Landwaisenhaus Basel
AktivRechtsform
Stiftung (Stift)
UID / MWST
CHE-110.380.288 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-270-7001201-1
Sitz
Basel
Zweck
Die Stiftung Landwaisenhaus Basel als Nachfolgerin des Vereins zur landwirtschaftlichen Armenschule bezweckt, die Erziehung und Ausbildung von Waisen und Halbwaisen sowie die ihnen gleichgestellten Kinder zu unterstützen, mit dem Ziel, ihnen die Chance für ein eigenständiges Leben zu erhalten. Den Waisen und Halbwaisen gleichgestellt sind insbesondere Kinder und Jugendliche, deren Eltern infolge besonderer Umstände (z.B. Entziehung der elterlichen Sorge) nicht in der Lage sind, für sie ausreichend zu sorgen; Kinder und Jugendliche, deren Eltern geschieden sind oder deren Partnerschaft aufgelöst wurde und der Elternteil, bei dem sich die Kinder aufhalten, nicht in der Lage ist, für sie ausreichend zu sorgen; nichteheliche und nichtpartnerschaftliche Kinder und Jugendliche, deren Erziehungsberechtigter nicht in der Lage ist, für sie ausreichend zu sorgen.
Management
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Publikationen
23.10.2023
21.09.2022
29.09.2016
15.06.2016
19.02.2016
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Landwaisenhaus Basel?
Landwaisenhaus Basel is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Landwaisenhaus Basel?
The UID (VAT) number of Landwaisenhaus Basel is CHE-110.380.288.
Where is Landwaisenhaus Basel located?
Landwaisenhaus Basel is located in Basel with its registered address at c/o GGG Gesellschaft für das Gute und Gemeinnützige Basel, Gerbergasse 24, 4001 Basel.
What is the legal form of Landwaisenhaus Basel?
Landwaisenhaus Basel is registered as a Stiftung (Stift) in Switzerland.
What is the purpose of Landwaisenhaus Basel?
Die Stiftung Landwaisenhaus Basel als Nachfolgerin des Vereins zur landwirtschaftlichen Armenschule bezweckt, die Erziehung und Ausbildung von Waisen und Halbwaisen sowie die ihnen gleichgestellten Kinder zu unterstützen, mit dem Ziel, ihnen die Chance für ein eigenständiges Leben zu erhalten. Den Waisen und Halbwaisen gleichgestellt sind insbesondere Kinder und Jugendliche, deren Eltern infolge besonderer Umstände (z.B. Entziehung der elterlichen Sorge) nicht in der Lage sind, für sie ausreichend zu sorgen; Kinder und Jugendliche, deren Eltern geschieden sind oder deren Partnerschaft aufgelöst wurde und der Elternteil, bei dem sich die Kinder aufhalten, nicht in der Lage ist, für sie ausreichend zu sorgen; nichteheliche und nichtpartnerschaftliche Kinder und Jugendliche, deren Erziehungsberechtigter nicht in der Lage ist, für sie ausreichend zu sorgen.