KIBAG Personalstiftung
ActiveUID / VAT
CHE-109.522.558 MWST
Commercial Register Number
CH-020-7902251-0
Seat
Purpose
Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma bei Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit bzw. bei deren Ableben für ihre Hinterbliebenen. Ferner können bei unverschuldeter Notlage den im Dienst der Stifterfirma stehenden oder ehemaligen Arbeitnehmern sowie ihren Hinterbliebenen Unterstützungen gewährt werden. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates und mit Genehmigung der Stifterfirma auch das Personal von mit ihr wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen und Institutionen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hiezu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.
Management
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Publications
02/04/2025
06/25/2024
03/30/2021
08/06/2019
03/15/2019
02/04/2019
02/18/2016
Frequently Asked Questions
What is the legal status of KIBAG Personalstiftung?
KIBAG Personalstiftung is Active in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of KIBAG Personalstiftung?
The UID (VAT) number of KIBAG Personalstiftung is CHE-109.522.558.
Where is KIBAG Personalstiftung located?
KIBAG Personalstiftung is located in with its registered address at Seestrasse 404, 8038 Zürich.
What is the legal form of KIBAG Personalstiftung?
KIBAG Personalstiftung is registered as a in Switzerland.
What is the purpose of KIBAG Personalstiftung?
Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma bei Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit bzw. bei deren Ableben für ihre Hinterbliebenen. Ferner können bei unverschuldeter Notlage den im Dienst der Stifterfirma stehenden oder ehemaligen Arbeitnehmern sowie ihren Hinterbliebenen Unterstützungen gewährt werden. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates und mit Genehmigung der Stifterfirma auch das Personal von mit ihr wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen und Institutionen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hiezu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.