KIBAG Personalstiftung
AktivUID / MWST
CHE-109.522.558 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-020-7902251-0
Sitz
Zweck
Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma bei Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit bzw. bei deren Ableben für ihre Hinterbliebenen. Ferner können bei unverschuldeter Notlage den im Dienst der Stifterfirma stehenden oder ehemaligen Arbeitnehmern sowie ihren Hinterbliebenen Unterstützungen gewährt werden. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates und mit Genehmigung der Stifterfirma auch das Personal von mit ihr wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen und Institutionen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hiezu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.
Management
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Publikationen
04.02.2025
25.06.2024
30.03.2021
06.08.2019
15.03.2019
04.02.2019
18.02.2016
Frequently Asked Questions
What is the legal status of KIBAG Personalstiftung?
KIBAG Personalstiftung is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of KIBAG Personalstiftung?
The UID (VAT) number of KIBAG Personalstiftung is CHE-109.522.558.
Where is KIBAG Personalstiftung located?
KIBAG Personalstiftung is located in with its registered address at Seestrasse 404, 8038 Zürich.
What is the legal form of KIBAG Personalstiftung?
KIBAG Personalstiftung is registered as a in Switzerland.
What is the purpose of KIBAG Personalstiftung?
Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma bei Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit bzw. bei deren Ableben für ihre Hinterbliebenen. Ferner können bei unverschuldeter Notlage den im Dienst der Stifterfirma stehenden oder ehemaligen Arbeitnehmern sowie ihren Hinterbliebenen Unterstützungen gewährt werden. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates und mit Genehmigung der Stifterfirma auch das Personal von mit ihr wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen und Institutionen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hiezu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.