CARBURA, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe

Attiva

Indirizzo

Badenerstrasse 47, 8004 Zürich

Forma giuridica

Associazione (Asso)

IDI / IVA

CHE-105.841.616 MWST

Numero del registro di commercio

CH-020-6900074-5

Sede

Zürich

Badenerstrasse 47, 8004 Zürich

Scopo

Im Bereich der obligatorischen Pflichtlagerhaltung verfolgt die CARBURA namentlich folgende privatrechtlichen Zwecke: a) Sie ist eine Selbsthilfeorganisation der Pflichtlagerhalter und hat den Zweck, bestimmte Aufgaben, die ihr von den Pflichtlagerhaltern nach deren gemeinsamen Interessen übertragen werden, durchzuführen. Der Verein kann selber nicht Pflichtlagerhalter sein. b) Sie schützt ihre Mitglieder gegen finanzielle Verluste aus der Pflichtlagerhaltung. Sie führt hierzu besondere Fonds. c) Sie kann sich an Gesellschaften beteiligen, welche die gemeinsame Pflichtlagerhaltung betreiben, für die Pflichtlagerhaltung Tankraum zur Verfügung stellen oder in anderer Weise der Mineralöl-Pflichtlagerhaltung dienen. Solche Gesellschaften müssen einer geeigneten Kontrolle unterstehen. Die CARBURA bezweckt die Wahrnehmung namentlich folgender ihr im Zusammenhang mit der Durchführung der Pflichtlagerhaltung an Mineralölen vom Bund übertragenen öffentlich-rechtlicher Aufgaben: a) Sie erteilt im Auftrag und nach Weisungen des Bundes Generaleinfuhrbewilligungen und überwacht im Hinblick auf die Durchführung der Pflichtlagerhaltung die Einfuhr und die Versteuerung flüssiger Treib- und Brennstoffe. b) Sie überwacht im Auftrag und nach Weisungen des Bundes die Pflichtlagerhaltung von flüssigen Treib- und Brennstoffen. c) Sie führt Bestandesaufnahmen und Erhebungen betreffend die wirtschaftliche Landesversorgung durch im Sinne von Art. 62 Landesversorgungsgesetz (LVG) sowie Art. 9 Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von flüssigen Treib- und Brennstoffen (Mineralölpflichtlagerverordnung). Die CARBURA bezweckt im Interesse ihrer Mitglieder die Vorbereitung und Durchführung von Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung: a) Sie orientiert die Behörden über den Stand der Versorgung mit flüssigen Treib- und Brennstoffen. b) Sie wirkt bei der Planung und Durchführung von Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung mit. c) In Zeiten gestörter Zufuhr kann sie gemeinsame Vorkehren zur Warenbeschaffung durchführen. Solche Vorkehren sind, falls nicht vom Bund angeordnet, nur für diejenigen Mitglieder verbindlich, die ihnen zugestimmt haben. Diese Vorkehren laufen ausschliesslich auf Rechnung und Gefahr der beteiligten Firmen. Die CARBURA kann bei der Planung und Durchführung von weiteren Aufgaben im Mineralölsektor mitwirken, die im Interesse des Landes liegen, soweit dies im Auftrag oder mit Genehmigung von eidgenössischen Behörden geschieht. Soweit diese Aufgaben nicht mit der wirtschaftlichen Landesversorgung zusammenhängen, steht der Entscheid, ob sie übernommen werden sollen, von Fall zu Fall der CARBURA selber zu. Solche weiteren freiwilligen Aufgaben werden von ihr ausschliesslich auf Rechnung und Gefahr der beteiligten Firmen durchgeführt. Die CARBURA kann mit der Gaswirtschaft Vereinbarungen zur Lagerung von Gasersatzlager durch CARBURA-Mitglieder abschliessen. Die Kosten werden der Gaswirtschaft in Rechnung gestellt. Die CARBURA kann alle Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck des Vereins zusammenhängen oder diesen Zweck fördern. Als flüssige Treib- und Brennstoffe im Sinne dieser Statuten gelten die im Anhang der Mineralölpflichtlagerverordnung genannten Produkte. Der Verein betreibt keine Handelsgeschäfte und bezweckt keinen Gewinn.

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Pubblicazioni

15/08/2025

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CARBURA, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe, in Zürich, CHE-105.841.616, Verein (SHAB Nr. 207 vom 24.10.2024, Publ. 1006161486).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Hartl, Dr;
Rolf, von Eglisau, in Eglisau, Präsident des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Oser, Roger, von Schönenbuch, in Allschwil, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Goetschi, Peter, von Murten, in Fribourg, Präsident des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Köppel, Dominik, von Au (SG), in Arlesheim, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;
Fisler, Marcello, von Berg am Irchel, in Berikon, mit Kollektivprokura zu zweien;

24/10/2024

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CARBURA, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe, in Zürich, CHE-105.841.616, Verein (SHAB Nr. 221 vom 14.11.2023, Publ. 1005883826). Weitere Adressen: Postfach, 8021 Zürich 1. [gestrichen: Weitere Adresse: Postfach 3825, 8021 Zürich.].
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Hornisberger, Jürg, von Wynigen, in Lausanne, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Sierro, Nicolas, von Hérémence, in Vuiteboeuf, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;

14/11/2023

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CARBURA, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe, in Zürich, CHE-105.841.616, Verein (SHAB Nr. 176 vom 12.09.2022, Publ. 1005558969).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Bommer, Gerhard, von Einsiedeln, in Steckborn, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;
Kübler, Heinz, von Winterthur, in Neftenbach, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;
Weber, Daniel, von Röschenz, in Zürich, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;
Weiss, Silvan, von Sulz AG, in Muri AG, Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Bachmann, Urs, von Thundorf, in Frauenfeld, Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Flütsch, Andreas, von Luzein, in Menzingen, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;
Joerin, Gianluca, von Pratteln, in Zug, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;
Maurer, Bernhard, von Zürich, in Auw, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;
Oser, Roger, von Schönenbuch, in Allschwil, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;

12/09/2022

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CARBURA, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe, in Zürich, CHE-105.841.616, Verein (SHAB Nr. 39 vom 24.02.2022, Publ. 1005413080).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
KPMG AG (CHE-106.084.881), in Zürich, Revisionsstelle;
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Balmer-Etienne AG (CHE-107.252.508), in Luzern, Revisionsstelle;

24/02/2022

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CARBURA, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe, in Zürich, CHE-105.841.616, Verein (SHAB Nr. 9 vom 14.01.2021, Publ. 1005073269). Statutenänderung: 14.06.2019. 26.08.2021. Uebersetzungen des Namens neu: (CARBURA, Organisation suisse de stockage obligatoire pour carburants et combustibles liquides) (CARBURA, Organizzazione svizzera di scorte obbligatorie per carburanti e combustibili liquidi) (CARBURA, Swiss Organization for Compulsory Stockpiling of Oil Products). Zweck neu: Im Bereich der obligatorischen Pflichtlagerhaltung verfolgt die CARBURA namentlich folgende privatrechtlichen Zwecke: a) Sie ist eine Selbsthilfeorganisation der Pflichtlagerhalter und hat den Zweck, bestimmte Aufgaben, die ihr von den Pflichtlagerhaltern nach deren gemeinsamen Interessen übertragen werden, durchzuführen. Der Verein kann selber nicht Pflichtlagerhalter sein. b) Sie schützt ihre Mitglieder gegen finanzielle Verluste aus der Pflichtlagerhaltung. Sie führt hierzu besondere Fonds. c) Sie kann sich an Gesellschaften beteiligen, welche die gemeinsame Pflichtlagerhaltung betreiben, für die Pflichtlagerhaltung Tankraum zur Verfügung stellen oder in anderer Weise der Mineralöl-Pflichtlagerhaltung dienen. Solche Gesellschaften müssen einer geeigneten Kontrolle unterstehen. Die CARBURA bezweckt die Wahrnehmung namentlich folgender ihr im Zusammenhang mit der Durchführung der Pflichtlagerhaltung an Mineralölen vom Bund übertragenen öffentlich-rechtlicher Aufgaben: a) Sie erteilt im Auftrag und nach Weisungen des Bundes Generaleinfuhrbewilligungen und überwacht im Hinblick auf die Durchführung der Pflichtlagerhaltung die Einfuhr und die Versteuerung flüssiger Treib- und Brennstoffe. b) Sie überwacht im Auftrag und nach Weisungen des Bundes die Pflichtlagerhaltung von flüssigen Treib- und Brennstoffen. c) Sie führt Bestandesaufnahmen und Erhebungen betreffend die wirtschaftliche Landesversorgung durch im Sinne von Art. 62 Landesversorgungsgesetz (LVG) sowie Art. 9 Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von flüssigen Treib- und Brennstoffen (Mineralölpflichtlagerverordnung). Die CARBURA bezweckt im Interesse ihrer Mitglieder die Vorbereitung und Durchführung von Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung: a) Sie orientiert die Behörden über den Stand der Versorgung mit flüssigen Treib- und Brennstoffen. b) Sie wirkt bei der Planung und Durchführung von Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung mit. c) In Zeiten gestörter Zufuhr kann sie gemeinsame Vorkehren zur Warenbeschaffung durchführen. Solche Vorkehren sind, falls nicht vom Bund angeordnet, nur für diejenigen Mitglieder verbindlich, die ihnen zugestimmt haben. Diese Vorkehren laufen ausschliesslich auf Rechnung und Gefahr der beteiligten Firmen. Die CARBURA kann bei der Planung und Durchführung von weiteren Aufgaben im Mineralölsektor mitwirken, die im Interesse des Landes liegen, soweit dies im Auftrag oder mit Genehmigung von eidgenössischen Behörden geschieht. Soweit diese Aufgaben nicht mit der wirtschaftlichen Landesversorgung zusammenhängen, steht der Entscheid, ob sie übernommen werden sollen, von Fall zu Fall der CARBURA selber zu. Solche weiteren freiwilligen Aufgaben werden von ihr ausschliesslich auf Rechnung und Gefahr der beteiligten Firmen durchgeführt. Die CARBURA kann mit der Gaswirtschaft Vereinbarungen zur Lagerung von Gasersatzlager durch CARBURA-Mitglieder abschliessen. Die Kosten werden der Gaswirtschaft in Rechnung gestellt. Die CARBURA kann alle Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck des Vereins zusammenhängen oder diesen Zweck fördern. Als flüssige Treib- und Brennstoffe im Sinne dieser Statuten gelten die im Anhang der Mineralölpflichtlagerverordnung genannten Produkte. Der Verein betreibt keine Handelsgeschäfte und bezweckt keinen Gewinn.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Patelli, Renato, von Cazis, in Felsberg, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;

14/01/2021

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CARBURA, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe, in Zürich, CHE-105.841.616, Verein (SHAB Nr. 61 vom 27.03.2020, Publ. 1004861055).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Furrer, Daniel, von Lüterkofen-Ichertswil, in Winterthur, Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Cattaneo, Rocco, von Bironico, in Bironico, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;
Dubler, Thomas, von Wohlen (AG), in Unterägeri, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Bamert, Yves, von Meilen, in Herrliberg, Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung];
Bommer, Gerhard, von Einsiedeln, in Steckborn, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;
Carlucci, Nicolina, von Pfungen, in Volken, mit Kollektivprokura zu zweien;

27/03/2020

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CARBURA, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe, in Zürich, CHE-105.841.616, Verein (SHAB Nr. 188 vom 30.09.2019, Publ. 1004726149).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Keller, Michaela, von Affeltrangen, in Horgen, mit Kollektivprokura zu zweien;
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Staubli, Daniel, von Jonen, in Baar, Vizedirektor, mit Kollektivunterschrift zu zweien;

30/09/2019

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CARBURA, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe, in Zürich, CHE-105.841.616, Verein (SHAB Nr. 227 vom 22.11.2018, Publ. 1004503095).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Gerber, Heinz, von Röthenbach im Emmental, in Oberweningen, Direktor, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Studer, Andrea, von Ersigen, in Hünenberg, Direktorin, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: von Niederösch, Vizedirektorin, mit Kollektivunterschrift zu zweien];

22/11/2018

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CARBURA, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe, in Zürich, CHE-105.841.616, Verein (SHAB Nr. 5 vom 09.01.2018, Publ. 3974871).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Villiger, Stephan, von Beinwil (Freiamt), in Riehen, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;

09/01/2018

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CARBURA, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe, in Zürich, CHE-105.841.616, Verein (SHAB Nr. 250 vom 27.12.2017, Publ. 3953987).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Hartl, Dr;
Rolf, von Eglisau, in Eglisau, Präsident des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien [nicht: Hartl, Rolf];

27/12/2017

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CARBURA, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe, in Zürich, CHE-105.841.616, Verein (SHAB Nr. 162 vom 23.08.2016, Publ. 3015231).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Jeker, Dr;
Rolf, von Büsserach, in Zug, Präsident des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Monteil, Iris, von Solothurn, in Zug, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Hartl, Rolf, von Eglisau, in Eglisau, Präsident des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Dubler, Thomas, von Wohlen (AG), in Unterägeri, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;

23/08/2016

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CARBURA, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe, in Zürich, CHE-105.841.616, Verein (SHAB Nr. 18 vom 27.01.2016, Publ. 2621575).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Sierro, Nicolas, von Hérémence, in Saint-Prex, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;

Frequently Asked Questions

What is the legal status of CARBURA, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe?

CARBURA, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe is Attiva in the Swiss Commercial Register.

What is the UID (VAT) number of CARBURA, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe?

The UID (VAT) number of CARBURA, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe is CHE-105.841.616.

Where is CARBURA, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe located?

CARBURA, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe is located in Zürich with its registered address at Badenerstrasse 47, 8004 Zürich.

What is the legal form of CARBURA, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe?

CARBURA, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe is registered as a Associazione (Asso) in Switzerland.

What is the purpose of CARBURA, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe?

Im Bereich der obligatorischen Pflichtlagerhaltung verfolgt die CARBURA namentlich folgende privatrechtlichen Zwecke: a) Sie ist eine Selbsthilfeorganisation der Pflichtlagerhalter und hat den Zweck, bestimmte Aufgaben, die ihr von den Pflichtlagerhaltern nach deren gemeinsamen Interessen übertragen werden, durchzuführen. Der Verein kann selber nicht Pflichtlagerhalter sein. b) Sie schützt ihre Mitglieder gegen finanzielle Verluste aus der Pflichtlagerhaltung. Sie führt hierzu besondere Fonds. c) Sie kann sich an Gesellschaften beteiligen, welche die gemeinsame Pflichtlagerhaltung betreiben, für die Pflichtlagerhaltung Tankraum zur Verfügung stellen oder in anderer Weise der Mineralöl-Pflichtlagerhaltung dienen. Solche Gesellschaften müssen einer geeigneten Kontrolle unterstehen. Die CARBURA bezweckt die Wahrnehmung namentlich folgender ihr im Zusammenhang mit der Durchführung der Pflichtlagerhaltung an Mineralölen vom Bund übertragenen öffentlich-rechtlicher Aufgaben: a) Sie erteilt im Auftrag und nach Weisungen des Bundes Generaleinfuhrbewilligungen und überwacht im Hinblick auf die Durchführung der Pflichtlagerhaltung die Einfuhr und die Versteuerung flüssiger Treib- und Brennstoffe. b) Sie überwacht im Auftrag und nach Weisungen des Bundes die Pflichtlagerhaltung von flüssigen Treib- und Brennstoffen. c) Sie führt Bestandesaufnahmen und Erhebungen betreffend die wirtschaftliche Landesversorgung durch im Sinne von Art. 62 Landesversorgungsgesetz (LVG) sowie Art. 9 Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von flüssigen Treib- und Brennstoffen (Mineralölpflichtlagerverordnung). Die CARBURA bezweckt im Interesse ihrer Mitglieder die Vorbereitung und Durchführung von Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung: a) Sie orientiert die Behörden über den Stand der Versorgung mit flüssigen Treib- und Brennstoffen. b) Sie wirkt bei der Planung und Durchführung von Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung mit. c) In Zeiten gestörter Zufuhr kann sie gemeinsame Vorkehren zur Warenbeschaffung durchführen. Solche Vorkehren sind, falls nicht vom Bund angeordnet, nur für diejenigen Mitglieder verbindlich, die ihnen zugestimmt haben. Diese Vorkehren laufen ausschliesslich auf Rechnung und Gefahr der beteiligten Firmen. Die CARBURA kann bei der Planung und Durchführung von weiteren Aufgaben im Mineralölsektor mitwirken, die im Interesse des Landes liegen, soweit dies im Auftrag oder mit Genehmigung von eidgenössischen Behörden geschieht. Soweit diese Aufgaben nicht mit der wirtschaftlichen Landesversorgung zusammenhängen, steht der Entscheid, ob sie übernommen werden sollen, von Fall zu Fall der CARBURA selber zu. Solche weiteren freiwilligen Aufgaben werden von ihr ausschliesslich auf Rechnung und Gefahr der beteiligten Firmen durchgeführt. Die CARBURA kann mit der Gaswirtschaft Vereinbarungen zur Lagerung von Gasersatzlager durch CARBURA-Mitglieder abschliessen. Die Kosten werden der Gaswirtschaft in Rechnung gestellt. Die CARBURA kann alle Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck des Vereins zusammenhängen oder diesen Zweck fördern. Als flüssige Treib- und Brennstoffe im Sinne dieser Statuten gelten die im Anhang der Mineralölpflichtlagerverordnung genannten Produkte. Der Verein betreibt keine Handelsgeschäfte und bezweckt keinen Gewinn.