A. Hürlimann'sche Familienstiftung

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Adresse

c/o David Hürlimann, Gemeindestrasse 7, 8032 Zürich

Forme juridique

Fondation (Fond)

IDE / TVA

CHE-337.812.407 MWST

Numéro du registre du commerce

CH-020-7002339-2

Siège

Zürich

c/o David Hürlimann, Gemeindestrasse 7, 8032 Zürich

But

Das gestiftete Vermögen wird dem Zwecke gewidmet, daraus bedürftigen, ehelichen, männlichen oder weiblichen Nachkommen des am 23. März 1888 in Zürich verstorbenen Herrn A. Hürlimann-Müller mit Unterstützungen an die Hand zu gehen zur Erleichterung ihres Lebensunterhaltes und zur Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder und so weiter. Als stiftungsberechtigte Personen kommen jedoch einzig in Betracht: Alle ehelichen Nachkommen des Herrn A. Hürlimann-Müller sel., die von ihrer Abstammung von ihm her den Namen Hürlimann führen. Ebenso die Ehefrauen, Witwen und ehelichen Töchter solcher, auch wenn diese durch Ehe einen fremden Namen annehmen, sowie ihre ehelichen Kinder und Enkel. Mit letzteren hört die Berechtigung des betreffenden Stammes auf. Beispiel: Die Enkelkinder der Frau B. Niggli-Hürlimann sind am Stiftungsvermögen noch berechtigt, ihre Urenkel dagegen nicht mehr.

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Publications

01.09.2020

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A. Hürlimann'sche Familienstiftung, in Zürich, CHE-337.812.407, c/o David Hürlimann, Gemeindestrasse 7, 8032 Zürich, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 17.06.1915.
Zweck:
Das gestiftete Vermögen wird dem Zwecke gewidmet, daraus bedürftigen, ehelichen, männlichen oder weiblichen Nachkommen des am 23. März 1888 in Zürich verstorbenen Herrn A. Hürlimann-Müller mit Unterstützungen an die Hand zu gehen zur Erleichterung ihres Lebensunterhaltes und zur Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder und so weiter. Als stiftungsberechtigte Personen kommen jedoch einzig in Betracht: Alle ehelichen Nachkommen des Herrn A. Hürlimann-Müller sel., die von ihrer Abstammung von ihm her den Namen Hürlimann führen. Ebenso die Ehefrauen, Witwen und ehelichen Töchter solcher, auch wenn diese durch Ehe einen fremden Namen annehmen, sowie ihre ehelichen Kinder und Enkel. Mit letzteren hört die Berechtigung des betreffenden Stammes auf. Beispiel: Die Enkelkinder der Frau B. Niggli-Hürlimann sind am Stiftungsvermögen noch berechtigt, ihre Urenkel dagegen nicht mehr. [Bemerkungen:] Die Stiftung ist eine Familienstiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und keine Revisionsstelle bezeichnen muss.
Eingetragene Personen:
Jagmetti, Carlo Siro Franco, von Zürich, in Zollikon, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Hürlimann, David Caspar, von Zürich, in Zürich, Mitglied des Stiftungsrates, Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Mann, Christian Martin, von Zürich, in Wangen-Brüttisellen, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Hürlimann, Christoph Heinrich, von Zürich, in Kappel am Albis, Mitglied des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung;
Odavic Perkinzl-Delz, Katharina, von Möhlin, in Rapperswil-Jona, Mitglied des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung;

Frequently Asked Questions

What is the legal status of A. Hürlimann'sche Familienstiftung?

A. Hürlimann'sche Familienstiftung is Active in the Swiss Commercial Register.

What is the UID (VAT) number of A. Hürlimann'sche Familienstiftung?

The UID (VAT) number of A. Hürlimann'sche Familienstiftung is CHE-337.812.407.

Where is A. Hürlimann'sche Familienstiftung located?

A. Hürlimann'sche Familienstiftung is located in Zürich with its registered address at c/o David Hürlimann, Gemeindestrasse 7, 8032 Zürich.

What is the legal form of A. Hürlimann'sche Familienstiftung?

A. Hürlimann'sche Familienstiftung is registered as a Fondation (Fond) in Switzerland.

What is the purpose of A. Hürlimann'sche Familienstiftung?

Das gestiftete Vermögen wird dem Zwecke gewidmet, daraus bedürftigen, ehelichen, männlichen oder weiblichen Nachkommen des am 23. März 1888 in Zürich verstorbenen Herrn A. Hürlimann-Müller mit Unterstützungen an die Hand zu gehen zur Erleichterung ihres Lebensunterhaltes und zur Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder und so weiter. Als stiftungsberechtigte Personen kommen jedoch einzig in Betracht: Alle ehelichen Nachkommen des Herrn A. Hürlimann-Müller sel., die von ihrer Abstammung von ihm her den Namen Hürlimann führen. Ebenso die Ehefrauen, Witwen und ehelichen Töchter solcher, auch wenn diese durch Ehe einen fremden Namen annehmen, sowie ihre ehelichen Kinder und Enkel. Mit letzteren hört die Berechtigung des betreffenden Stammes auf. Beispiel: Die Enkelkinder der Frau B. Niggli-Hürlimann sind am Stiftungsvermögen noch berechtigt, ihre Urenkel dagegen nicht mehr.