Verein GUTMENSCH

Aktiv

Adresse

Gaissbergstrasse 62, 8280 Kreuzlingen

Rechtsform

Verein (Verein)

UID / MWST

CHE-318.049.220 MWST

Handelsregister-Nummer

CH-440-6027745-7

Sitz

Kreuzlingen

Gaissbergstrasse 62, 8280 Kreuzlingen

Zweck

Der Verein GUTMENSCH bezweckt nach Möglichkeit Gratis-Hilfe und Unterstützung von einfachen und abhängigen Bürgern gegenüber Behörden vor allem im Kanton Thurgau. Dabei sind auch Umgangsformen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Sozialämtern und Ombudsstellen zu beachten. GUTMENSCH hilft nach bestem Wissen und Gewissen, ist aber auch bereit, gegen fehlbare Behördenmitglieder vorzugehen. Er kann auch andere, gleichartige Aufgaben übernehmen. GUTMENSCH verlangt von den Behörden bzw. deren Mitarbeitern Menschenrechte, Menschenwürde etc. gemäss UN-Charta 1 Art. 3 und 5, gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Schweizerischen Bundesverfassung. Die Würde des Menschen darf auch im Kleinen und Geringfügigen nicht angetastet werden. Der Verein ist nicht gewinnstrebig.

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Frequently Asked Questions

What is the legal status of Verein GUTMENSCH?

Verein GUTMENSCH is Aktiv in the Swiss Commercial Register.

What is the UID (VAT) number of Verein GUTMENSCH?

The UID (VAT) number of Verein GUTMENSCH is CHE-318.049.220.

Where is Verein GUTMENSCH located?

Verein GUTMENSCH is located in Kreuzlingen with its registered address at Gaissbergstrasse 62, 8280 Kreuzlingen.

What is the legal form of Verein GUTMENSCH?

Verein GUTMENSCH is registered as a Verein (Verein) in Switzerland.

What is the purpose of Verein GUTMENSCH?

Der Verein GUTMENSCH bezweckt nach Möglichkeit Gratis-Hilfe und Unterstützung von einfachen und abhängigen Bürgern gegenüber Behörden vor allem im Kanton Thurgau. Dabei sind auch Umgangsformen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Sozialämtern und Ombudsstellen zu beachten. GUTMENSCH hilft nach bestem Wissen und Gewissen, ist aber auch bereit, gegen fehlbare Behördenmitglieder vorzugehen. Er kann auch andere, gleichartige Aufgaben übernehmen. GUTMENSCH verlangt von den Behörden bzw. deren Mitarbeitern Menschenrechte, Menschenwürde etc. gemäss UN-Charta 1 Art. 3 und 5, gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Schweizerischen Bundesverfassung. Die Würde des Menschen darf auch im Kleinen und Geringfügigen nicht angetastet werden. Der Verein ist nicht gewinnstrebig.