Hilfsfonds der Kalkfabrik Netstal AG
ActiveUID / VAT
CHE-109.773.511 MWST
Commercial Register Number
CH-160-7002658-2
Seat
Glarus
Purpose
Erbringung von Arbeitgeberbeiträgen an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge für die Vorsorgefälle Alter, Invalidität, Unfall, Krankheit, Tod, vorzeitiger Pensionierung und dergleichen von Mitarbeitenden der Firma, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen, weiteren Personen, die ein Mitarbeitender in erheblichem Mass unterstützt hat, sowie von ehemaligen Mitarbeitenden in Fällen wirtschaftlicher Bedrängnis. Die Stiftung kann ihren Zweck auch durch direkte Unterstützung, durch Schaffung eigener Einrichtungen und den Abschluss von Versicherungsverträgen oder den Eintritt in bestehende Versicherungsverträge als Versicherungsnehmerin errichten. Der Stiftungsrat gewährt Unterstützungen nach pflichtgemässem Ermessen. Es bestehen keine Rechtsansprüche. Aus dem Stiftungsvermögen und seinen Erträgen dürfen weder Gratifikationen noch Unterstützungen mit lohnähnlichem Charakter, zu deren Ausrichtung die Stifterfirma gesetzlich verpflichtet ist, erbracht werden.
Management
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Publications
07/05/2019
02/01/2018
08/16/2017
07/06/2016
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Hilfsfonds der Kalkfabrik Netstal AG?
Hilfsfonds der Kalkfabrik Netstal AG is Active in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Hilfsfonds der Kalkfabrik Netstal AG?
The UID (VAT) number of Hilfsfonds der Kalkfabrik Netstal AG is CHE-109.773.511.
Where is Hilfsfonds der Kalkfabrik Netstal AG located?
Hilfsfonds der Kalkfabrik Netstal AG is located in Glarus with its registered address at c/o Kalkfabrik Netstal AG, Oberlanggüetli, 8754 Netstal.
What is the legal form of Hilfsfonds der Kalkfabrik Netstal AG?
Hilfsfonds der Kalkfabrik Netstal AG is registered as a Foundation (Found) in Switzerland.
What is the purpose of Hilfsfonds der Kalkfabrik Netstal AG?
Erbringung von Arbeitgeberbeiträgen an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge für die Vorsorgefälle Alter, Invalidität, Unfall, Krankheit, Tod, vorzeitiger Pensionierung und dergleichen von Mitarbeitenden der Firma, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen, weiteren Personen, die ein Mitarbeitender in erheblichem Mass unterstützt hat, sowie von ehemaligen Mitarbeitenden in Fällen wirtschaftlicher Bedrängnis. Die Stiftung kann ihren Zweck auch durch direkte Unterstützung, durch Schaffung eigener Einrichtungen und den Abschluss von Versicherungsverträgen oder den Eintritt in bestehende Versicherungsverträge als Versicherungsnehmerin errichten. Der Stiftungsrat gewährt Unterstützungen nach pflichtgemässem Ermessen. Es bestehen keine Rechtsansprüche. Aus dem Stiftungsvermögen und seinen Erträgen dürfen weder Gratifikationen noch Unterstützungen mit lohnähnlichem Charakter, zu deren Ausrichtung die Stifterfirma gesetzlich verpflichtet ist, erbracht werden.