Hermine Eichenberger-Stiftung
AktivUID / MWST
CHE-110.386.948 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-400-7010324-8
Sitz
Beinwil am See
Zweck
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von alten, armen, kranken und gebrechlichen Einwohnern der Gemeinde Beinwil am See. Unterstützungen können auch ausgerichtet werden, wenn nicht alle vorgenannten Voraussetzungen gegeben sind, solange die Leistungen einen echten sozialen Charakter haben. Die Stiftung dient nicht dazu, die gesetzliche Sozialhilfe zu entlasten, sondern sie will ermöglichen, zusätzliche Bedürfnisse der Destinatäre zu decken und abzufangen. Die Unterstützungen dürfen nur an Einzelpersonen geleistet werden, können andererseits auch regelmässig über eine soziale Einrichtung (Altersheim, Altenpflege, Altersarbeit Kirche usw.) zugesprochen werden, damit Einzelempfänger in den Genuss kommen.
Management
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Publikationen
23.09.2022
12.05.2022
09.01.2020
21.09.2017
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Hermine Eichenberger-Stiftung?
Hermine Eichenberger-Stiftung is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Hermine Eichenberger-Stiftung?
The UID (VAT) number of Hermine Eichenberger-Stiftung is CHE-110.386.948.
Where is Hermine Eichenberger-Stiftung located?
Hermine Eichenberger-Stiftung is located in Beinwil am See with its registered address at c/o Thomas Hintermann, Sonnenweg 1, 5712 Beinwil am See.
What is the legal form of Hermine Eichenberger-Stiftung?
Hermine Eichenberger-Stiftung is registered as a Stiftung (Stift) in Switzerland.
What is the purpose of Hermine Eichenberger-Stiftung?
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von alten, armen, kranken und gebrechlichen Einwohnern der Gemeinde Beinwil am See. Unterstützungen können auch ausgerichtet werden, wenn nicht alle vorgenannten Voraussetzungen gegeben sind, solange die Leistungen einen echten sozialen Charakter haben. Die Stiftung dient nicht dazu, die gesetzliche Sozialhilfe zu entlasten, sondern sie will ermöglichen, zusätzliche Bedürfnisse der Destinatäre zu decken und abzufangen. Die Unterstützungen dürfen nur an Einzelpersonen geleistet werden, können andererseits auch regelmässig über eine soziale Einrichtung (Altersheim, Altenpflege, Altersarbeit Kirche usw.) zugesprochen werden, damit Einzelempfänger in den Genuss kommen.