A. Hürlimann'sche Familienstiftung
ActiveUID / VAT
CHE-337.812.407 MWST
Commercial Register Number
CH-020-7002339-2
Seat
Zürich
Purpose
Das gestiftete Vermögen wird dem Zwecke gewidmet, daraus bedürftigen, ehelichen, männlichen oder weiblichen Nachkommen des am 23. März 1888 in Zürich verstorbenen Herrn A. Hürlimann-Müller mit Unterstützungen an die Hand zu gehen zur Erleichterung ihres Lebensunterhaltes und zur Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder und so weiter. Als stiftungsberechtigte Personen kommen jedoch einzig in Betracht: Alle ehelichen Nachkommen des Herrn A. Hürlimann-Müller sel., die von ihrer Abstammung von ihm her den Namen Hürlimann führen. Ebenso die Ehefrauen, Witwen und ehelichen Töchter solcher, auch wenn diese durch Ehe einen fremden Namen annehmen, sowie ihre ehelichen Kinder und Enkel. Mit letzteren hört die Berechtigung des betreffenden Stammes auf. Beispiel: Die Enkelkinder der Frau B. Niggli-Hürlimann sind am Stiftungsvermögen noch berechtigt, ihre Urenkel dagegen nicht mehr.
Management
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Publications
09/01/2020
Frequently Asked Questions
What is the legal status of A. Hürlimann'sche Familienstiftung?
A. Hürlimann'sche Familienstiftung is Active in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of A. Hürlimann'sche Familienstiftung?
The UID (VAT) number of A. Hürlimann'sche Familienstiftung is CHE-337.812.407.
Where is A. Hürlimann'sche Familienstiftung located?
A. Hürlimann'sche Familienstiftung is located in Zürich with its registered address at c/o David Hürlimann, Gemeindestrasse 7, 8032 Zürich.
What is the legal form of A. Hürlimann'sche Familienstiftung?
A. Hürlimann'sche Familienstiftung is registered as a Foundation (Found) in Switzerland.
What is the purpose of A. Hürlimann'sche Familienstiftung?
Das gestiftete Vermögen wird dem Zwecke gewidmet, daraus bedürftigen, ehelichen, männlichen oder weiblichen Nachkommen des am 23. März 1888 in Zürich verstorbenen Herrn A. Hürlimann-Müller mit Unterstützungen an die Hand zu gehen zur Erleichterung ihres Lebensunterhaltes und zur Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder und so weiter. Als stiftungsberechtigte Personen kommen jedoch einzig in Betracht: Alle ehelichen Nachkommen des Herrn A. Hürlimann-Müller sel., die von ihrer Abstammung von ihm her den Namen Hürlimann führen. Ebenso die Ehefrauen, Witwen und ehelichen Töchter solcher, auch wenn diese durch Ehe einen fremden Namen annehmen, sowie ihre ehelichen Kinder und Enkel. Mit letzteren hört die Berechtigung des betreffenden Stammes auf. Beispiel: Die Enkelkinder der Frau B. Niggli-Hürlimann sind am Stiftungsvermögen noch berechtigt, ihre Urenkel dagegen nicht mehr.