A. und H. Weinmann-Frey-Stiftung
AttivaIDI / IVA
CHE-114.049.817 MWST
Numero del registro di commercio
CH-020-7001494-6
Sede
Zürich
Scopo
Die Stiftung bezweckt, Tieren, die ausgesetzt wurden oder unter schlechten Bedingungen gehalten werden, eine geschützte Heimstätte zu verschaffen. In solchen Heimstätten sollen auch Tiere Aufnahme finden können, denen infolge ihres Alters, Krankheit, ungenügender Nutzleistung oder aus anderen Gründen die Tötung droht. Sie sollen in den Heimstätten ihren Lebensabend verbringen können. Die Heimstätten können in der Schweiz und im Ausland geführt werden; sie dürfen keinen kommerziellen Zwecken dienen. Im Rahmen einer artgerechten Tierhaltung ist eine Nutzung der Tiere zulässig; allfällige aus einer solchen Nutzung erzielte Erträge sind jedoch ausschliesslich für den Betrieb und den Unterlagen der Heimstätten zu verwenden. An den in den Heimstätten betreuten Tieren dürfen keine Experimente und/oder wissenschaftliche Versuche/Forschungen und dergleichen durchgeführt werden. Die Stiftung kann auch öffentlichkeitswirksame Massnahmen zur Bekämpfung schlechter Tierhaltung, Tiertransporten, Tierversuche (Vivisektion), usw., unterstützten oder durchführen, insbesondere kann sie auch Verfahren zur Durchsetzung des Tierschutzgesetzes führen. Die Stiftung hat eine ausschliesslich gemeinnützige Zielsetzung, d.h. sie hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszwecke. Oberstes Stiftungsziel ist der Schutz der in den Heimstätten betreuten Tiere. Es ist möglich, dass Tiere, die bisher in den Heimstätten gehalten wurden, einen neuen Besitzer/Halter bekommen können, sofern genügend Gewähr dafür geboten wird, dass die Tiere am neuen Ort artgerecht gehalten werden. Der Stiftungsrat hat Kriterien festzulegen, die in einem solchen Fall die neuen Besitzer/Halter erfüllen müssen. Der Erwerb von Grundeigentum ist möglich.
Management
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Pubblicazioni
21/03/2024
29/04/2022
02/03/2022
21/02/2022
03/03/2020
28/11/2019
23/09/2016
Frequently Asked Questions
What is the legal status of A. und H. Weinmann-Frey-Stiftung?
A. und H. Weinmann-Frey-Stiftung is Attiva in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of A. und H. Weinmann-Frey-Stiftung?
The UID (VAT) number of A. und H. Weinmann-Frey-Stiftung is CHE-114.049.817.
Where is A. und H. Weinmann-Frey-Stiftung located?
A. und H. Weinmann-Frey-Stiftung is located in Zürich with its registered address at Salvatorstrasse 9, 8050 Zürich.
What is the legal form of A. und H. Weinmann-Frey-Stiftung?
A. und H. Weinmann-Frey-Stiftung is registered as a Fondazione (Fond) in Switzerland.
What is the purpose of A. und H. Weinmann-Frey-Stiftung?
Die Stiftung bezweckt, Tieren, die ausgesetzt wurden oder unter schlechten Bedingungen gehalten werden, eine geschützte Heimstätte zu verschaffen. In solchen Heimstätten sollen auch Tiere Aufnahme finden können, denen infolge ihres Alters, Krankheit, ungenügender Nutzleistung oder aus anderen Gründen die Tötung droht. Sie sollen in den Heimstätten ihren Lebensabend verbringen können. Die Heimstätten können in der Schweiz und im Ausland geführt werden; sie dürfen keinen kommerziellen Zwecken dienen. Im Rahmen einer artgerechten Tierhaltung ist eine Nutzung der Tiere zulässig; allfällige aus einer solchen Nutzung erzielte Erträge sind jedoch ausschliesslich für den Betrieb und den Unterlagen der Heimstätten zu verwenden. An den in den Heimstätten betreuten Tieren dürfen keine Experimente und/oder wissenschaftliche Versuche/Forschungen und dergleichen durchgeführt werden. Die Stiftung kann auch öffentlichkeitswirksame Massnahmen zur Bekämpfung schlechter Tierhaltung, Tiertransporten, Tierversuche (Vivisektion), usw., unterstützten oder durchführen, insbesondere kann sie auch Verfahren zur Durchsetzung des Tierschutzgesetzes führen. Die Stiftung hat eine ausschliesslich gemeinnützige Zielsetzung, d.h. sie hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszwecke. Oberstes Stiftungsziel ist der Schutz der in den Heimstätten betreuten Tiere. Es ist möglich, dass Tiere, die bisher in den Heimstätten gehalten wurden, einen neuen Besitzer/Halter bekommen können, sofern genügend Gewähr dafür geboten wird, dass die Tiere am neuen Ort artgerecht gehalten werden. Der Stiftungsrat hat Kriterien festzulegen, die in einem solchen Fall die neuen Besitzer/Halter erfüllen müssen. Der Erwerb von Grundeigentum ist möglich.