Eurofima Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial
AttivaIDI / IVA
CHE-107.738.053 MWST
Numero del registro di commercio
CH-270-3002143-6
Sede
Basel
Scopo
Die Gesellschaft hat den Zweck, Eisenbahnmaterial für jeden Aktionär bereitzustellen oder zu finanzieren, sei es (i) für den eigenen Betrieb, (ii) für den Betrieb von Unternehmen, die von einem Aktionär kontrolliert werden oder mit ihm verbunden sind, oder (iii) für den Betrieb eines Unternehmens, das nicht von einem Aktionär kontrolliert wird oder mit ihm verbunden ist, sofern es sich bei diesem Unternehmen um eine Eisenbahnverwaltung im Sinne von Artikel 9 Abs. 2 handelt (welche, um Unklarheiten zu vermeiden, Aktionär sein kann, aber nicht sein muss). Der Begriff Eisenbahnmaterial ist weit zu verstehen und umfasst jegliches Rollmaterial, das in einem auf Schienen oder ähnlicher Technologie basierenden Transportnetzwerk betrieben wird (eingeschlossen Untergrund-und Strassenbahnen) sowie dessen Ausrüstung. Die Gesellschaft kann auch für Eisenbahnverwaltungen wie in Artikel 9 Absatz 2 definiert, die nicht Aktionäre sind, Eisenbahnmaterial bereitstellen oder finanzieren, vorausgesetzt, dass, sofern nicht eine solche Eisenbahnverwaltung von einem Aktionär kontrolliert wird oder mit diesem verbunden ist und ein Mitgliedstaat gestützt darauf seine Bereitschaft erklärt, seine Garantie oder Haftung auf die Verpflichtungen dieser Eisenbahnverwaltung gegenüber der Gesellschaft zu erstrecken, ein oder mehrere Aktionäre ihr gegenüber für die Verpflichtungen einer solchen Eisenbahnverwaltung haften, eine Garantie abgeben oder anderweitig einen Rückgriff auf sie ermöglichen. Finanzierungen der Gesellschaft unterstehen den vom Verwaltungsrat gemäss Artikel 21, wie darin weiter ausgeführt, erlassenen Kreditvergaberichtlinien. Die Gesellschaft kann sich die zusätzlich zu den eigenen Mitteln benötigten Mittel durch die Aufnahme von Anleihen und Krediten aller Art beschaffen. Sie kann alle kommerziellen und finanziellen Transaktionen vornehmen, die zur Erreichung ihres Zweckes erforderlich sind.
Management
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Pubblicazioni
09/03/2026
05/03/2026
07/01/2026
22/12/2025
27/11/2025
04/04/2025
24/01/2025
13/11/2024
04/11/2024
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17/04/2024
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23/10/2023
06/10/2023
14/07/2023
05/07/2023
22/06/2023
11/04/2023
28/02/2023
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Eurofima Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial?
Eurofima Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial is Attiva in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Eurofima Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial?
The UID (VAT) number of Eurofima Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial is CHE-107.738.053.
Where is Eurofima Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial located?
Eurofima Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial is located in Basel with its registered address at Meret Oppenheim-Platz 1C, 4053 Basel.
What is the legal form of Eurofima Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial?
Eurofima Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial is registered as a Società anonima (SA) in Switzerland.
What is the purpose of Eurofima Europäische Gesellschaft für die Finanzierung von Eisenbahnmaterial?
Die Gesellschaft hat den Zweck, Eisenbahnmaterial für jeden Aktionär bereitzustellen oder zu finanzieren, sei es (i) für den eigenen Betrieb, (ii) für den Betrieb von Unternehmen, die von einem Aktionär kontrolliert werden oder mit ihm verbunden sind, oder (iii) für den Betrieb eines Unternehmens, das nicht von einem Aktionär kontrolliert wird oder mit ihm verbunden ist, sofern es sich bei diesem Unternehmen um eine Eisenbahnverwaltung im Sinne von Artikel 9 Abs. 2 handelt (welche, um Unklarheiten zu vermeiden, Aktionär sein kann, aber nicht sein muss). Der Begriff Eisenbahnmaterial ist weit zu verstehen und umfasst jegliches Rollmaterial, das in einem auf Schienen oder ähnlicher Technologie basierenden Transportnetzwerk betrieben wird (eingeschlossen Untergrund-und Strassenbahnen) sowie dessen Ausrüstung. Die Gesellschaft kann auch für Eisenbahnverwaltungen wie in Artikel 9 Absatz 2 definiert, die nicht Aktionäre sind, Eisenbahnmaterial bereitstellen oder finanzieren, vorausgesetzt, dass, sofern nicht eine solche Eisenbahnverwaltung von einem Aktionär kontrolliert wird oder mit diesem verbunden ist und ein Mitgliedstaat gestützt darauf seine Bereitschaft erklärt, seine Garantie oder Haftung auf die Verpflichtungen dieser Eisenbahnverwaltung gegenüber der Gesellschaft zu erstrecken, ein oder mehrere Aktionäre ihr gegenüber für die Verpflichtungen einer solchen Eisenbahnverwaltung haften, eine Garantie abgeben oder anderweitig einen Rückgriff auf sie ermöglichen. Finanzierungen der Gesellschaft unterstehen den vom Verwaltungsrat gemäss Artikel 21, wie darin weiter ausgeführt, erlassenen Kreditvergaberichtlinien. Die Gesellschaft kann sich die zusätzlich zu den eigenen Mitteln benötigten Mittel durch die Aufnahme von Anleihen und Krediten aller Art beschaffen. Sie kann alle kommerziellen und finanziellen Transaktionen vornehmen, die zur Erreichung ihres Zweckes erforderlich sind.