Anlagestiftung Winterthur für Personalvorsorge (AWI)
AttivaIDI / IVA
CHE-110.182.966 MWST
Numero del registro di commercio
CH-020-7905135-5
Sede
Winterthur
Scopo
Die AWI bezweckt die gemeinschaftliche Anlage der ihr von den Anlegern anvertrauten Vermögenswerte: Der Anlagerkreis der AWI entspricht dem Anlegerkreis von Art. 1 ASV. Als Anleger der AWI können daher unter Einhaltung der reglementarischen Voraussetzungen zugelassen werden 1) Vorsorgeeinrichtungen sowie sonstige steuerbefreite Einrichtungen mit Sitz in der Schweiz, die ihrem Zwecke nach der beruflichen Vorsorge dienen; 2) Personen, die kollektive Anlagen der Einrichtungen nach Absatz a) verwalten, von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt werden und bei der Anlagestiftung ausschliesslich Gelder für diese Einrichtungen anlegen. Sie unterstützt damit die Anleger in der Aufgabe, ihre Vermögen nach professionellen Grundsätzen optimal anzulegen.
Management
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02/09/2020
07/02/2020
17/09/2019
15/11/2017
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Anlagestiftung Winterthur für Personalvorsorge (AWI)?
Anlagestiftung Winterthur für Personalvorsorge (AWI) is Attiva in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Anlagestiftung Winterthur für Personalvorsorge (AWI)?
The UID (VAT) number of Anlagestiftung Winterthur für Personalvorsorge (AWI) is CHE-110.182.966.
Where is Anlagestiftung Winterthur für Personalvorsorge (AWI) located?
Anlagestiftung Winterthur für Personalvorsorge (AWI) is located in Winterthur with its registered address at Bahnhofplatz 8, 8400 Winterthur.
What is the legal form of Anlagestiftung Winterthur für Personalvorsorge (AWI)?
Anlagestiftung Winterthur für Personalvorsorge (AWI) is registered as a Fondazione (Fond) in Switzerland.
What is the purpose of Anlagestiftung Winterthur für Personalvorsorge (AWI)?
Die AWI bezweckt die gemeinschaftliche Anlage der ihr von den Anlegern anvertrauten Vermögenswerte: Der Anlagerkreis der AWI entspricht dem Anlegerkreis von Art. 1 ASV. Als Anleger der AWI können daher unter Einhaltung der reglementarischen Voraussetzungen zugelassen werden 1) Vorsorgeeinrichtungen sowie sonstige steuerbefreite Einrichtungen mit Sitz in der Schweiz, die ihrem Zwecke nach der beruflichen Vorsorge dienen; 2) Personen, die kollektive Anlagen der Einrichtungen nach Absatz a) verwalten, von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt werden und bei der Anlagestiftung ausschliesslich Gelder für diese Einrichtungen anlegen. Sie unterstützt damit die Anleger in der Aufgabe, ihre Vermögen nach professionellen Grundsätzen optimal anzulegen.