Personalfürsorgestiftung der Hörning AG
ActiveUID / VAT
CHE-109.706.733 MWST
Commercial Register Number
CH-035-7016275-2
Seat
Münsingen
Purpose
Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen: an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst; an den Arbeitnehmer in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; im Falle des Tods des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten, den geschiedenen Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt seines Tods ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist, ferner beim Fehlen solcher Personen an seine gesetzlichen Erben.
Management
AI-generated contentJoin Our Beta Program
We are actively developing the platform. Sign up for beta access to get exclusive early access to new features.
Publications
10/07/2024
03/28/2023
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Personalfürsorgestiftung der Hörning AG?
Personalfürsorgestiftung der Hörning AG is Active in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Personalfürsorgestiftung der Hörning AG?
The UID (VAT) number of Personalfürsorgestiftung der Hörning AG is CHE-109.706.733.
Where is Personalfürsorgestiftung der Hörning AG located?
Personalfürsorgestiftung der Hörning AG is located in Münsingen with its registered address at Dorfplatz 2, 3110 Münsingen.
What is the legal form of Personalfürsorgestiftung der Hörning AG?
Personalfürsorgestiftung der Hörning AG is registered as a Foundation (Found) in Switzerland.
What is the purpose of Personalfürsorgestiftung der Hörning AG?
Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen: an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst; an den Arbeitnehmer in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; im Falle des Tods des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten, den geschiedenen Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt seines Tods ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist, ferner beim Fehlen solcher Personen an seine gesetzlichen Erben.