Fürsorgefonds der Firma Karl Kipfer AG
AttivaForma giuridica
Fondazione (Fond)
IDI / IVA
CHE-109.725.498 MWST
Numero del registro di commercio
CH-092-7004927-5
Sede
Thun
Scopo
Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen a) an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst; b) an den Arbeitnehmer in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; c) im Falle des Todes des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten, den geschiedenen Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt seines Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist; ferner beim Fehlen solcher Personen an seine gesetzlichen Erben.
Management
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Pubblicazioni
29/07/2025
14/10/2016
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Fürsorgefonds der Firma Karl Kipfer AG?
Fürsorgefonds der Firma Karl Kipfer AG is Attiva in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Fürsorgefonds der Firma Karl Kipfer AG?
The UID (VAT) number of Fürsorgefonds der Firma Karl Kipfer AG is CHE-109.725.498.
Where is Fürsorgefonds der Firma Karl Kipfer AG located?
Fürsorgefonds der Firma Karl Kipfer AG is located in Thun with its registered address at c/o Kipfer Schreinerei AG, C.F.L. Lohnerstrasse 21, 3645 Gwatt (Thun).
What is the legal form of Fürsorgefonds der Firma Karl Kipfer AG?
Fürsorgefonds der Firma Karl Kipfer AG is registered as a Fondazione (Fond) in Switzerland.
What is the purpose of Fürsorgefonds der Firma Karl Kipfer AG?
Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen a) an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst; b) an den Arbeitnehmer in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; c) im Falle des Todes des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten, den geschiedenen Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt seines Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist; ferner beim Fehlen solcher Personen an seine gesetzlichen Erben.