Martin Anton Müller'scher Familienfonds

Active

Adresse

c/o Bürgerrat der Stadt Zug, Fischmarkt, 6300 Zug

Forme juridique

Fondation (Fond)

IDE / TVA

CHE-191.216.540 MWST

Numéro du registre du commerce

CH-170-7000964-1

Siège

Zug

c/o Bürgerrat der Stadt Zug, Fischmarkt, 6300 Zug

But

Die Verwendung der zur Verfügung gestellten Zinsen, bleibt gänzlich dem Verwaltungsrat überlassen, der den jährlichen Ertrag, je nach Umständen, und eigenem Befinden, entweder an alle Anteilhabende Mitglieder verteilen, oder aber zu anderen Zwecken, die zur Ehre, zum Nutzen, und zur Aufnahme der vier Familien dienen, verwenden darf. Zum Voraus aber soll berücksichtigt werden: a. Die sorgfältige Erziehung aller anteilhabenden Söhne und Töchter, die das 14. Jahr erfülIt haben; und ganz besonders die der Armen, und derjenigen, so vorzügliche Geistesanlagen zeigen. b. Die zweckmässige Unterstützung wahrhaft armer, und redlicher Anteilhaber seien deren mehrere aus allen vier Geschlechtern oder nur aus einem. c. Bei Brand, Wasser, oder anderem grossem unverschuldetem Unglück, eines, oder mehrerer Anteilhaber, wo schnelle Hilfe unumgänglich nötig wird, darf der Verwaltungsrat über mehrere disponible halbe Jahreszinsen, zu Gunsten der Verunglückten, je nach Umständen, verfügen; in allerhöchster Not mag er sogar über einen halben Jahreszins verfügen, der sonst kapitalisiert werden sollte; dieser halbe Zins soll aber in folgenden besseren Jahren, wieder nach und nach aus den flüssigen Zinsen der Kassa ersetzt werden. Sollten Jahre kommen, in welchen keine der obgenannten Berücksichtigungen anwendbar, und auch der Vermögenszustand sämtlicher Anteilhaber in so gutem Zustand wäre, dass die Verteilung des Zinses keinen wesentlichen Nutzen hätte, so mag auf den Vorschlag des Verwaltungsrates, jener Zins ganz, oder zum Teil kapitalisiert werden; hiezu ist aber die Einwilligung sämtlicher Anteilhaber erforderlich, und eine solche Einwilligung nie mehr, als für einen einzigen Jahrgang bindend. Das einmal auf diese Weise Kapitalisierte kann in der Folge nicht mehr zurückgenommen werden, es bildet mit dem Urkapital einen und den gleichen Fond, und soll nach gleichen Grundlagen fortverwaltet werden.

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Publications

27.10.2025

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Martin Anton Müller'scher Familienfonds, in Zug, CHE-191.216.540, Stiftung (SHAB Nr. 67 vom 05.04.2022, Publ. 1005443189).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Wyss, Stephan Vinzenz, von Zug, in Zug, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;

05.04.2022

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Martin Anton Müller'scher Familienfonds, in Zug, CHE-191.216.540, Stiftung (SHAB Nr. 165 vom 26.08.2021, Publ. 1005278078). Urkundenänderung: 23.03.2022. [Änderung einer nicht publikationspflichtigen Tatsache.].
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Hager, Rainer, von Zug, in Zug, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Müller, Judith, von Zug, in Zug, Präsidentin des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;

26.08.2021

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Martin Anton Müller'scher Familienfonds in Zug CHE-286 444 544 Stiftung (SHAB Nr 161 vom 20 08 2021 Publ 1005274603) UID neu CHE-191 216 540 [bisher CHE-286 444 544]

20.08.2021

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Martin Anton Müller'scher Familienfonds, in Zug, CHE-286.444.544, c/o Bürgerrat der Stadt Zug, Fischmarkt, 6300 Zug, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 04.04.1819. 27.06.1984.
Zweck:
Die Verwendung der zur Verfügung gestellten Zinsen, bleibt gänzlich dem Verwaltungsrat überlassen, der den jährlichen Ertrag, je nach Umständen, und eigenem Befinden, entweder an alle Anteilhabende Mitglieder verteilen, oder aber zu anderen Zwecken, die zur Ehre, zum Nutzen, und zur Aufnahme der vier Familien dienen, verwenden darf. Zum Voraus aber soll berücksichtigt werden: a. Die sorgfältige Erziehung aller anteilhabenden Söhne und Töchter, die das 14. Jahr erfülIt haben; und ganz besonders die der Armen, und derjenigen, so vorzügliche Geistesanlagen zeigen. b. Die zweckmässige Unterstützung wahrhaft armer, und redlicher Anteilhaber seien deren mehrere aus allen vier Geschlechtern oder nur aus einem. c. Bei Brand, Wasser, oder anderem grossem unverschuldetem Unglück, eines, oder mehrerer Anteilhaber, wo schnelle Hilfe unumgänglich nötig wird, darf der Verwaltungsrat über mehrere disponible halbe Jahreszinsen, zu Gunsten der Verunglückten, je nach Umständen, verfügen; in allerhöchster Not mag er sogar über einen halben Jahreszins verfügen, der sonst kapitalisiert werden sollte; dieser halbe Zins soll aber in folgenden besseren Jahren, wieder nach und nach aus den flüssigen Zinsen der Kassa ersetzt werden. Sollten Jahre kommen, in welchen keine der obgenannten Berücksichtigungen anwendbar, und auch der Vermögenszustand sämtlicher Anteilhaber in so gutem Zustand wäre, dass die Verteilung des Zinses keinen wesentlichen Nutzen hätte, so mag auf den Vorschlag des Verwaltungsrates, jener Zins ganz, oder zum Teil kapitalisiert werden; hiezu ist aber die Einwilligung sämtlicher Anteilhaber erforderlich, und eine solche Einwilligung nie mehr, als für einen einzigen Jahrgang bindend. Das einmal auf diese Weise Kapitalisierte kann in der Folge nicht mehr zurückgenommen werden, es bildet mit dem Urkapital einen und den gleichen Fond, und soll nach gleichen Grundlagen fortverwaltet werden. Die Stiftung ist eine Familienstiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und keine Revisionsstelle bezeichnen muss.
Eingetragene Personen:
Hager, Rainer, von Zug, in Zug, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Keiser, Kaspar, von Zug, in Gossau (ZH), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Luthiger Muff, Regula, von Zug, in Zug, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Wyss, Peter Lorenz, von Zug, in Stabio, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Wyss, Stephan Vinzenz, von Zug, in Zug, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;

Frequently Asked Questions

What is the legal status of Martin Anton Müller'scher Familienfonds?

Martin Anton Müller'scher Familienfonds is Active in the Swiss Commercial Register.

What is the UID (VAT) number of Martin Anton Müller'scher Familienfonds?

The UID (VAT) number of Martin Anton Müller'scher Familienfonds is CHE-191.216.540.

Where is Martin Anton Müller'scher Familienfonds located?

Martin Anton Müller'scher Familienfonds is located in Zug with its registered address at c/o Bürgerrat der Stadt Zug, Fischmarkt, 6300 Zug.

What is the legal form of Martin Anton Müller'scher Familienfonds?

Martin Anton Müller'scher Familienfonds is registered as a Fondation (Fond) in Switzerland.

What is the purpose of Martin Anton Müller'scher Familienfonds?

Die Verwendung der zur Verfügung gestellten Zinsen, bleibt gänzlich dem Verwaltungsrat überlassen, der den jährlichen Ertrag, je nach Umständen, und eigenem Befinden, entweder an alle Anteilhabende Mitglieder verteilen, oder aber zu anderen Zwecken, die zur Ehre, zum Nutzen, und zur Aufnahme der vier Familien dienen, verwenden darf. Zum Voraus aber soll berücksichtigt werden: a. Die sorgfältige Erziehung aller anteilhabenden Söhne und Töchter, die das 14. Jahr erfülIt haben; und ganz besonders die der Armen, und derjenigen, so vorzügliche Geistesanlagen zeigen. b. Die zweckmässige Unterstützung wahrhaft armer, und redlicher Anteilhaber seien deren mehrere aus allen vier Geschlechtern oder nur aus einem. c. Bei Brand, Wasser, oder anderem grossem unverschuldetem Unglück, eines, oder mehrerer Anteilhaber, wo schnelle Hilfe unumgänglich nötig wird, darf der Verwaltungsrat über mehrere disponible halbe Jahreszinsen, zu Gunsten der Verunglückten, je nach Umständen, verfügen; in allerhöchster Not mag er sogar über einen halben Jahreszins verfügen, der sonst kapitalisiert werden sollte; dieser halbe Zins soll aber in folgenden besseren Jahren, wieder nach und nach aus den flüssigen Zinsen der Kassa ersetzt werden. Sollten Jahre kommen, in welchen keine der obgenannten Berücksichtigungen anwendbar, und auch der Vermögenszustand sämtlicher Anteilhaber in so gutem Zustand wäre, dass die Verteilung des Zinses keinen wesentlichen Nutzen hätte, so mag auf den Vorschlag des Verwaltungsrates, jener Zins ganz, oder zum Teil kapitalisiert werden; hiezu ist aber die Einwilligung sämtlicher Anteilhaber erforderlich, und eine solche Einwilligung nie mehr, als für einen einzigen Jahrgang bindend. Das einmal auf diese Weise Kapitalisierte kann in der Folge nicht mehr zurückgenommen werden, es bildet mit dem Urkapital einen und den gleichen Fond, und soll nach gleichen Grundlagen fortverwaltet werden.