Simon und Charlotte Frick - Stiftung
ActiveLegal Form
Foundation (Found)
UID / VAT
CHE-201.448.835 MWST
Commercial Register Number
CH-320-7076655-1
Seat
St. Gallen
Purpose
Die Stiftung hat den Zweck, die ihr gehörenden Gemälde leihweise und unentgeltlich der Stiftung St. Galler Museen zu Handen des Kunstmuseums für die allgemeine Besichtigung auf unbeschränkte Dauer zur Verfügung zu stellen, damit durch diese Bereicherung das Interesse unseres Volkes am Kunstmuseums weiterhin gefördert wird. Ein Teil der in den nachstehenden Bestimmungen aufgeführten Bilder kann der Stiftungsrat verkaufen, um an deren Stelle andere Bilder der Schweizerkünstler des 19. und 20. Jahrhunderts anzuschaffen und dem Kunstmuseum zur Ausstellung dauernd zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise ist der Stiftungsrat dafür besorgt, dass die Bilder der Stiftung stets der öffentlichen Besichtigung zugänglich sind. Die leihweise Übergabe dauert so lange, als die Stiftung St. Galler Museen oder ihr Rechtsnachfolger besteht und die Gemälde im Kunstmuseum durch die Öffentlichkeit besichtigt werden können (vgl. Art. 11).
Management
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Publications
02/27/2024
11/30/2023
11/09/2023
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Simon und Charlotte Frick - Stiftung?
Simon und Charlotte Frick - Stiftung is Active in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Simon und Charlotte Frick - Stiftung?
The UID (VAT) number of Simon und Charlotte Frick - Stiftung is CHE-201.448.835.
Where is Simon und Charlotte Frick - Stiftung located?
Simon und Charlotte Frick - Stiftung is located in St. Gallen with its registered address at c/o Dr. phil. Elisabeth Frick Tanner, Iddastrasse 51, 9008 St. Gallen.
What is the legal form of Simon und Charlotte Frick - Stiftung?
Simon und Charlotte Frick - Stiftung is registered as a Foundation (Found) in Switzerland.
What is the purpose of Simon und Charlotte Frick - Stiftung?
Die Stiftung hat den Zweck, die ihr gehörenden Gemälde leihweise und unentgeltlich der Stiftung St. Galler Museen zu Handen des Kunstmuseums für die allgemeine Besichtigung auf unbeschränkte Dauer zur Verfügung zu stellen, damit durch diese Bereicherung das Interesse unseres Volkes am Kunstmuseums weiterhin gefördert wird. Ein Teil der in den nachstehenden Bestimmungen aufgeführten Bilder kann der Stiftungsrat verkaufen, um an deren Stelle andere Bilder der Schweizerkünstler des 19. und 20. Jahrhunderts anzuschaffen und dem Kunstmuseum zur Ausstellung dauernd zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise ist der Stiftungsrat dafür besorgt, dass die Bilder der Stiftung stets der öffentlichen Besichtigung zugänglich sind. Die leihweise Übergabe dauert so lange, als die Stiftung St. Galler Museen oder ihr Rechtsnachfolger besteht und die Gemälde im Kunstmuseum durch die Öffentlichkeit besichtigt werden können (vgl. Art. 11).