Sammlung E.G. Bührle
ActiveIDE / TVA
CHE-101.868.987 MWST
Numéro du registre du commerce
CH-020-7903435-4
Siège
Zürich
But
Der Zweck der Stiftung besteht darin, die in § 2 erwähnten Werke der Sammlung E.G. Bührle der Stiftung dauernd zu Eigentum zu übergeben und damit rechtlich zu verselbständigen und sie auf diese Weise als Ganzes zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Den Stiftern steht das Recht zu, der Stiftung weitere Kunstwerke zuzuwenden. Zuwendungen von Nachkommen der Stifter bzw. von Dritten müssen im Einklang stehen mit dem Charakter der Sammlung von Emil Georg Bührle und bedürfen des Einverständnisses des Stiftungsrats. Wird die Stiftung aufgelöst, fällt ihre Kunstsammlung und ihr allfälliges weiteres Vermögen nicht an die Stifter oder deren Nachkommen, sondern ist vom Stiftungsrat gemäss § 6 der vorliegenden Statuten zu verwenden.
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Frequently Asked Questions
What is the legal status of Sammlung E.G. Bührle?
Sammlung E.G. Bührle is Active in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Sammlung E.G. Bührle?
The UID (VAT) number of Sammlung E.G. Bührle is CHE-101.868.987.
Where is Sammlung E.G. Bührle located?
Sammlung E.G. Bührle is located in Zürich with its registered address at Bleicherweg 18, 8002 Zürich.
What is the legal form of Sammlung E.G. Bührle?
Sammlung E.G. Bührle is registered as a Fondation (Fond) in Switzerland.
What is the purpose of Sammlung E.G. Bührle?
Der Zweck der Stiftung besteht darin, die in § 2 erwähnten Werke der Sammlung E.G. Bührle der Stiftung dauernd zu Eigentum zu übergeben und damit rechtlich zu verselbständigen und sie auf diese Weise als Ganzes zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Den Stiftern steht das Recht zu, der Stiftung weitere Kunstwerke zuzuwenden. Zuwendungen von Nachkommen der Stifter bzw. von Dritten müssen im Einklang stehen mit dem Charakter der Sammlung von Emil Georg Bührle und bedürfen des Einverständnisses des Stiftungsrats. Wird die Stiftung aufgelöst, fällt ihre Kunstsammlung und ihr allfälliges weiteres Vermögen nicht an die Stifter oder deren Nachkommen, sondern ist vom Stiftungsrat gemäss § 6 der vorliegenden Statuten zu verwenden.