Fürsorgestiftung der cabana AG

Active

Adresse

St. Gallerstrasse 32, 9100 Herisau

Forme juridique

Fondation (Fond)

IDE / TVA

CHE-109.793.695 MWST

Numéro du registre du commerce

CH-300-7012019-6

Siège

Herisau

But

Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die nachstehend bezeichneten Destinatäre gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Unfall und in besonderen Notlagen. Destinatäre sind die Arbeitnehmer der Stifterfirma und ihre Angehörigen und Hinterlassenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer nachweisbar zuletzt gesorgt hat. Leistungen, mit Ausnahme von solchen für die Personalvorsorge, zu denen die Stifterfirma rechtlich verpflichtet ist, oder welche lohnähnlichen Charakter haben, wie Familien- und Teuerungszulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke oder ähnliches, dürfen aus dem Vermögen und den Einnahmen der Stiftung nicht erbracht werden. In Verfolgung des Stiftungszweckes ist die Stiftung indessen im Einvernehmen mit der Stifterfirma berechtigt, einmalige Zuwendungen, gesetzliche, vertragliche und reglementarische Arbeitgeberbeiträge anstelle der Stifterfirma an andere Vorsorgeeinrichtungen der Stifterfirma zu erbringen. Dies gilt insbesondere für Leistungen, zu denen die Stifterfirma im Sinne des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) verpflichtet ist. Sobald und soweit die Stiftung Destinatären Rechtsansprüche gewährt, stellt sie ein Reglement auf, welches im Rahmen dieser Stiftungsurkunde den Kreis der Destinatäre, deren Rechtsstellung, Art und Umfang der Vorsorgeleistungen sowie alle sonst erforderlichen Modalitäten umschreibt. Sie hat das Recht, dieses Reglement unter Wahrung bereits bestehender Rechtsansprüche von Destinatären jederzeit ganz oder teilweise abzuändern, wobei der Stifterfirma vorgängig Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden soll. Das Reglement und dessen Änderungen sind bei der Aufsichtsbehörde bekanntzugeben. Solange und soweit kein Reglement besteht, entscheidet der Stiftungsrat nach pflichtgemässem Ermessen über die Zusprechen von Stiftungsleistungen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung auch Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende eintreten, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin sein muss.

Management

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Publications

19.12.2019

0, 0
Fürsorgestiftung der cabana AG, in Herisau, CHE-109.793.695, Stiftung (SHAB Nr. 107 vom 08.06.2015, S.0, Publ. 2192399).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Stubbe, Helga, von Lutzenberg, in Lutzenberg, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Scherrer, Ivo, von Kirchberg (SG), in Wuppenau, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien;

Frequently Asked Questions

What is the legal status of Fürsorgestiftung der cabana AG?

Fürsorgestiftung der cabana AG is Active in the Swiss Commercial Register.

What is the UID (VAT) number of Fürsorgestiftung der cabana AG?

The UID (VAT) number of Fürsorgestiftung der cabana AG is CHE-109.793.695.

Where is Fürsorgestiftung der cabana AG located?

Fürsorgestiftung der cabana AG is located in Herisau with its registered address at St. Gallerstrasse 32, 9100 Herisau.

What is the legal form of Fürsorgestiftung der cabana AG?

Fürsorgestiftung der cabana AG is registered as a Fondation (Fond) in Switzerland.

What is the purpose of Fürsorgestiftung der cabana AG?

Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die nachstehend bezeichneten Destinatäre gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Unfall und in besonderen Notlagen. Destinatäre sind die Arbeitnehmer der Stifterfirma und ihre Angehörigen und Hinterlassenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer nachweisbar zuletzt gesorgt hat. Leistungen, mit Ausnahme von solchen für die Personalvorsorge, zu denen die Stifterfirma rechtlich verpflichtet ist, oder welche lohnähnlichen Charakter haben, wie Familien- und Teuerungszulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke oder ähnliches, dürfen aus dem Vermögen und den Einnahmen der Stiftung nicht erbracht werden. In Verfolgung des Stiftungszweckes ist die Stiftung indessen im Einvernehmen mit der Stifterfirma berechtigt, einmalige Zuwendungen, gesetzliche, vertragliche und reglementarische Arbeitgeberbeiträge anstelle der Stifterfirma an andere Vorsorgeeinrichtungen der Stifterfirma zu erbringen. Dies gilt insbesondere für Leistungen, zu denen die Stifterfirma im Sinne des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) verpflichtet ist. Sobald und soweit die Stiftung Destinatären Rechtsansprüche gewährt, stellt sie ein Reglement auf, welches im Rahmen dieser Stiftungsurkunde den Kreis der Destinatäre, deren Rechtsstellung, Art und Umfang der Vorsorgeleistungen sowie alle sonst erforderlichen Modalitäten umschreibt. Sie hat das Recht, dieses Reglement unter Wahrung bereits bestehender Rechtsansprüche von Destinatären jederzeit ganz oder teilweise abzuändern, wobei der Stifterfirma vorgängig Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden soll. Das Reglement und dessen Änderungen sind bei der Aufsichtsbehörde bekanntzugeben. Solange und soweit kein Reglement besteht, entscheidet der Stiftungsrat nach pflichtgemässem Ermessen über die Zusprechen von Stiftungsleistungen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung auch Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende eintreten, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin sein muss.