Emmi-Wohlfahrtsfonds
ActiveIDE / TVA
CHE-109.794.849 MWST
Numéro du registre du commerce
CH-100-7008231-1
Siège
Luzern
But
Gewährung von einmaligen oder wiederkehrenden Unterstützungen oder von Beiträgen a) an die aktiven und pensionierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Falle von Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit oder sonstiger Notlage; b) zugunsten deren Ehegatten und übrigen Hinterbliebenen, der Pflegebefohlenen und der Personen für deren Unterhalt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen, im Falle von deren Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit oder sonstiger Notlage; c) im Falle des Todes der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters an den überlebenden Ehegatten, die übrigen Hinterbliebenen, die Pflegebefohlenen und die Personen, für deren Unterhalt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter gesorgt hat; ergänzende Vorsorge für bestimmte Mitarbeiter-Kategorien; dies im Rahmen der vom Stiftungsrat erlassenen Reglemente.
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Frequently Asked Questions
What is the legal status of Emmi-Wohlfahrtsfonds?
Emmi-Wohlfahrtsfonds is Active in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Emmi-Wohlfahrtsfonds?
The UID (VAT) number of Emmi-Wohlfahrtsfonds is CHE-109.794.849.
Where is Emmi-Wohlfahrtsfonds located?
Emmi-Wohlfahrtsfonds is located in Luzern with its registered address at c/o Stifterfirma, Landenbergstrasse 1, 6005 Luzern.
What is the legal form of Emmi-Wohlfahrtsfonds?
Emmi-Wohlfahrtsfonds is registered as a Fondation (Fond) in Switzerland.
What is the purpose of Emmi-Wohlfahrtsfonds?
Gewährung von einmaligen oder wiederkehrenden Unterstützungen oder von Beiträgen a) an die aktiven und pensionierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Falle von Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit oder sonstiger Notlage; b) zugunsten deren Ehegatten und übrigen Hinterbliebenen, der Pflegebefohlenen und der Personen für deren Unterhalt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen, im Falle von deren Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit oder sonstiger Notlage; c) im Falle des Todes der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters an den überlebenden Ehegatten, die übrigen Hinterbliebenen, die Pflegebefohlenen und die Personen, für deren Unterhalt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter gesorgt hat; ergänzende Vorsorge für bestimmte Mitarbeiter-Kategorien; dies im Rahmen der vom Stiftungsrat erlassenen Reglemente.