Zusatz-Pensionskasse der Gruppe Mobiliar
AttivaIDI / IVA
CHE-109.783.403 MWST
Numero del registro di commercio
CH-035-7014792-9
Sede
Bern
Scopo
Die Stiftung bezweckt als Ergänzung der „Pensionskasse für die Mitarbeitenden der Gruppe Mobiliar" eine zusätzliche Vorsorge für die Geschäftsleitungs- und Direktionsmitglieder der Gruppengesellschaften der Gruppe Mobiliar. Die Stiftung gewährt Renten oder Kapitalleistungen an das Mitglied im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen wie bei Krankheit oder Unfall von ihm selbst; im Falle des Todes des Mitgliedes an den überlebenden Ehegatten; bei dessen Fehlen an Lebenspartner sowie an Personen, die vom versicherten Mitglied vor dessen Tod in erheblichem Masse unterstützt worden sind; ferner beim Fehlen solcher Personen an seine Kinder, Eltern, Geschwister und Enkelkinder. Die Leistungen erfolgen nach Massgabe des Reglementes. Im Weiteren vergleiche Stiftungsurkunde.
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Frequently Asked Questions
What is the legal status of Zusatz-Pensionskasse der Gruppe Mobiliar?
Zusatz-Pensionskasse der Gruppe Mobiliar is Attiva in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Zusatz-Pensionskasse der Gruppe Mobiliar?
The UID (VAT) number of Zusatz-Pensionskasse der Gruppe Mobiliar is CHE-109.783.403.
Where is Zusatz-Pensionskasse der Gruppe Mobiliar located?
Zusatz-Pensionskasse der Gruppe Mobiliar is located in Bern with its registered address at Bundesgasse 35, 3011 Bern.
What is the legal form of Zusatz-Pensionskasse der Gruppe Mobiliar?
Zusatz-Pensionskasse der Gruppe Mobiliar is registered as a Fondazione (Fond) in Switzerland.
What is the purpose of Zusatz-Pensionskasse der Gruppe Mobiliar?
Die Stiftung bezweckt als Ergänzung der „Pensionskasse für die Mitarbeitenden der Gruppe Mobiliar" eine zusätzliche Vorsorge für die Geschäftsleitungs- und Direktionsmitglieder der Gruppengesellschaften der Gruppe Mobiliar. Die Stiftung gewährt Renten oder Kapitalleistungen an das Mitglied im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen wie bei Krankheit oder Unfall von ihm selbst; im Falle des Todes des Mitgliedes an den überlebenden Ehegatten; bei dessen Fehlen an Lebenspartner sowie an Personen, die vom versicherten Mitglied vor dessen Tod in erheblichem Masse unterstützt worden sind; ferner beim Fehlen solcher Personen an seine Kinder, Eltern, Geschwister und Enkelkinder. Die Leistungen erfolgen nach Massgabe des Reglementes. Im Weiteren vergleiche Stiftungsurkunde.