Pensionskasse der Stadt Dübendorf
AttivaIDI / IVA
CHE-244.011.263 MWST
Numero del registro di commercio
CH-020-7001918-4
Sede
Dübendorf
Scopo
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG für das Personal der Stadt Dübendorf. Die Stifterin kann das Personal weiterer Gemeinden des Kantons Zürich und das Personal von Organisationen und Institutionen versichern, welche wirtschaftlich oder finanziell eng mit der Stifterin verbunden sind sowie das Personal von Unternehmungen, die überwiegend Dienstleistungen zu Gunsten der Stifterin erbringen, versichern. Der Anschluss unterliegt der Zustimmung durch die Stifterin. Der Anschluss erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, welche der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stifterin und die angeschlossenen Gemeinden, Organisationen, Institutionen und Unternehmungen werden zusammen als Arbeitgeber bezeichnet. Die Stiftung sorgt nach Massgabe ihrer Reglemente für einen angemessenen Vorsorgeschutz ihrer Versicherten, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Management
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Pubblicazioni
16/12/2025
03/06/2025
12/06/2024
28/06/2021
11/08/2020
16/10/2018
14/02/2018
29/06/2016
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Pensionskasse der Stadt Dübendorf?
Pensionskasse der Stadt Dübendorf is Attiva in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Pensionskasse der Stadt Dübendorf?
The UID (VAT) number of Pensionskasse der Stadt Dübendorf is CHE-244.011.263.
Where is Pensionskasse der Stadt Dübendorf located?
Pensionskasse der Stadt Dübendorf is located in Dübendorf with its registered address at Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf.
What is the legal form of Pensionskasse der Stadt Dübendorf?
Pensionskasse der Stadt Dübendorf is registered as a Fondazione (Fond) in Switzerland.
What is the purpose of Pensionskasse der Stadt Dübendorf?
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG für das Personal der Stadt Dübendorf. Die Stifterin kann das Personal weiterer Gemeinden des Kantons Zürich und das Personal von Organisationen und Institutionen versichern, welche wirtschaftlich oder finanziell eng mit der Stifterin verbunden sind sowie das Personal von Unternehmungen, die überwiegend Dienstleistungen zu Gunsten der Stifterin erbringen, versichern. Der Anschluss unterliegt der Zustimmung durch die Stifterin. Der Anschluss erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, welche der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stifterin und die angeschlossenen Gemeinden, Organisationen, Institutionen und Unternehmungen werden zusammen als Arbeitgeber bezeichnet. Die Stiftung sorgt nach Massgabe ihrer Reglemente für einen angemessenen Vorsorgeschutz ihrer Versicherten, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.