Personalfürsorgestiftung der Hörning AG
ActiveIDE / TVA
CHE-109.706.733 MWST
Numéro du registre du commerce
CH-035-7016275-2
Siège
Münsingen
But
Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen: an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst; an den Arbeitnehmer in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; im Falle des Tods des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten, den geschiedenen Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt seines Tods ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist, ferner beim Fehlen solcher Personen an seine gesetzlichen Erben.
Management
AI-generated contentRejoignez Notre Programme Bêta
Nous développons activement la plateforme. Inscrivez-vous pour un accès bêta et bénéficiez d'un accès exclusif anticipé aux nouvelles fonctionnalités.
Publications
07.10.2024
28.03.2023
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Personalfürsorgestiftung der Hörning AG?
Personalfürsorgestiftung der Hörning AG is Active in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Personalfürsorgestiftung der Hörning AG?
The UID (VAT) number of Personalfürsorgestiftung der Hörning AG is CHE-109.706.733.
Where is Personalfürsorgestiftung der Hörning AG located?
Personalfürsorgestiftung der Hörning AG is located in Münsingen with its registered address at Dorfplatz 2, 3110 Münsingen.
What is the legal form of Personalfürsorgestiftung der Hörning AG?
Personalfürsorgestiftung der Hörning AG is registered as a Fondation (Fond) in Switzerland.
What is the purpose of Personalfürsorgestiftung der Hörning AG?
Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen: an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst; an den Arbeitnehmer in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; im Falle des Tods des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten, den geschiedenen Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt seines Tods ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist, ferner beim Fehlen solcher Personen an seine gesetzlichen Erben.