Ronald und Ruth Kocher Stiftung
ActiveIDE / TVA
CHE-111.996.173 MWST
Numéro du registre du commerce
CH-035-7033519-2
Siège
Köniz
But
Bezweckt den künstlerischen Nachlass von Ronald und Ruth Kocher zu schützen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und allenfalls wichtige Werke von Dritten zurückzukaufen; eine Auswahl von Werken beider Stifter in Wechselausstellungen in der Regel jährlich zu zeigen und diese Ausstellungen durch die umfangreiche Sammlung des Ehepaars von Werken anderer Künstler zu ergänzen; die der Stiftung gehörenden Werke auszuleihen; ein Werkverzeichnis zu erstellen; alle zwei bis drei Jahre einen Preis in bedeutender Höhe an ein bis drei weniger bekannte Schweizer Künstlerinnen oder Künstler zu verleihen, sofern die Finanzlage der Stiftung dies erlaubt. Die Höhe des Preises wird durch den Stiftungsrat bestimmt. Die Verleihung der Preise erfolgt grundsätzlich erst nach Ableben beider Stifter und soll der Talentförderung dienen.
Management
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Publications
06.04.2023
24.06.2022
04.03.2020
06.04.2016
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Ronald und Ruth Kocher Stiftung?
Ronald und Ruth Kocher Stiftung is Active in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Ronald und Ruth Kocher Stiftung?
The UID (VAT) number of Ronald und Ruth Kocher Stiftung is CHE-111.996.173.
Where is Ronald und Ruth Kocher Stiftung located?
Ronald und Ruth Kocher Stiftung is located in Köniz with its registered address at c/o Ronald Kocher, Bellevuestrasse 149, 3095 Spiegel b. Bern.
What is the legal form of Ronald und Ruth Kocher Stiftung?
Ronald und Ruth Kocher Stiftung is registered as a Fondation (Fond) in Switzerland.
What is the purpose of Ronald und Ruth Kocher Stiftung?
Bezweckt den künstlerischen Nachlass von Ronald und Ruth Kocher zu schützen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und allenfalls wichtige Werke von Dritten zurückzukaufen; eine Auswahl von Werken beider Stifter in Wechselausstellungen in der Regel jährlich zu zeigen und diese Ausstellungen durch die umfangreiche Sammlung des Ehepaars von Werken anderer Künstler zu ergänzen; die der Stiftung gehörenden Werke auszuleihen; ein Werkverzeichnis zu erstellen; alle zwei bis drei Jahre einen Preis in bedeutender Höhe an ein bis drei weniger bekannte Schweizer Künstlerinnen oder Künstler zu verleihen, sofern die Finanzlage der Stiftung dies erlaubt. Die Höhe des Preises wird durch den Stiftungsrat bestimmt. Die Verleihung der Preise erfolgt grundsätzlich erst nach Ableben beider Stifter und soll der Talentförderung dienen.