Zusatzkasse der Orior Gruppe
AktivUID / MWST
CHE-109.788.004 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-550-0087692-6
Sitz
Zürich
Zweck
1. Die Stiftung bezweckt die Vorsorge, namentlich die berufliche Vorsorge, zugunsten des Personals der Tochter- oder Schwestergesellschaften der Orior AG, insbesondere die Vorsorge zugunsten des Kaders dieser Gesellschaften. 2. Der Anschluss des Kaders einer Tochter- oder Schwestergesellschaft wird vom Stiftungsrat beschlossen; die vorherige Zustimmung der Tochter- oder Schwestergesellschaft wird ausdrücklich vorbehalten. 3. Die Stiftung gewährt Alters-, Todesfall- und Invaliditätsleistungen. Bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder materiellen Schwierigkeiten kann sie auch Zusatz- und Hilfeleistungen erbringen. 4. Die Stiftung kann reglementierte Vorsorgepläne jeder Art finanzieren. Sie kann auch die Vorsorgebeiträge der übrigen Vorsorgeeinrichtungen der Orior AG finanzieren. 5. Im Rahmen des oben genannten Zwecks kann der Stiftungsrat ein oder mehrere Vorsorgereglemente erlassen, in denen insbesondere die Aufnahmebedingungen, die Leistungen an die Destinatäre, die Beiträge des Kaders und - unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Orior AG und der angeschlossenen Unternehmen - die Beiträge der angeschlossenen Unternehmen festgelegt werden. Die Stiftung muss ein Anlagereglement und ein Reglement über die Bildung und Verwaltung der versicherungstechnischen Passiven erlassen. Diese Reglemente und ihre allfälligen Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. 6. Die Stiftung kann auch individuelle oder kollektive Versicherungsverträge abschliessen oder sich an der Finanzierung bestehender Verträge beteiligen. Die Stiftung ist zwingend Versicherungsnehmerin und Begünstigte der Versicherungsverträge, an deren Finanzierung sie sich beteiligt. 7. Die Stiftung muss ein Teilliquidationsreglement erlassen, das der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde unterliegt.
Management
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Publikationen
05.03.2025
27.10.2022
15.02.2022
10.02.2021
11.12.2020
02.09.2020
30.12.2019
08.02.2019
08.11.2017
28.12.2016
24.10.2016
24.10.2016
02.09.2016
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Zusatzkasse der Orior Gruppe?
Zusatzkasse der Orior Gruppe is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Zusatzkasse der Orior Gruppe?
The UID (VAT) number of Zusatzkasse der Orior Gruppe is CHE-109.788.004.
Where is Zusatzkasse der Orior Gruppe located?
Zusatzkasse der Orior Gruppe is located in Zürich with its registered address at c/o Orior AG, Zollstrasse 62, 8005 Zürich.
What is the legal form of Zusatzkasse der Orior Gruppe?
Zusatzkasse der Orior Gruppe is registered as a Stiftung (Stift) in Switzerland.
What is the purpose of Zusatzkasse der Orior Gruppe?
1. Die Stiftung bezweckt die Vorsorge, namentlich die berufliche Vorsorge, zugunsten des Personals der Tochter- oder Schwestergesellschaften der Orior AG, insbesondere die Vorsorge zugunsten des Kaders dieser Gesellschaften. 2. Der Anschluss des Kaders einer Tochter- oder Schwestergesellschaft wird vom Stiftungsrat beschlossen; die vorherige Zustimmung der Tochter- oder Schwestergesellschaft wird ausdrücklich vorbehalten. 3. Die Stiftung gewährt Alters-, Todesfall- und Invaliditätsleistungen. Bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder materiellen Schwierigkeiten kann sie auch Zusatz- und Hilfeleistungen erbringen. 4. Die Stiftung kann reglementierte Vorsorgepläne jeder Art finanzieren. Sie kann auch die Vorsorgebeiträge der übrigen Vorsorgeeinrichtungen der Orior AG finanzieren. 5. Im Rahmen des oben genannten Zwecks kann der Stiftungsrat ein oder mehrere Vorsorgereglemente erlassen, in denen insbesondere die Aufnahmebedingungen, die Leistungen an die Destinatäre, die Beiträge des Kaders und - unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Orior AG und der angeschlossenen Unternehmen - die Beiträge der angeschlossenen Unternehmen festgelegt werden. Die Stiftung muss ein Anlagereglement und ein Reglement über die Bildung und Verwaltung der versicherungstechnischen Passiven erlassen. Diese Reglemente und ihre allfälligen Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. 6. Die Stiftung kann auch individuelle oder kollektive Versicherungsverträge abschliessen oder sich an der Finanzierung bestehender Verträge beteiligen. Die Stiftung ist zwingend Versicherungsnehmerin und Begünstigte der Versicherungsverträge, an deren Finanzierung sie sich beteiligt. 7. Die Stiftung muss ein Teilliquidationsreglement erlassen, das der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde unterliegt.