Albrecht und Josephina Bröckelmann-Koch-Stiftung
AktivUID / MWST
CHE-113.002.730 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-270-7000140-6
Sitz
Basel
Zweck
Die Stiftung bezweckt, die kirchliche Altersarbeit im Gebiet der Kirchgemeinden Basel-West zu unterstützen und im Einzelfall betagten Menschen, die in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben, und im Gebiet der Kirchgemeinde Basel-West, vorzugsweise im Gebiet der ehemaligen Kirchgemeinde Oekolampad wohnen oder mit dieser Gemeinde sonstwie verbunden sind, aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens jene Unterstützung und Hilfe zuzuwenden, die insbesondere durch die AHV nicht ermöglicht werden können, für das Wohlergehen eines Betagten aber notwendig sind.
Management
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Publikationen
22.01.2025
31.01.2023
09.10.2020
21.03.2018
28.12.2017
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Albrecht und Josephina Bröckelmann-Koch-Stiftung?
Albrecht und Josephina Bröckelmann-Koch-Stiftung is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Albrecht und Josephina Bröckelmann-Koch-Stiftung?
The UID (VAT) number of Albrecht und Josephina Bröckelmann-Koch-Stiftung is CHE-113.002.730.
Where is Albrecht und Josephina Bröckelmann-Koch-Stiftung located?
Albrecht und Josephina Bröckelmann-Koch-Stiftung is located in Basel with its registered address at Metzerstr. 52, 4056 Basel.
What is the legal form of Albrecht und Josephina Bröckelmann-Koch-Stiftung?
Albrecht und Josephina Bröckelmann-Koch-Stiftung is registered as a Stiftung (Stift) in Switzerland.
What is the purpose of Albrecht und Josephina Bröckelmann-Koch-Stiftung?
Die Stiftung bezweckt, die kirchliche Altersarbeit im Gebiet der Kirchgemeinden Basel-West zu unterstützen und im Einzelfall betagten Menschen, die in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben, und im Gebiet der Kirchgemeinde Basel-West, vorzugsweise im Gebiet der ehemaligen Kirchgemeinde Oekolampad wohnen oder mit dieser Gemeinde sonstwie verbunden sind, aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens jene Unterstützung und Hilfe zuzuwenden, die insbesondere durch die AHV nicht ermöglicht werden können, für das Wohlergehen eines Betagten aber notwendig sind.