GEMINI 1e-Sammelstiftung
AttivaIndirizzo
Forma giuridica
Fondazione (Fond)
IDI / IVA
CHE-181.503.601 MWST
Numero del registro di commercio
CH-130-7025596-2
Sede
Schwyz
Scopo
Die Stiftung bezweckt die Durchführung der ausserobligatorischen beruflichen Vorsorge gemäss Artikel 1e BVV 2 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Alter und Invalidität beziehungsweise bei Tod für deren Hinterbliebene. Die Vorsorge erfolgt nach Massgabe des BVG, soweit dieses auf nicht registrierte Vorsorgeeinrichtungen in der ausserobligatorischen Vorsorge anwendbar ist. Die Stiftung kann darüber hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Für den Einbezug des Arbeitgebers ist Artikel 44 Absatz 1 BVG massgebend. Der Stiftungszweck wird erreicht, indem sich anschlusswillige Arbeitgeber durch Anschlussverträge der Stiftung anschliessen. Mit dem Anschlussvertrag wird ein Vorsorgewerk errichtet. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung für alle oder einzelne Risiken Versicherungsverträge mit konzessionierten Lebensversicherungs-Gesellschaften abschliessen, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Management
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Pubblicazioni
16/02/2024
20/09/2023
03/04/2023
19/07/2021
04/12/2020
05/02/2020
16/04/2019
16/07/2018
18/06/2018
Frequently Asked Questions
What is the legal status of GEMINI 1e-Sammelstiftung?
GEMINI 1e-Sammelstiftung is Attiva in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of GEMINI 1e-Sammelstiftung?
The UID (VAT) number of GEMINI 1e-Sammelstiftung is CHE-181.503.601.
Where is GEMINI 1e-Sammelstiftung located?
GEMINI 1e-Sammelstiftung is located in Schwyz with its registered address at c/o Treuhand- und Revisionsgesellschaft Mattig-Suter und Partner, Bahnhofstrasse 28, 6430 Schwyz.
What is the legal form of GEMINI 1e-Sammelstiftung?
GEMINI 1e-Sammelstiftung is registered as a Fondazione (Fond) in Switzerland.
What is the purpose of GEMINI 1e-Sammelstiftung?
Die Stiftung bezweckt die Durchführung der ausserobligatorischen beruflichen Vorsorge gemäss Artikel 1e BVV 2 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Alter und Invalidität beziehungsweise bei Tod für deren Hinterbliebene. Die Vorsorge erfolgt nach Massgabe des BVG, soweit dieses auf nicht registrierte Vorsorgeeinrichtungen in der ausserobligatorischen Vorsorge anwendbar ist. Die Stiftung kann darüber hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Für den Einbezug des Arbeitgebers ist Artikel 44 Absatz 1 BVG massgebend. Der Stiftungszweck wird erreicht, indem sich anschlusswillige Arbeitgeber durch Anschlussverträge der Stiftung anschliessen. Mit dem Anschlussvertrag wird ein Vorsorgewerk errichtet. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung für alle oder einzelne Risiken Versicherungsverträge mit konzessionierten Lebensversicherungs-Gesellschaften abschliessen, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.