Bertold-Suhner-Stiftung
ActiveUID / VAT
CHE-104.047.745 MWST
Commercial Register Number
CH-300-7012341-3
Seat
Herisau
Purpose
Die Stiftung bezweckt die Förderung von Bestrebungen, die im öffentlichen Interesse liegen und dem Kanton Appenzell Ausserrhoden, einzelnen seiner Gebiete oder grösseren oder kleineren Kreisen seiner Bevölkerung dienen. Wissenschaftliche, geistige, kulturelle, soziale und gemeinnützige Belange können ebenso unterstützt werden wie Vorhaben des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes und Massnahmen zur Erhaltung angestammten Kulturgutes oder zur Verbesserung der volkswirtschaftlichen Struktur. Es dürfen auch Einzelpersonen berücksichtigt werden, die unverschuldet in Not geraten sind oder Ausbildungsbeihilfen benötigen. Ausgeschlossen sind Beihilfen zur Lösung von Aufgaben, die von Gesetzes wegen dem Kanton oder den Gemeinden obliegen. Handelt es sich hingegen um Aufgaben, zu deren Erfüllung die öffentliche Hand nicht verpflichtet, wohl aber befugt ist, sind Beihilfen zulässig.
Management
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Frequently Asked Questions
What is the legal status of Bertold-Suhner-Stiftung?
Bertold-Suhner-Stiftung is Active in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Bertold-Suhner-Stiftung?
The UID (VAT) number of Bertold-Suhner-Stiftung is CHE-104.047.745.
Where is Bertold-Suhner-Stiftung located?
Bertold-Suhner-Stiftung is located in Herisau with its registered address at c/o Sonja Strauch, Moosmühlestrasse 34, 9112 Schachen b. Herisau.
What is the legal form of Bertold-Suhner-Stiftung?
Bertold-Suhner-Stiftung is registered as a Foundation (Found) in Switzerland.
What is the purpose of Bertold-Suhner-Stiftung?
Die Stiftung bezweckt die Förderung von Bestrebungen, die im öffentlichen Interesse liegen und dem Kanton Appenzell Ausserrhoden, einzelnen seiner Gebiete oder grösseren oder kleineren Kreisen seiner Bevölkerung dienen. Wissenschaftliche, geistige, kulturelle, soziale und gemeinnützige Belange können ebenso unterstützt werden wie Vorhaben des Natur-, Landschafts- und Heimatschutzes und Massnahmen zur Erhaltung angestammten Kulturgutes oder zur Verbesserung der volkswirtschaftlichen Struktur. Es dürfen auch Einzelpersonen berücksichtigt werden, die unverschuldet in Not geraten sind oder Ausbildungsbeihilfen benötigen. Ausgeschlossen sind Beihilfen zur Lösung von Aufgaben, die von Gesetzes wegen dem Kanton oder den Gemeinden obliegen. Handelt es sich hingegen um Aufgaben, zu deren Erfüllung die öffentliche Hand nicht verpflichtet, wohl aber befugt ist, sind Beihilfen zulässig.