GEMINI 1e-Sammelstiftung
ActiveAddress
Legal Form
Foundation (Found)
UID / VAT
CHE-181.503.601 MWST
Commercial Register Number
CH-130-7025596-2
Seat
Schwyz
Purpose
Die Stiftung bezweckt die Durchführung der ausserobligatorischen beruflichen Vorsorge gemäss Artikel 1e BVV 2 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Alter und Invalidität beziehungsweise bei Tod für deren Hinterbliebene. Die Vorsorge erfolgt nach Massgabe des BVG, soweit dieses auf nicht registrierte Vorsorgeeinrichtungen in der ausserobligatorischen Vorsorge anwendbar ist. Die Stiftung kann darüber hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Für den Einbezug des Arbeitgebers ist Artikel 44 Absatz 1 BVG massgebend. Der Stiftungszweck wird erreicht, indem sich anschlusswillige Arbeitgeber durch Anschlussverträge der Stiftung anschliessen. Mit dem Anschlussvertrag wird ein Vorsorgewerk errichtet. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung für alle oder einzelne Risiken Versicherungsverträge mit konzessionierten Lebensversicherungs-Gesellschaften abschliessen, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Management
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Publications
02/16/2024
09/20/2023
04/03/2023
07/19/2021
12/04/2020
02/05/2020
04/16/2019
07/16/2018
06/18/2018
Frequently Asked Questions
What is the legal status of GEMINI 1e-Sammelstiftung?
GEMINI 1e-Sammelstiftung is Active in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of GEMINI 1e-Sammelstiftung?
The UID (VAT) number of GEMINI 1e-Sammelstiftung is CHE-181.503.601.
Where is GEMINI 1e-Sammelstiftung located?
GEMINI 1e-Sammelstiftung is located in Schwyz with its registered address at c/o Treuhand- und Revisionsgesellschaft Mattig-Suter und Partner, Bahnhofstrasse 28, 6430 Schwyz.
What is the legal form of GEMINI 1e-Sammelstiftung?
GEMINI 1e-Sammelstiftung is registered as a Foundation (Found) in Switzerland.
What is the purpose of GEMINI 1e-Sammelstiftung?
Die Stiftung bezweckt die Durchführung der ausserobligatorischen beruflichen Vorsorge gemäss Artikel 1e BVV 2 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Alter und Invalidität beziehungsweise bei Tod für deren Hinterbliebene. Die Vorsorge erfolgt nach Massgabe des BVG, soweit dieses auf nicht registrierte Vorsorgeeinrichtungen in der ausserobligatorischen Vorsorge anwendbar ist. Die Stiftung kann darüber hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Für den Einbezug des Arbeitgebers ist Artikel 44 Absatz 1 BVG massgebend. Der Stiftungszweck wird erreicht, indem sich anschlusswillige Arbeitgeber durch Anschlussverträge der Stiftung anschliessen. Mit dem Anschlussvertrag wird ein Vorsorgewerk errichtet. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung für alle oder einzelne Risiken Versicherungsverträge mit konzessionierten Lebensversicherungs-Gesellschaften abschliessen, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.