Agricura Genossenschaft (Agricura)
AttivaForma giuridica
Cooperativa (Scoop)
IDI / IVA
CHE-104.049.158 MWST
Numero del registro di commercio
CH-035-5000917-0
Sede
Bern
Scopo
Die Genossenschaft ist eine Selbsthilfeorganisation der Pflichtlagerhalter von Stickstoffdüngemitteln im Sinne der wirtschaftlichen Landesversorgung. Sie bezweckt: die Erfüllung von Aufgaben, die ihr vom Bund im Zusammenhang mit der Durchführung der Pflichtlagerhaltung übertragen werden sowie die Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder auf dem Gebiet der Pflichtlagerhaltung; den Schutz ihrer Mitglieder gegen finanzielle Verluste aus dem Preisrisiko während der Dauer der vertraglichen Lagerhaltung; die Ausrichtung einer angemessenen Entschädigung an die mit der Pflichtlagerhaltung verbundenen Aufwändungen; den Schutz ihrer Mitglieder gegen unversicherbare Sachschäden, die weder durch den Bund noch durch Dritte gedeckt sind, soweit sie während der Dauer der vertraglichen Lagerhaltung auf den Pflichtlagern entstehen.
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Pubblicazioni
01/04/2025
01/12/2023
08/06/2023
28/01/2022
23/03/2020
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Agricura Genossenschaft (Agricura)?
Agricura Genossenschaft (Agricura) is Attiva in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Agricura Genossenschaft (Agricura)?
The UID (VAT) number of Agricura Genossenschaft (Agricura) is CHE-104.049.158.
Where is Agricura Genossenschaft (Agricura) located?
Agricura Genossenschaft (Agricura) is located in Bern with its registered address at c/o ATAG Wirtschaftsorganisationen AG, Eigerplatz 2, 3007 Bern.
What is the legal form of Agricura Genossenschaft (Agricura)?
Agricura Genossenschaft (Agricura) is registered as a Cooperativa (Scoop) in Switzerland.
What is the purpose of Agricura Genossenschaft (Agricura)?
Die Genossenschaft ist eine Selbsthilfeorganisation der Pflichtlagerhalter von Stickstoffdüngemitteln im Sinne der wirtschaftlichen Landesversorgung. Sie bezweckt: die Erfüllung von Aufgaben, die ihr vom Bund im Zusammenhang mit der Durchführung der Pflichtlagerhaltung übertragen werden sowie die Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder auf dem Gebiet der Pflichtlagerhaltung; den Schutz ihrer Mitglieder gegen finanzielle Verluste aus dem Preisrisiko während der Dauer der vertraglichen Lagerhaltung; die Ausrichtung einer angemessenen Entschädigung an die mit der Pflichtlagerhaltung verbundenen Aufwändungen; den Schutz ihrer Mitglieder gegen unversicherbare Sachschäden, die weder durch den Bund noch durch Dritte gedeckt sind, soweit sie während der Dauer der vertraglichen Lagerhaltung auf den Pflichtlagern entstehen.