Stiftung Neue Horizonte

Attiva

Indirizzo

c/o Peter Keller, Lättenstrasse 69, 8142 Uitikon Waldegg

Forma giuridica

Fondazione (Fond)

IDI / IVA

CHE-495.000.466 MWST

Numero del registro di commercio

CH-020-7002340-0

Sede

Uitikon

c/o Peter Keller, Lättenstrasse 69, 8142 Uitikon Waldegg

Scopo

Die Stiftung verfolgt folgende gemeinnützigen Zwecke: a) Förderung der Aus-, Weiter-, und Fortbildung von Menschen; b) Unterstützung behinderter, dementer oder chronisch kranker Menschen; c) Unterstützung benachteiligter Menschen und von Menschen in schwierigen Lebenssituationen; d) Förderung des Zugangs der Menschen zur medizinischen Versorgung; e) Förderung des nachhaltigen Natur- und Tierschutzes; f) Förderung der Kultur; g) Förderung der Forschung und Wissenschaft, welche den vorgenannten Anliegen in weitesten Sinne dienlich sind; h) Förderung von gemeinnützigen und steuerbefreiten Institutionen, welche sich für die vorgenannten Anliegen im weitesten Sinne einsetzen. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in der ganzen Schweiz tätig. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung verfolgt keine Selbsthilfezwecke. Der Stifter sowie Angehörige des Stifters und ihm nahestehende Personen haben keinen Anspruch auf Unterstützungsleistungen der Stiftung. Die Einzelheiten der Begünstigung werden in einem Stiftungsreglement geregelt. Solange kein Reglement besteht, entscheidet der Stiftungsrat nach pflichtgemässem Ermessen über die Zusprechung von Stiftungsleistungen im Rahmen des Stiftungszweckes. Die Einzelheiten der Begünstigung werden in einem Stiftungsreglement geregelt. Solange kein Reglement besteht, entscheidet der Stiftungsrat nach pflichtgemässem Ermessen über die Zusprechung von Stiftungsleistungen im Rahmen des Stiftungszweckes. Dem Stiftungsrat steht das Recht zu, durch einstimmigen Beschluss Änderungen des Zwecks und der Stiftungsurkunde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beantragen. Dabei werden die Voraussetzungen gemäss Art. 85 (Änderung der Organisation), Art. 86 (Entfremdung vom Ursprungszweck) und Art. 86b ZGB (unwesentliche Änderungen) berücksichtigt. Der Stifter behält sich eine Zweckänderung nach Art. 86a Abs. 1 ZGB vor.

Management

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Pubblicazioni

15/06/2023

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Stiftung Neue Horizonte, in Uitikon, CHE-495.000.466, Stiftung (SHAB Nr. 129 vom 06.07.2022, Publ. 1005513545).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Hug, Gion, von Untervaz, in Zürich, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten];
Zollinger, David, von Zürich, in Wetzikon (ZH), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten];

06/07/2022

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Stiftung Neue Horizonte in Uitikon CHE-495 000 466 Stiftung (SHAB Nr 227 vom 22 11 2021 Publ 1005338661) Aufsichtsbehörde neu Eidg Departement des Innern in Bern

22/11/2021

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Stiftung Neue Horizonte, in Uitikon, CHE-495.000.466, Stiftung (SHAB Nr. 138 vom 20.07.2020, Publ. 1004940233).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Häberling, René, von Ottenbach, in Feusisberg, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Keller, Marianne, von Zürich und Feusisberg, in Uitikon, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
ConSinius Treuhand AG (CHE-104.117.771), in Dietikon, Revisionsstelle;
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Hug, Gion, von Untervaz, in Zürich, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten;
Zollinger, David, von Zürich, in Wetzikon (ZH), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten;
Controva AG (CHE-112.126.973), in Zürich, Revisionsstelle;

20/07/2020

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Stiftung Neue Horizonte, in Uitikon, CHE-495.000.466, c/o Peter Keller, Lättenstrasse 69, 8142 Uitikon Waldegg, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 13.05.2020.
Zweck:
Die Stiftung verfolgt folgende gemeinnützigen Zwecke: a) Förderung der Aus-, Weiter-, und Fortbildung von Menschen; b) Unterstützung behinderter, dementer oder chronisch kranker Menschen; c) Unterstützung benachteiligter Menschen und von Menschen in schwierigen Lebenssituationen; d) Förderung des Zugangs der Menschen zur medizinischen Versorgung; e) Förderung des nachhaltigen Natur- und Tierschutzes; f) Förderung der Kultur; g) Förderung der Forschung und Wissenschaft, welche den vorgenannten Anliegen in weitesten Sinne dienlich sind; h) Förderung von gemeinnützigen und steuerbefreiten Institutionen, welche sich für die vorgenannten Anliegen im weitesten Sinne einsetzen. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in der ganzen Schweiz tätig. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung verfolgt keine Selbsthilfezwecke. Der Stifter sowie Angehörige des Stifters und ihm nahestehende Personen haben keinen Anspruch auf Unterstützungsleistungen der Stiftung. Die Einzelheiten der Begünstigung werden in einem Stiftungsreglement geregelt. Solange kein Reglement besteht, entscheidet der Stiftungsrat nach pflichtgemässem Ermessen über die Zusprechung von Stiftungsleistungen im Rahmen des Stiftungszweckes. Die Einzelheiten der Begünstigung werden in einem Stiftungsreglement geregelt. Solange kein Reglement besteht, entscheidet der Stiftungsrat nach pflichtgemässem Ermessen über die Zusprechung von Stiftungsleistungen im Rahmen des Stiftungszweckes. Dem Stiftungsrat steht das Recht zu, durch einstimmigen Beschluss Änderungen des Zwecks und der Stiftungsurkunde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beantragen. Dabei werden die Voraussetzungen gemäss Art. 85 (Änderung der Organisation), Art. 86 (Entfremdung vom Ursprungszweck) und Art. 86b ZGB (unwesentliche Änderungen) berücksichtigt. Der Stifter behält sich eine Zweckänderung nach Art. 86a Abs. 1 ZGB vor. Es besteht ein Zweckänderungsvorbehalt gemäss Art. 86a ZGB.
Eingetragene Personen:
Keller, Peter, von Zürich und Feusisberg, in Uitikon, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Häberling, René, von Ottenbach, in Feusisberg, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Keller, Marianne, von Zürich und Feusisberg, in Uitikon, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
ConSinius Treuhand AG (CHE-104.117.771), in Dietikon, Revisionsstelle;

Frequently Asked Questions

What is the legal status of Stiftung Neue Horizonte?

Stiftung Neue Horizonte is Attiva in the Swiss Commercial Register.

What is the UID (VAT) number of Stiftung Neue Horizonte?

The UID (VAT) number of Stiftung Neue Horizonte is CHE-495.000.466.

Where is Stiftung Neue Horizonte located?

Stiftung Neue Horizonte is located in Uitikon with its registered address at c/o Peter Keller, Lättenstrasse 69, 8142 Uitikon Waldegg.

What is the legal form of Stiftung Neue Horizonte?

Stiftung Neue Horizonte is registered as a Fondazione (Fond) in Switzerland.

What is the purpose of Stiftung Neue Horizonte?

Die Stiftung verfolgt folgende gemeinnützigen Zwecke: a) Förderung der Aus-, Weiter-, und Fortbildung von Menschen; b) Unterstützung behinderter, dementer oder chronisch kranker Menschen; c) Unterstützung benachteiligter Menschen und von Menschen in schwierigen Lebenssituationen; d) Förderung des Zugangs der Menschen zur medizinischen Versorgung; e) Förderung des nachhaltigen Natur- und Tierschutzes; f) Förderung der Kultur; g) Förderung der Forschung und Wissenschaft, welche den vorgenannten Anliegen in weitesten Sinne dienlich sind; h) Förderung von gemeinnützigen und steuerbefreiten Institutionen, welche sich für die vorgenannten Anliegen im weitesten Sinne einsetzen. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in der ganzen Schweiz tätig. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung verfolgt keine Selbsthilfezwecke. Der Stifter sowie Angehörige des Stifters und ihm nahestehende Personen haben keinen Anspruch auf Unterstützungsleistungen der Stiftung. Die Einzelheiten der Begünstigung werden in einem Stiftungsreglement geregelt. Solange kein Reglement besteht, entscheidet der Stiftungsrat nach pflichtgemässem Ermessen über die Zusprechung von Stiftungsleistungen im Rahmen des Stiftungszweckes. Die Einzelheiten der Begünstigung werden in einem Stiftungsreglement geregelt. Solange kein Reglement besteht, entscheidet der Stiftungsrat nach pflichtgemässem Ermessen über die Zusprechung von Stiftungsleistungen im Rahmen des Stiftungszweckes. Dem Stiftungsrat steht das Recht zu, durch einstimmigen Beschluss Änderungen des Zwecks und der Stiftungsurkunde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beantragen. Dabei werden die Voraussetzungen gemäss Art. 85 (Änderung der Organisation), Art. 86 (Entfremdung vom Ursprungszweck) und Art. 86b ZGB (unwesentliche Änderungen) berücksichtigt. Der Stifter behält sich eine Zweckänderung nach Art. 86a Abs. 1 ZGB vor.