Verein GUTMENSCH

Active

Address

Gaissbergstrasse 62, 8280 Kreuzlingen

Legal Form

Association (Asso)

UID / VAT

CHE-318.049.220 MWST

Commercial Register Number

CH-440-6027745-7

Seat

Kreuzlingen

Gaissbergstrasse 62, 8280 Kreuzlingen

Purpose

Der Verein GUTMENSCH bezweckt nach Möglichkeit Gratis-Hilfe und Unterstützung von einfachen und abhängigen Bürgern gegenüber Behörden vor allem im Kanton Thurgau. Dabei sind auch Umgangsformen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Sozialämtern und Ombudsstellen zu beachten. GUTMENSCH hilft nach bestem Wissen und Gewissen, ist aber auch bereit, gegen fehlbare Behördenmitglieder vorzugehen. Er kann auch andere, gleichartige Aufgaben übernehmen. GUTMENSCH verlangt von den Behörden bzw. deren Mitarbeitern Menschenrechte, Menschenwürde etc. gemäss UN-Charta 1 Art. 3 und 5, gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Schweizerischen Bundesverfassung. Die Würde des Menschen darf auch im Kleinen und Geringfügigen nicht angetastet werden. Der Verein ist nicht gewinnstrebig.

Management

AI-generated content
Discover company networks and board member connections

Join Our Beta Program

We are actively developing the platform. Sign up for beta access to get exclusive early access to new features.

Frequently Asked Questions

What is the legal status of Verein GUTMENSCH?

Verein GUTMENSCH is Active in the Swiss Commercial Register.

What is the UID (VAT) number of Verein GUTMENSCH?

The UID (VAT) number of Verein GUTMENSCH is CHE-318.049.220.

Where is Verein GUTMENSCH located?

Verein GUTMENSCH is located in Kreuzlingen with its registered address at Gaissbergstrasse 62, 8280 Kreuzlingen.

What is the legal form of Verein GUTMENSCH?

Verein GUTMENSCH is registered as a Association (Asso) in Switzerland.

What is the purpose of Verein GUTMENSCH?

Der Verein GUTMENSCH bezweckt nach Möglichkeit Gratis-Hilfe und Unterstützung von einfachen und abhängigen Bürgern gegenüber Behörden vor allem im Kanton Thurgau. Dabei sind auch Umgangsformen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Sozialämtern und Ombudsstellen zu beachten. GUTMENSCH hilft nach bestem Wissen und Gewissen, ist aber auch bereit, gegen fehlbare Behördenmitglieder vorzugehen. Er kann auch andere, gleichartige Aufgaben übernehmen. GUTMENSCH verlangt von den Behörden bzw. deren Mitarbeitern Menschenrechte, Menschenwürde etc. gemäss UN-Charta 1 Art. 3 und 5, gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Schweizerischen Bundesverfassung. Die Würde des Menschen darf auch im Kleinen und Geringfügigen nicht angetastet werden. Der Verein ist nicht gewinnstrebig.