A. und H. Weinmann-Frey-Stiftung

Active

Adresse

Salvatorstrasse 9, 8050 Zürich

Forme juridique

Fondation (Fond)

IDE / TVA

CHE-114.049.817 MWST

Numéro du registre du commerce

CH-020-7001494-6

Siège

Zürich

Salvatorstrasse 9, 8050 Zürich

But

Die Stiftung bezweckt, Tieren, die ausgesetzt wurden oder unter schlechten Bedingungen gehalten werden, eine geschützte Heimstätte zu verschaffen. In solchen Heimstätten sollen auch Tiere Aufnahme finden können, denen infolge ihres Alters, Krankheit, ungenügender Nutzleistung oder aus anderen Gründen die Tötung droht. Sie sollen in den Heimstätten ihren Lebensabend verbringen können. Die Heimstätten können in der Schweiz und im Ausland geführt werden; sie dürfen keinen kommerziellen Zwecken dienen. Im Rahmen einer artgerechten Tierhaltung ist eine Nutzung der Tiere zulässig; allfällige aus einer solchen Nutzung erzielte Erträge sind jedoch ausschliesslich für den Betrieb und den Unterlagen der Heimstätten zu verwenden. An den in den Heimstätten betreuten Tieren dürfen keine Experimente und/oder wissenschaftliche Versuche/Forschungen und dergleichen durchgeführt werden. Die Stiftung kann auch öffentlichkeitswirksame Massnahmen zur Bekämpfung schlechter Tierhaltung, Tiertransporten, Tierversuche (Vivisektion), usw., unterstützten oder durchführen, insbesondere kann sie auch Verfahren zur Durchsetzung des Tierschutzgesetzes führen. Die Stiftung hat eine ausschliesslich gemeinnützige Zielsetzung, d.h. sie hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszwecke. Oberstes Stiftungsziel ist der Schutz der in den Heimstätten betreuten Tiere. Es ist möglich, dass Tiere, die bisher in den Heimstätten gehalten wurden, einen neuen Besitzer/Halter bekommen können, sofern genügend Gewähr dafür geboten wird, dass die Tiere am neuen Ort artgerecht gehalten werden. Der Stiftungsrat hat Kriterien festzulegen, die in einem solchen Fall die neuen Besitzer/Halter erfüllen müssen. Der Erwerb von Grundeigentum ist möglich.

Management

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Publications

21.03.2024

0, 0
A. und H. Weinmann-Frey-Stiftung, in Zürich, CHE-114.049.817, Stiftung (SHAB Nr. 83 vom 29.04.2022, Publ. 1005461041).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Roth, Werner, von Hemberg, in Zürich, Vizepräsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Rothenberger-Arni, Bettina, von Bubikon, in Rüti (ZH), Vizepräsidentin des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung];
Wallimann, Bernadette, von Alpnach, in Maur, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;

29.04.2022

0, 0
A. und H. Weinmann-Frey-Stiftung, in Zürich, CHE-114.049.817, Stiftung (SHAB Nr. 43 vom 02.03.2022, Publ. 1005417515).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Jossen Treuhand (CHE-112.286.743), in Brig-Glis, Revisionsstelle;
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Gubser Kalt Wirtschaftsprüfung AG (CHE-107.834.159), in Uster, Revisionsstelle;

02.03.2022

0, 0
Nachtrag zum im SHAB Nr 36 vom 21 02 2022 publizierten TR-Eintrag Nr 7378 vom 16 02 2022 A und H Weinmann-Frey-Stiftung in Zürich CHE-114 049 817 Stiftung (SHAB Nr 36 vom 21 02 2022 Publ 1005409854) Domizil neu Salvatorstrasse 9 8050 Zürich

21.02.2022

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A und H Weinmann-Frey-Stiftung in Maur CHE-114 049 817 Stiftung (SHAB Nr 43 vom 03 03 2020 Publ 1004842969) Urkundenänderung 13 12 2021 Sitz neu Zürich

03.03.2020

0, 0
A und H Weinmann-Frey-Stiftung in Maur CHE-114 049 817 Stiftung (SHAB Nr 231 vom 28 11 2019 Publ 1004769611) Urkundenänderung 15 01 2020 Zweck neu Die Stiftung bezweckt Tieren die ausgesetzt wurden oder unter schlechten Bedingungen gehalten werden eine geschützte Heimstätte zu verschaffen In solchen Heimstätten sollen auch Tiere Aufnahme finden können denen infolge ihres Alters Krankheit ungenügender Nutzleistung oder aus anderen Gründen die Tötung droht Sie sollen in den Heimstätten ihren " Lebensabend" verbringen können Die Heimstätten können in der Schweiz und im Ausland geführt werden sie dürfen keinen kommerziellen Zwecken dienen Im Rahmen einer artgerechten Tierhaltung ist eine Nutzung der Tiere zulässig allfällige aus einer solchen Nutzung erzielte Erträge sind jedoch ausschliesslich für den Betrieb und den Unterlagen der Heimstätten zu verwenden An den in den Heimstätten betreuten Tieren dürfen keine Experimente und/oder wissenschaftliche Versuche/Forschungen und dergleichen durchgeführt werden Die Stiftung kann auch öffentlichkeitswirksame Massnahmen zur Bekämpfung schlechter Tierhaltung Tiertransporten Tierversuche (Vivisektion) usw unterstützten oder durchführen insbesondere kann sie auch Verfahren zur Durchsetzung des Tierschutzgesetzes führen Die Stiftung hat eine ausschliesslich gemeinnützige Zielsetzung d h sie hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszwecke Oberstes Stiftungsziel ist der Schutz der in den Heimstätten betreuten Tiere Es ist möglich dass Tiere die bisher in den Heimstätten gehalten wurden einen neuen Besitzer/Halter bekommen können sofern genügend Gewähr dafür geboten wird dass die Tiere am neuen Ort artgerecht gehalten werden Der Stiftungsrat hat Kriterien festzulegen die in einem solchen Fall die neuen Besitzer/Halter erfüllen müssen Der Erwerb von Grundeigentum ist möglich

28.11.2019

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A. und H. Weinmann-Frey-Stiftung, in Maur, CHE-114.049.817, Stiftung (SHAB Nr. 185 vom 23.09.2016, S.0, Publ. 3070415).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Weinmann-Frey, Alice, von Herrliberg, in Maur, Präsidentin des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift;
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Arni, Rolf, von Bubikon, in Bubikon, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien];
Roth, Werner, von Hemberg, in Zürich, Vizepräsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien];
Rothenberger-Arni, Bettina, von Bubikon, in Rüti (ZH), Mitglied des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung;

23.09.2016

0, 0
A. und H. Weinmann-Frey-Stiftung, in Maur, CHE-114.049.817, Stiftung (SHAB Nr. 96 vom 20.05.2014, Publ. 1510489).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Arni, Rolf, von Bubikon, in Bubikon, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Stiftungsrates mit Kollektivunterschrift zu zweien mit der Präsidentin];
Roth, Werner, von Hemberg, in Zürich, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Stiftungsrates mit Kollektivunterschrift zu zweien mit der Präsidentin];
Jossen Treuhand (CHE-112.286.743), in Brig-Glis, Revisionsstelle [bisher: Jossen Treuhand (CH-600.1.012.316-7)];

Frequently Asked Questions

What is the legal status of A. und H. Weinmann-Frey-Stiftung?

A. und H. Weinmann-Frey-Stiftung is Active in the Swiss Commercial Register.

What is the UID (VAT) number of A. und H. Weinmann-Frey-Stiftung?

The UID (VAT) number of A. und H. Weinmann-Frey-Stiftung is CHE-114.049.817.

Where is A. und H. Weinmann-Frey-Stiftung located?

A. und H. Weinmann-Frey-Stiftung is located in Zürich with its registered address at Salvatorstrasse 9, 8050 Zürich.

What is the legal form of A. und H. Weinmann-Frey-Stiftung?

A. und H. Weinmann-Frey-Stiftung is registered as a Fondation (Fond) in Switzerland.

What is the purpose of A. und H. Weinmann-Frey-Stiftung?

Die Stiftung bezweckt, Tieren, die ausgesetzt wurden oder unter schlechten Bedingungen gehalten werden, eine geschützte Heimstätte zu verschaffen. In solchen Heimstätten sollen auch Tiere Aufnahme finden können, denen infolge ihres Alters, Krankheit, ungenügender Nutzleistung oder aus anderen Gründen die Tötung droht. Sie sollen in den Heimstätten ihren Lebensabend verbringen können. Die Heimstätten können in der Schweiz und im Ausland geführt werden; sie dürfen keinen kommerziellen Zwecken dienen. Im Rahmen einer artgerechten Tierhaltung ist eine Nutzung der Tiere zulässig; allfällige aus einer solchen Nutzung erzielte Erträge sind jedoch ausschliesslich für den Betrieb und den Unterlagen der Heimstätten zu verwenden. An den in den Heimstätten betreuten Tieren dürfen keine Experimente und/oder wissenschaftliche Versuche/Forschungen und dergleichen durchgeführt werden. Die Stiftung kann auch öffentlichkeitswirksame Massnahmen zur Bekämpfung schlechter Tierhaltung, Tiertransporten, Tierversuche (Vivisektion), usw., unterstützten oder durchführen, insbesondere kann sie auch Verfahren zur Durchsetzung des Tierschutzgesetzes führen. Die Stiftung hat eine ausschliesslich gemeinnützige Zielsetzung, d.h. sie hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszwecke. Oberstes Stiftungsziel ist der Schutz der in den Heimstätten betreuten Tiere. Es ist möglich, dass Tiere, die bisher in den Heimstätten gehalten wurden, einen neuen Besitzer/Halter bekommen können, sofern genügend Gewähr dafür geboten wird, dass die Tiere am neuen Ort artgerecht gehalten werden. Der Stiftungsrat hat Kriterien festzulegen, die in einem solchen Fall die neuen Besitzer/Halter erfüllen müssen. Der Erwerb von Grundeigentum ist möglich.