Personalfürsorgestiftung der Hörning AG
AttivaIDI / IVA
CHE-109.706.733 MWST
Numero del registro di commercio
CH-035-7016275-2
Sede
Münsingen
Scopo
Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen: an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst; an den Arbeitnehmer in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; im Falle des Tods des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten, den geschiedenen Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt seines Tods ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist, ferner beim Fehlen solcher Personen an seine gesetzlichen Erben.
Management
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Pubblicazioni
07/10/2024
28/03/2023
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Personalfürsorgestiftung der Hörning AG?
Personalfürsorgestiftung der Hörning AG is Attiva in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Personalfürsorgestiftung der Hörning AG?
The UID (VAT) number of Personalfürsorgestiftung der Hörning AG is CHE-109.706.733.
Where is Personalfürsorgestiftung der Hörning AG located?
Personalfürsorgestiftung der Hörning AG is located in Münsingen with its registered address at Dorfplatz 2, 3110 Münsingen.
What is the legal form of Personalfürsorgestiftung der Hörning AG?
Personalfürsorgestiftung der Hörning AG is registered as a Fondazione (Fond) in Switzerland.
What is the purpose of Personalfürsorgestiftung der Hörning AG?
Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen: an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst; an den Arbeitnehmer in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; im Falle des Tods des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten, den geschiedenen Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt seines Tods ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist, ferner beim Fehlen solcher Personen an seine gesetzlichen Erben.