Wohlfahrtsstiftung der Brauerei Falken AG Schaffhausen
AttivaIDI / IVA
CHE-109.765.842 MWST
Numero del registro di commercio
CH-290-7004691-7
Sede
Schaffhausen
Scopo
Verstärkte Fürsorge für das vom Verwaltungsrat der Firma Brauerei Falken AG bestimmte leitende Personal und seine Angehörigen. Ihnen sollen in Ergänzung und Erweiterung der Leistungen der Personalfürsorgestiftung der Brauerei Falken AG, Schaffhausen, bei unverschuldeter Not, vermindeter Arbeitsfähigkeit, fortgeschrittenem Alter, Invalidität, Krankheit oder Todesfall vermehrte Zuwendungen gesichert werden. Nach Ermessen des Stiftungsrates darf das Stiftungsvemögen im Sinne der vorstehenden Bestimmungen auch zugunsten der übrigen Arbeitnehmer der Stifterfirma verwendet werden.
Management
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Frequently Asked Questions
What is the legal status of Wohlfahrtsstiftung der Brauerei Falken AG Schaffhausen?
Wohlfahrtsstiftung der Brauerei Falken AG Schaffhausen is Attiva in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Wohlfahrtsstiftung der Brauerei Falken AG Schaffhausen?
The UID (VAT) number of Wohlfahrtsstiftung der Brauerei Falken AG Schaffhausen is CHE-109.765.842.
Where is Wohlfahrtsstiftung der Brauerei Falken AG Schaffhausen located?
Wohlfahrtsstiftung der Brauerei Falken AG Schaffhausen is located in Schaffhausen with its registered address at Brauereistrasse 1, 8200 Schaffhausen.
What is the legal form of Wohlfahrtsstiftung der Brauerei Falken AG Schaffhausen?
Wohlfahrtsstiftung der Brauerei Falken AG Schaffhausen is registered as a Fondazione (Fond) in Switzerland.
What is the purpose of Wohlfahrtsstiftung der Brauerei Falken AG Schaffhausen?
Verstärkte Fürsorge für das vom Verwaltungsrat der Firma Brauerei Falken AG bestimmte leitende Personal und seine Angehörigen. Ihnen sollen in Ergänzung und Erweiterung der Leistungen der Personalfürsorgestiftung der Brauerei Falken AG, Schaffhausen, bei unverschuldeter Not, vermindeter Arbeitsfähigkeit, fortgeschrittenem Alter, Invalidität, Krankheit oder Todesfall vermehrte Zuwendungen gesichert werden. Nach Ermessen des Stiftungsrates darf das Stiftungsvemögen im Sinne der vorstehenden Bestimmungen auch zugunsten der übrigen Arbeitnehmer der Stifterfirma verwendet werden.