Agricura Genossenschaft (Agricura)
ActiveUID / VAT
CHE-104.049.158 MWST
Commercial Register Number
CH-035-5000917-0
Seat
Bern
Purpose
Die Genossenschaft ist eine Selbsthilfeorganisation der Pflichtlagerhalter von Stickstoffdüngemitteln im Sinne der wirtschaftlichen Landesversorgung. Sie bezweckt: die Erfüllung von Aufgaben, die ihr vom Bund im Zusammenhang mit der Durchführung der Pflichtlagerhaltung übertragen werden sowie die Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder auf dem Gebiet der Pflichtlagerhaltung; den Schutz ihrer Mitglieder gegen finanzielle Verluste aus dem Preisrisiko während der Dauer der vertraglichen Lagerhaltung; die Ausrichtung einer angemessenen Entschädigung an die mit der Pflichtlagerhaltung verbundenen Aufwändungen; den Schutz ihrer Mitglieder gegen unversicherbare Sachschäden, die weder durch den Bund noch durch Dritte gedeckt sind, soweit sie während der Dauer der vertraglichen Lagerhaltung auf den Pflichtlagern entstehen.
Management
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Publications
04/01/2025
12/01/2023
06/08/2023
01/28/2022
03/23/2020
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Agricura Genossenschaft (Agricura)?
Agricura Genossenschaft (Agricura) is Active in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Agricura Genossenschaft (Agricura)?
The UID (VAT) number of Agricura Genossenschaft (Agricura) is CHE-104.049.158.
Where is Agricura Genossenschaft (Agricura) located?
Agricura Genossenschaft (Agricura) is located in Bern with its registered address at c/o ATAG Wirtschaftsorganisationen AG, Eigerplatz 2, 3007 Bern.
What is the legal form of Agricura Genossenschaft (Agricura)?
Agricura Genossenschaft (Agricura) is registered as a Cooperative (Coop) in Switzerland.
What is the purpose of Agricura Genossenschaft (Agricura)?
Die Genossenschaft ist eine Selbsthilfeorganisation der Pflichtlagerhalter von Stickstoffdüngemitteln im Sinne der wirtschaftlichen Landesversorgung. Sie bezweckt: die Erfüllung von Aufgaben, die ihr vom Bund im Zusammenhang mit der Durchführung der Pflichtlagerhaltung übertragen werden sowie die Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder auf dem Gebiet der Pflichtlagerhaltung; den Schutz ihrer Mitglieder gegen finanzielle Verluste aus dem Preisrisiko während der Dauer der vertraglichen Lagerhaltung; die Ausrichtung einer angemessenen Entschädigung an die mit der Pflichtlagerhaltung verbundenen Aufwändungen; den Schutz ihrer Mitglieder gegen unversicherbare Sachschäden, die weder durch den Bund noch durch Dritte gedeckt sind, soweit sie während der Dauer der vertraglichen Lagerhaltung auf den Pflichtlagern entstehen.