Wohlfahrtsfonds Sefar AG

Active

Adresse

c/o Sefar AG, Hinterbissaustrasse 12, 9410 Heiden

Forme juridique

Fondation (Fond)

IDE / TVA

CHE-109.741.014 MWST

Numéro du registre du commerce

CH-020-7903719-7

Siège

Heiden

c/o Sefar AG, Hinterbissaustrasse 12, 9410 Heiden

But

Die Stiftung bezweckt: a) Die Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Stifterfirma und ihrer Hinterbliebenen (Ehegatten, ihrer minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt sie sorgen) im Rahmen der in Art. 89a Abs. 8 ZGB vorgesehenen Wohlfahrtsleistungen. b) Sie kann insbesondere Leistungen erbringen zur Abdeckung der wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod sowie zur Unterstützung bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Aus- und Weiterbildung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesundheitsförderung und Prävention. Zudem können auch Leistungen im Rahmen von Restrukturierungen, Sozialplänen und Massenentlassungen wie Abgangsentschädigungen, Verlängerungen der Kündigungsfrist, Umschulungen, Weiterbildungen oder Outplacement-Massnahmen erbracht werden. c) Sie kann ferner Beiträge an andere Personalvorsorgeeinrichtungen leisten, denen das Personal der Stifterfirma oder von damit wirtschaftlich verbundenen Unternehmen angeschlossen ist, aus Beitragsreserven, welche von vorgängig geäufnet werden müssen und welche in der Stiftungsrechnung gesondert ausgewiesen werden müssen. Die Leistungen des Wohlfahrtsfonds sind Ermessensleistungen. Der Stiftungsrat entscheidet über Art und Umfang der Leistungen nach pflichtgemässem Ermessen und unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Angemessenheit, Verhältnismässigkeit und des Willkürverbots. Ein individueller Rechtsanspruch besteht nicht. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen keine Leistungen erbracht werden, zu denen die Firma oder wirtschaftlich verbundene Unternehmen rechtlich verpflichtet sind, oder die sie zusätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichten (wie Teuerungszulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke, usw.). Die Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Zustimmung des Verwaltungsrates der Stifterfirma bedarf und die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal anderer, mit der Firma wirtschaftlich verbundenen Unternehmungen in den Kreis der Destinatäre aufnehmen, sofern die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.

Management

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Publications

23.02.2026

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Wohlfahrtsfonds Sefar AG in Heiden CHE-109 741 014 Stiftung (SHAB Nr 250 vom 29 12 2025 Publ 1006525885) Aufsichtsbehörde neu ATIOZ BVG- und Stiftungsaufsicht Tessin Ostschweiz und Zürich (CHE-237 928 334)

29.12.2025

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Wohlfahrtsfonds Sefar AG in Heiden CHE-109 741 014 Stiftung (SHAB Nr 94 vom 16 05 2025 Publ 1006333878) Urkundenänderung 14 11 2025 Zweck neu Die Stiftung bezweckt a) Die Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Stifterfirma und ihrer Hinterbliebenen (Ehegatten ihrer minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen für deren Unterhalt sie sorgen) im Rahmen der in Art 89a Abs 8 ZGB vorgesehenen Wohlfahrtsleistungen b) Sie kann insbesondere Leistungen erbringen zur Abdeckung der wirtschaftlichen Folgen von Alter Invalidität und Tod sowie zur Unterstützung bei Krankheit Unfall Arbeitslosigkeit Aus- und Weiterbildung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesundheitsförderung und Prävention Zudem können auch Leistungen im Rahmen von Restrukturierungen Sozialplänen und Massenentlassungen wie Abgangsentschädigungen Verlängerungen der Kündigungsfrist Umschulungen Weiterbildungen oder Outplacement-Massnahmen erbracht werden c) Sie kann ferner Beiträge an andere Personalvorsorgeeinrichtungen leisten denen das Personal der Stifterfirma oder von damit wirtschaftlich verbundenen Unternehmen angeschlossen ist aus Beitragsreserven welche von vorgängig geäufnet werden müssen und welche in der Stiftungsrechnung gesondert ausgewiesen werden müssen Die Leistungen des Wohlfahrtsfonds sind Ermessensleistungen Der Stiftungsrat entscheidet über Art und Umfang der Leistungen nach pflichtgemässem Ermessen und unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung Angemessenheit Verhältnismässigkeit und des Willkürverbots Ein individueller Rechtsanspruch besteht nicht Aus dem Stiftungsvermögen dürfen keine Leistungen erbracht werden zu denen die Firma oder wirtschaftlich verbundene Unternehmen rechtlich verpflichtet sind oder die sie zusätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichten (wie Teuerungszulagen Gratifikationen Dienstaltersgeschenke usw ) Die Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung die der Zustimmung des Verwaltungsrates der Stifterfirma bedarf und die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist auch das Personal anderer mit der Firma wirtschaftlich verbundenen Unternehmungen in den Kreis der Destinatäre aufnehmen sofern die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden Organisation neu gestrichen da nicht mehr eintragungspflichtig

16.05.2025

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Wohlfahrtsfonds Sefar AG, in Heiden, CHE-109.741.014, Stiftung (SHAB Nr. 9 vom 15.01.2025, Publ. 1006228865).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Eilinger, Philippe, von Waldkirch, in Goldach, Mitglied des Stiftungsrates und Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Isenrich, Raphael, von St;
Gallen, in St;
Gallen, Mitglied des Stiftungsrates und Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien;

15.01.2025

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Wohlfahrtsfonds Sefar AG, in Heiden, CHE-109.741.014, Stiftung (SHAB Nr. 147 vom 31.07.2024, Publ. 1006097984).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Dürst, Marcel, von Glarus Süd, in Thal, mit Kollektivunterschrift zu zweien;

31.07.2024

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Wohlfahrtsfonds Sefar AG, in Heiden, CHE-109.741.014, Stiftung (SHAB Nr. 61 vom 27.03.2024, Publ. 1005995901).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Tobler, Christoph, von Thal, in Gaiserwald, Vizepräsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Berger, Mathis, von Zürich, in Zürich, Vizepräsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;

27.03.2024

0, 0
Wohlfahrtsfonds Sefar AG, in Heiden, CHE-109.741.014, Stiftung (SHAB Nr. 115 vom 18.06.2019, Publ. 1004653731).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
van der Meij, Sebastiaan, niederländischer Staatsangehöriger, in Rorschacherberg, mit Kollektivunterschrift zu zweien;

18.06.2019

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Wohlfahrtsfonds Sefar AG, in Heiden, CHE-109.741.014, Stiftung (SHAB Nr. 34 vom 19.02.2019, Publ. 1004569883).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Wehrli, Dr;
Rudolf, von Zürich und Mammern, in Richterswil, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Heusser, Dr;
Markus Jürg, von Russikon, in Greifensee, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien;

19.02.2019

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Wohlfahrtsfonds Sefar AG, in Heiden, CHE-109.741.014, Stiftung (SHAB Nr. 235 vom 04.12.2018, Publ. 1004511864).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Dürst, Marcel, von Glarus Süd, in Thal, mit Kollektivunterschrift zu zweien;

04.12.2018

0, 0
Wohlfahrtsfonds Sefar AG, in Heiden, CHE-109.741.014, Stiftung (SHAB Nr. 151 vom 08.08.2017, Publ. 3685137).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Tobler, Christoph, von Thal, in Gaiserwald, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Teufen (AR)];

08.08.2017

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Nachtrag zum im SHAB Nr. 147 vom 02.08.2017, Publ. Nr. 3676115, publizierten TR-Eintrag Nr. 1071 vom 27.07.2017. Wohlfahrtsfonds Sefar AG, in Heiden, CHE-109.741.014, Stiftung (SHAB Nr. 147 vom 02.08.2017, Publ. 3676115).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Eilinger, Philippe, von Waldkirch, in Goldach, Mitglied, Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien [nicht: Mitglied];

02.08.2017

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Wohlfahrtsfonds Sefar AG, in Heiden, CHE-109.741.014, Stiftung (SHAB Nr. 101 vom 29.05.2015, Publ. 2175843).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Merz, Werner, von Menziken, in Männedorf, Mitglied und Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Eilinger, Philippe, von Waldkirch, in Goldach, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien;

Frequently Asked Questions

What is the legal status of Wohlfahrtsfonds Sefar AG?

Wohlfahrtsfonds Sefar AG is Active in the Swiss Commercial Register.

What is the UID (VAT) number of Wohlfahrtsfonds Sefar AG?

The UID (VAT) number of Wohlfahrtsfonds Sefar AG is CHE-109.741.014.

Where is Wohlfahrtsfonds Sefar AG located?

Wohlfahrtsfonds Sefar AG is located in Heiden with its registered address at c/o Sefar AG, Hinterbissaustrasse 12, 9410 Heiden.

What is the legal form of Wohlfahrtsfonds Sefar AG?

Wohlfahrtsfonds Sefar AG is registered as a Fondation (Fond) in Switzerland.

What is the purpose of Wohlfahrtsfonds Sefar AG?

Die Stiftung bezweckt: a) Die Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Stifterfirma und ihrer Hinterbliebenen (Ehegatten, ihrer minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt sie sorgen) im Rahmen der in Art. 89a Abs. 8 ZGB vorgesehenen Wohlfahrtsleistungen. b) Sie kann insbesondere Leistungen erbringen zur Abdeckung der wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod sowie zur Unterstützung bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Aus- und Weiterbildung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesundheitsförderung und Prävention. Zudem können auch Leistungen im Rahmen von Restrukturierungen, Sozialplänen und Massenentlassungen wie Abgangsentschädigungen, Verlängerungen der Kündigungsfrist, Umschulungen, Weiterbildungen oder Outplacement-Massnahmen erbracht werden. c) Sie kann ferner Beiträge an andere Personalvorsorgeeinrichtungen leisten, denen das Personal der Stifterfirma oder von damit wirtschaftlich verbundenen Unternehmen angeschlossen ist, aus Beitragsreserven, welche von vorgängig geäufnet werden müssen und welche in der Stiftungsrechnung gesondert ausgewiesen werden müssen. Die Leistungen des Wohlfahrtsfonds sind Ermessensleistungen. Der Stiftungsrat entscheidet über Art und Umfang der Leistungen nach pflichtgemässem Ermessen und unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Angemessenheit, Verhältnismässigkeit und des Willkürverbots. Ein individueller Rechtsanspruch besteht nicht. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen keine Leistungen erbracht werden, zu denen die Firma oder wirtschaftlich verbundene Unternehmen rechtlich verpflichtet sind, oder die sie zusätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichten (wie Teuerungszulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke, usw.). Die Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Zustimmung des Verwaltungsrates der Stifterfirma bedarf und die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal anderer, mit der Firma wirtschaftlich verbundenen Unternehmungen in den Kreis der Destinatäre aufnehmen, sofern die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.