Landwaisenhaus Basel
ActiveLegal Form
Foundation (Found)
UID / VAT
CHE-110.380.288 MWST
Commercial Register Number
CH-270-7001201-1
Seat
Basel
Purpose
Die Stiftung Landwaisenhaus Basel als Nachfolgerin des Vereins zur landwirtschaftlichen Armenschule bezweckt, die Erziehung und Ausbildung von Waisen und Halbwaisen sowie die ihnen gleichgestellten Kinder zu unterstützen, mit dem Ziel, ihnen die Chance für ein eigenständiges Leben zu erhalten. Den Waisen und Halbwaisen gleichgestellt sind insbesondere Kinder und Jugendliche, deren Eltern infolge besonderer Umstände (z.B. Entziehung der elterlichen Sorge) nicht in der Lage sind, für sie ausreichend zu sorgen; Kinder und Jugendliche, deren Eltern geschieden sind oder deren Partnerschaft aufgelöst wurde und der Elternteil, bei dem sich die Kinder aufhalten, nicht in der Lage ist, für sie ausreichend zu sorgen; nichteheliche und nichtpartnerschaftliche Kinder und Jugendliche, deren Erziehungsberechtigter nicht in der Lage ist, für sie ausreichend zu sorgen.
Management
AI-generated contentJoin Our Beta Program
We are actively developing the platform. Sign up for beta access to get exclusive early access to new features.
Publications
10/23/2023
09/21/2022
09/29/2016
06/15/2016
02/19/2016
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Landwaisenhaus Basel?
Landwaisenhaus Basel is Active in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Landwaisenhaus Basel?
The UID (VAT) number of Landwaisenhaus Basel is CHE-110.380.288.
Where is Landwaisenhaus Basel located?
Landwaisenhaus Basel is located in Basel with its registered address at c/o GGG Gesellschaft für das Gute und Gemeinnützige Basel, Gerbergasse 24, 4001 Basel.
What is the legal form of Landwaisenhaus Basel?
Landwaisenhaus Basel is registered as a Foundation (Found) in Switzerland.
What is the purpose of Landwaisenhaus Basel?
Die Stiftung Landwaisenhaus Basel als Nachfolgerin des Vereins zur landwirtschaftlichen Armenschule bezweckt, die Erziehung und Ausbildung von Waisen und Halbwaisen sowie die ihnen gleichgestellten Kinder zu unterstützen, mit dem Ziel, ihnen die Chance für ein eigenständiges Leben zu erhalten. Den Waisen und Halbwaisen gleichgestellt sind insbesondere Kinder und Jugendliche, deren Eltern infolge besonderer Umstände (z.B. Entziehung der elterlichen Sorge) nicht in der Lage sind, für sie ausreichend zu sorgen; Kinder und Jugendliche, deren Eltern geschieden sind oder deren Partnerschaft aufgelöst wurde und der Elternteil, bei dem sich die Kinder aufhalten, nicht in der Lage ist, für sie ausreichend zu sorgen; nichteheliche und nichtpartnerschaftliche Kinder und Jugendliche, deren Erziehungsberechtigter nicht in der Lage ist, für sie ausreichend zu sorgen.