Hilfskasse-Stiftung des Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verbandes
AttivaForma giuridica
Fondazione (Fond)
IDI / IVA
CHE-110.387.787 MWST
Numero del registro di commercio
CH-035-7015855-2
Sede
Bern
Scopo
Die Stiftung bezweckt die Ausrichtung von Unterstützungen: a) zur generellen Förderung der Berufs- und Weiterbildung (Produktion und Detailhandel) in der Bäckerei-/Konditorei- und Confiseriebranche, insbesondere zur Förderung der Aus- und Weiterbildungsmassnahmen des Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verbandes (z.B. für Wettbewerbe, Nachwuchsförderung etc.); b) im Sinne von Starthilfen an Jungunternehmer/Jungunternehmerinnen in der Bäckerei-/Konditorei- und Confiseriebranche; c) im Falle von Krankheit, Unfall, Invalidität, Alter; d) an die überlebenden, fürsorgebedürftigen Ehegatten, Nachkommen und Eltern im Falle des Todes von SBC-Mitgliedern. Unterstützungen werden auf begründetes Gesuch hin grundsätzlich an Mitglieder des SBC gewährt. Die Gesuche sind via die Kantonalverbände bzw. Sektionen des SBC gemäss SBC-Statuten einzureichen. Bei der Bemessung der Unterstützungen hat der Stiftungsrat den persönlichen Verhältnissen des Antragstellers (bzw. im Falle von lit. d) des Verstorbenen) sowie der Dauer der Mitgliedschaft Rechnung zu tragen. Auf die Ausrichtung einer Unterstützung besteht kein Anspruch. Die Gewährung und der Betrag der Unterstützung steht im Ermessen des Stiftungsrates. Unterstützungen im Sinne von lit. d) dürfen in der Regel nur einmalig, spätestens ein Jahr nach dem Tod des SBC-Mitglieds gewährt werden.
Management
AI-generated contentUnisciti al Nostro Programma Beta
Stiamo sviluppando attivamente la piattaforma. Iscriviti per l'accesso beta e ottieni accesso esclusivo in anteprima alle nuove funzionalità.
Pubblicazioni
29/12/2023
05/10/2022
03/07/2020
04/03/2020
04/05/2017
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Hilfskasse-Stiftung des Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verbandes?
Hilfskasse-Stiftung des Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verbandes is Attiva in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Hilfskasse-Stiftung des Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verbandes?
The UID (VAT) number of Hilfskasse-Stiftung des Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verbandes is CHE-110.387.787.
Where is Hilfskasse-Stiftung des Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verbandes located?
Hilfskasse-Stiftung des Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verbandes is located in Bern with its registered address at c/o Schweiz. Bäcker-Confiseurmeister-Verband, Seilerstrasse 9, 3011 Bern.
What is the legal form of Hilfskasse-Stiftung des Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verbandes?
Hilfskasse-Stiftung des Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verbandes is registered as a Fondazione (Fond) in Switzerland.
What is the purpose of Hilfskasse-Stiftung des Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verbandes?
Die Stiftung bezweckt die Ausrichtung von Unterstützungen: a) zur generellen Förderung der Berufs- und Weiterbildung (Produktion und Detailhandel) in der Bäckerei-/Konditorei- und Confiseriebranche, insbesondere zur Förderung der Aus- und Weiterbildungsmassnahmen des Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verbandes (z.B. für Wettbewerbe, Nachwuchsförderung etc.); b) im Sinne von Starthilfen an Jungunternehmer/Jungunternehmerinnen in der Bäckerei-/Konditorei- und Confiseriebranche; c) im Falle von Krankheit, Unfall, Invalidität, Alter; d) an die überlebenden, fürsorgebedürftigen Ehegatten, Nachkommen und Eltern im Falle des Todes von SBC-Mitgliedern. Unterstützungen werden auf begründetes Gesuch hin grundsätzlich an Mitglieder des SBC gewährt. Die Gesuche sind via die Kantonalverbände bzw. Sektionen des SBC gemäss SBC-Statuten einzureichen. Bei der Bemessung der Unterstützungen hat der Stiftungsrat den persönlichen Verhältnissen des Antragstellers (bzw. im Falle von lit. d) des Verstorbenen) sowie der Dauer der Mitgliedschaft Rechnung zu tragen. Auf die Ausrichtung einer Unterstützung besteht kein Anspruch. Die Gewährung und der Betrag der Unterstützung steht im Ermessen des Stiftungsrates. Unterstützungen im Sinne von lit. d) dürfen in der Regel nur einmalig, spätestens ein Jahr nach dem Tod des SBC-Mitglieds gewährt werden.