HART AI Stiftung

Attiva

Indirizzo

c/o Sielva Management SA, Gubelstrasse 11, 6300 Zug

Forma giuridica

Fondazione (Fond)

IDI / IVA

CHE-334.931.412 MWST

Numero del registro di commercio

CH-170-7001112-9

Sede

Zug

c/o Sielva Management SA, Gubelstrasse 11, 6300 Zug

Scopo

Die Stiftung bezweckt, (1) direkt oder indirekt die Entwicklung und Veröffentlichung von Software zu fördern und zu entwickeln, die u.a. i) den Nutzern Kontrolle über ihre eigenen Daten, Personalisierung und Präferenzen vermittelt, ii) es Nutzern und Dienstleistern ermöglicht diese Informationen sowie Rechenleistung mit Dritten zu teilen, iii) Datenverarbeitungen mittels Edge Computing durchzuführen, iv) die Humanität fördert, v) das Recht der Nutzer auf Autonomie gewährleistet, vi) Transparenz darüber schafft, wie KI-Modelle funktionieren und welche Arten von Daten gesammelt werden, vii) die Qualität und Zugänglichkeit von Medien, Bildung und Gesundheitswesen dank künstlicher Intelligenz verbessert, viii) auf eine sichere Entwicklung und Nutzung von künstlicher Intelligenz ausgerichtet ist; und (2) das Ökosystem im Zusammenhang mit der Technologie des Projekts zu fördern. Die Stiftung konzentriert sich insbesondere auf ein dafür entwickeltes Softwareprotokoll, die damit verbundene Gemeinschaft und das Ökosystem. Das Softwareprotokoll verfolgt die erwähnten Ziele und besteht aus einer on-Chain-Ebene, einer Off-Chain-Ebene und anderen Technologien, einschliesslich u.a. einer App, die es den Nutzern ermöglicht, mit der On-Chain-Ebene zu interagieren. Zug diesem Zweck kann die Stiftung (i) Förderbeiträge entgegennehmen und verteilen und sich an Unternehmen und anderen Institutionen in der Schweiz und im Ausland beteiligen; (ii) Token und andere digitale sowie nicht-digitale Vermögenswerte generieren, empfangen, halten und ausgeben; (iii) Standards und Softwarecode entwickeln, unterstützen, erweitern und veröffentlichen; (iv) Community-gesteuerten Governance-Systeme entwickeln, fördern und erweitern, welche die Teilnehmer des Ökosystems einbeziehen, sei es auf der Ebene des Protokolls, der Parameter oder der Stiftung-Governance; (v) das umgebende Ökosystem des von der Stiftung unterstützten Software, Technologien und Anwendungen fördern, verwalten und orchestrieren; (vi) Veranstaltungen organisieren sowie das Bewusstsein für von der Stiftung unterstützten Software, Technologien und Anwendungen fördern; (vii) mit öffentlichen oder privaten Institutionen, Einrichtungen, Einzelpersonen und Organisationen zusammenzuarbeiten oder Partnerschaften einzugehen; (viii) geistige Eigentumsrechte und Lizenzrechte aller Art erhalten, erwerben, halten oder gewähren; (ix) ergreifen von Massnahmen im Bereich des Marketings und des Vertriebs der von der Stiftung unterstützen Software, Technologien und Anwendungen; (x) alle Geschäfte zu tätigen und alle Transaktionen fördern und/oder abschliessen und generell alle Handlungen und Dinge auszuführen, die zur Erreichung oder Förderung der hierin beschriebenen Ziele notwendig, angemessen, zufällig oder wünschenswert sind. Der Zweck kann durch den Stiftungsrat in einem Stiftungs-Reglement Konkretisiert werden. Die Stiftung kann zudem ein Internes Kontrollsystem (nachfolgend das IKS) schaffen, welches Governance- und Kontrollgrundsätze für die Stiftung und das HART Ökosystem während allen Projektphasen umfasst. Leitgedanke für das IKS bilden die Wertschöpfungsinteressen der Teilnehmer des HART Ökosystems. Der Stiftungsrat erlässt das IKS im Rahmen eines separaten Reglements. Das IKS kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und /oder bestehende Organisationen fördern. Die Stiftung kann den Zweck durch eigene Mitarbeiter erfüllen oder die Erfüllung der Aufgaben an externe Partner auslagern. Die Stiftung kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland gründen. Die Stiftung kann Gewinne machen, sofern und soweit dies im Rahmen der Finanzierung des Projektes und der Entwicklung der Innovation notwendig ist. Im Rahmen der Zwecksetzung kann die Stiftung im In- und Ausland tätig sein.

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Pubblicazioni

21/10/2024

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HART AI Stiftung in Zug CHE-334 931 412 Stiftung (SHAB Nr 152 vom 08 08 2024 Publ 1006102384) Aufsichtsbehörde neu Eidg Departement des Innern in Bern

08/08/2024

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HART AI Stiftung (HART AI Foundation), in Zug, CHE-334.931.412, c/o Sielva Management SA, Gubelstrasse 11, 6300 Zug, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 22.07.2024.
Zweck:
Die Stiftung bezweckt, (1) direkt oder indirekt die Entwicklung und Veröffentlichung von Software zu fördern und zu entwickeln, die u.a. i) den Nutzern Kontrolle über ihre eigenen Daten, Personalisierung und Präferenzen vermittelt, ii) es Nutzern und Dienstleistern ermöglicht diese Informationen sowie Rechenleistung mit Dritten zu teilen, iii) Datenverarbeitungen mittels Edge Computing durchzuführen, iv) die Humanität fördert, v) das Recht der Nutzer auf Autonomie gewährleistet, vi) Transparenz darüber schafft, wie KI-Modelle funktionieren und welche Arten von Daten gesammelt werden, vii) die Qualität und Zugänglichkeit von Medien, Bildung und Gesundheitswesen dank künstlicher Intelligenz verbessert, viii) auf eine sichere Entwicklung und Nutzung von künstlicher Intelligenz ausgerichtet ist; und (2) das Ökosystem im Zusammenhang mit der Technologie des Projekts zu fördern. Die Stiftung konzentriert sich insbesondere auf ein dafür entwickeltes Softwareprotokoll, die damit verbundene Gemeinschaft und das Ökosystem. Das Softwareprotokoll verfolgt die erwähnten Ziele und besteht aus einer on-Chain-Ebene, einer Off-Chain-Ebene und anderen Technologien, einschliesslich u.a. einer App, die es den Nutzern ermöglicht, mit der On-Chain-Ebene zu interagieren. Zug diesem Zweck kann die Stiftung (i) Förderbeiträge entgegennehmen und verteilen und sich an Unternehmen und anderen Institutionen in der Schweiz und im Ausland beteiligen; (ii) Token und andere digitale sowie nicht-digitale Vermögenswerte generieren, empfangen, halten und ausgeben; (iii) Standards und Softwarecode entwickeln, unterstützen, erweitern und veröffentlichen; (iv) Community-gesteuerten Governance-Systeme entwickeln, fördern und erweitern, welche die Teilnehmer des Ökosystems einbeziehen, sei es auf der Ebene des Protokolls, der Parameter oder der Stiftung-Governance; (v) das umgebende Ökosystem des von der Stiftung unterstützten Software, Technologien und Anwendungen fördern, verwalten und orchestrieren; (vi) Veranstaltungen organisieren sowie das Bewusstsein für von der Stiftung unterstützten Software, Technologien und Anwendungen fördern; (vii) mit öffentlichen oder privaten Institutionen, Einrichtungen, Einzelpersonen und Organisationen zusammenzuarbeiten oder Partnerschaften einzugehen; (viii) geistige Eigentumsrechte und Lizenzrechte aller Art erhalten, erwerben, halten oder gewähren; (ix) ergreifen von Massnahmen im Bereich des Marketings und des Vertriebs der von der Stiftung unterstützen Software, Technologien und Anwendungen; (x) alle Geschäfte zu tätigen und alle Transaktionen fördern und/oder abschliessen und generell alle Handlungen und Dinge auszuführen, die zur Erreichung oder Förderung der hierin beschriebenen Ziele notwendig, angemessen, zufällig oder wünschenswert sind. Der Zweck kann durch den Stiftungsrat in einem Stiftungs-Reglement Konkretisiert werden. Die Stiftung kann zudem ein Internes Kontrollsystem (nachfolgend das "IKS") schaffen, welches Governance- und Kontrollgrundsätze für die Stiftung und das HART Ökosystem während allen Projektphasen umfasst. Leitgedanke für das IKS bilden die Wertschöpfungsinteressen der Teilnehmer des HART Ökosystems. Der Stiftungsrat erlässt das IKS im Rahmen eines separaten Reglements. Das IKS kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und /oder bestehende Organisationen fördern. Die Stiftung kann den Zweck durch eigene Mitarbeiter erfüllen oder die Erfüllung der Aufgaben an externe Partner auslagern. Die Stiftung kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland gründen. Die Stiftung kann Gewinne machen, sofern und soweit dies im Rahmen der Finanzierung des Projektes und der Entwicklung der Innovation notwendig ist. Im Rahmen der Zwecksetzung kann die Stiftung im In- und Ausland tätig sein. Es besteht ein Zweckänderungsvorbehalt gemäss Art. 86a ZGB.
Eingetragene Personen:
Mironiuk, Szymon Miron, polnischer Staatsangehöriger, in Singapur (SG), Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Andermatt, Silvan, von Merenschwand, in Oberrieden, Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift;
Polosukhin, Illia, ukrainischer Staatsangehöriger, in Lissabon (PT), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Copartner Revision AG (CHE-107.423.224), in Basel, Revisionsstelle;

Frequently Asked Questions

What is the legal status of HART AI Stiftung?

HART AI Stiftung is Attiva in the Swiss Commercial Register.

What is the UID (VAT) number of HART AI Stiftung?

The UID (VAT) number of HART AI Stiftung is CHE-334.931.412.

Where is HART AI Stiftung located?

HART AI Stiftung is located in Zug with its registered address at c/o Sielva Management SA, Gubelstrasse 11, 6300 Zug.

What is the legal form of HART AI Stiftung?

HART AI Stiftung is registered as a Fondazione (Fond) in Switzerland.

What is the purpose of HART AI Stiftung?

Die Stiftung bezweckt, (1) direkt oder indirekt die Entwicklung und Veröffentlichung von Software zu fördern und zu entwickeln, die u.a. i) den Nutzern Kontrolle über ihre eigenen Daten, Personalisierung und Präferenzen vermittelt, ii) es Nutzern und Dienstleistern ermöglicht diese Informationen sowie Rechenleistung mit Dritten zu teilen, iii) Datenverarbeitungen mittels Edge Computing durchzuführen, iv) die Humanität fördert, v) das Recht der Nutzer auf Autonomie gewährleistet, vi) Transparenz darüber schafft, wie KI-Modelle funktionieren und welche Arten von Daten gesammelt werden, vii) die Qualität und Zugänglichkeit von Medien, Bildung und Gesundheitswesen dank künstlicher Intelligenz verbessert, viii) auf eine sichere Entwicklung und Nutzung von künstlicher Intelligenz ausgerichtet ist; und (2) das Ökosystem im Zusammenhang mit der Technologie des Projekts zu fördern. Die Stiftung konzentriert sich insbesondere auf ein dafür entwickeltes Softwareprotokoll, die damit verbundene Gemeinschaft und das Ökosystem. Das Softwareprotokoll verfolgt die erwähnten Ziele und besteht aus einer on-Chain-Ebene, einer Off-Chain-Ebene und anderen Technologien, einschliesslich u.a. einer App, die es den Nutzern ermöglicht, mit der On-Chain-Ebene zu interagieren. Zug diesem Zweck kann die Stiftung (i) Förderbeiträge entgegennehmen und verteilen und sich an Unternehmen und anderen Institutionen in der Schweiz und im Ausland beteiligen; (ii) Token und andere digitale sowie nicht-digitale Vermögenswerte generieren, empfangen, halten und ausgeben; (iii) Standards und Softwarecode entwickeln, unterstützen, erweitern und veröffentlichen; (iv) Community-gesteuerten Governance-Systeme entwickeln, fördern und erweitern, welche die Teilnehmer des Ökosystems einbeziehen, sei es auf der Ebene des Protokolls, der Parameter oder der Stiftung-Governance; (v) das umgebende Ökosystem des von der Stiftung unterstützten Software, Technologien und Anwendungen fördern, verwalten und orchestrieren; (vi) Veranstaltungen organisieren sowie das Bewusstsein für von der Stiftung unterstützten Software, Technologien und Anwendungen fördern; (vii) mit öffentlichen oder privaten Institutionen, Einrichtungen, Einzelpersonen und Organisationen zusammenzuarbeiten oder Partnerschaften einzugehen; (viii) geistige Eigentumsrechte und Lizenzrechte aller Art erhalten, erwerben, halten oder gewähren; (ix) ergreifen von Massnahmen im Bereich des Marketings und des Vertriebs der von der Stiftung unterstützen Software, Technologien und Anwendungen; (x) alle Geschäfte zu tätigen und alle Transaktionen fördern und/oder abschliessen und generell alle Handlungen und Dinge auszuführen, die zur Erreichung oder Förderung der hierin beschriebenen Ziele notwendig, angemessen, zufällig oder wünschenswert sind. Der Zweck kann durch den Stiftungsrat in einem Stiftungs-Reglement Konkretisiert werden. Die Stiftung kann zudem ein Internes Kontrollsystem (nachfolgend das IKS) schaffen, welches Governance- und Kontrollgrundsätze für die Stiftung und das HART Ökosystem während allen Projektphasen umfasst. Leitgedanke für das IKS bilden die Wertschöpfungsinteressen der Teilnehmer des HART Ökosystems. Der Stiftungsrat erlässt das IKS im Rahmen eines separaten Reglements. Das IKS kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und /oder bestehende Organisationen fördern. Die Stiftung kann den Zweck durch eigene Mitarbeiter erfüllen oder die Erfüllung der Aufgaben an externe Partner auslagern. Die Stiftung kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland gründen. Die Stiftung kann Gewinne machen, sofern und soweit dies im Rahmen der Finanzierung des Projektes und der Entwicklung der Innovation notwendig ist. Im Rahmen der Zwecksetzung kann die Stiftung im In- und Ausland tätig sein.