Hilfsfonds für Zahnärztinnen und Zahnärzte
AttivaIDI / IVA
CHE-110.388.108 MWST
Numero del registro di commercio
CH-073-7004458-1
Sede
Bern
Scopo
Gewährung von Unterstützungen und Beiträgen: an die Mitglieder der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft sowie an die in der Schweiz tätigen angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte infolge Krankheit, Alter, Unfall, Invalidität, Militärdienst der Begünstigten selber; an die Mitglieder der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft sowie an die in der Schweiz tätigen angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte im Falle von Krankheit, Unfall oder Invalidität ihrer Ehegatten, minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kindern; im Falle des Todes eines Mitgliedes der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft oder einer/eines in der Schweiz tätigen angestellten Zahnärztin/Zahnarztes an den überlebenden Ehegatten sowie Personen, für deren Unterhalt das Mitglied oder die/der angestellten Zahnärztin/Zahnarzt im Zeitpunkt des Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist.
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Pubblicazioni
14/08/2024
11/12/2023
15/03/2023
25/06/2021
25/03/2020
20/06/2018
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Hilfsfonds für Zahnärztinnen und Zahnärzte?
Hilfsfonds für Zahnärztinnen und Zahnärzte is Attiva in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Hilfsfonds für Zahnärztinnen und Zahnärzte?
The UID (VAT) number of Hilfsfonds für Zahnärztinnen und Zahnärzte is CHE-110.388.108.
Where is Hilfsfonds für Zahnärztinnen und Zahnärzte located?
Hilfsfonds für Zahnärztinnen und Zahnärzte is located in Bern with its registered address at c/o Ivo Bühler, Thunstrasse 7, 3005 Bern.
What is the legal form of Hilfsfonds für Zahnärztinnen und Zahnärzte?
Hilfsfonds für Zahnärztinnen und Zahnärzte is registered as a Fondazione (Fond) in Switzerland.
What is the purpose of Hilfsfonds für Zahnärztinnen und Zahnärzte?
Gewährung von Unterstützungen und Beiträgen: an die Mitglieder der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft sowie an die in der Schweiz tätigen angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte infolge Krankheit, Alter, Unfall, Invalidität, Militärdienst der Begünstigten selber; an die Mitglieder der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft sowie an die in der Schweiz tätigen angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte im Falle von Krankheit, Unfall oder Invalidität ihrer Ehegatten, minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kindern; im Falle des Todes eines Mitgliedes der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft oder einer/eines in der Schweiz tätigen angestellten Zahnärztin/Zahnarztes an den überlebenden Ehegatten sowie Personen, für deren Unterhalt das Mitglied oder die/der angestellten Zahnärztin/Zahnarzt im Zeitpunkt des Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist.