Keller-Huguenin'sche Familienstiftung

Active

Adresse

c/o Bohnet & Schlatter Treuhand AG, Gartenstrasse 2, 6300 Zug

Forme juridique

Fondation (Fond)

IDE / TVA

CHE-401.608.407 MWST

Numéro du registre du commerce

CH-170-7000905-8

Siège

Zug

c/o Bohnet & Schlatter Treuhand AG, Gartenstrasse 2, 6300 Zug

But

Zweck der Stiftung sind: a) In erster Linie die Unterstützung der Benefiziare, wenn sie in eine Notlage geraten, die ihnen eine bescheidene, aber ihrer gesellschaftlichen Stellung angemessene Lebenshaltung nicht mehr erlaubt. Ist die Notlage durch unsolide Lebensführung selbst verschuldet, so sollen diese Unterstützungen auf das Nötigste beschränkt werden. b) In zweiter Linie sollen Benefiziaren, die an irgend einem körperlichen oder psychischen Gebrechen leiden, dessen Heilung oder Besserung so grosse Mittel erheischen würde, dass sie ohne Störung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Benefiziars (bzw. seiner Ernährer) nicht aufgebracht werden könnten, diese Mittel zur Verfügung gestellt werden. Derartige Zuwendungen sollen in ausgedehntem Masse vor allem betagten Benefiziaren zufliessen, die nicht in der Lage sind, sich aus eigenen Mitteln die Beschwerden des Alters zu erleichtern. c) In dritter Linie soll die Stiftung, besonders wenn ihre Mittel nicht durch die in lit. a) und b) genannten Zwecke erheblich in Anspruch genommen werden, in weitgehendstem Masse die Kosten der beruflichen Ausbildung und Weiterbildung von Benefiziaren tragen, und zwar ganz ohne Rücksicht auf deren finanzielle Bedürftigkeit. Nötigenfalls kann die Stiftung Benefiziaren auch Beiträge an die Ausstattung (im Zusammenhang mit der Heirat, der Eröffnung einer Praxis etc.) gewähren; vollständige Zweckumschreibung gemäss Stiftungsurkunde

Management

AI-generated content
Découvrez les réseaux d'entreprises et les connexions entre administrateurs

Rejoignez Notre Programme Bêta

Nous développons activement la plateforme. Inscrivez-vous pour un accès bêta et bénéficiez d'un accès exclusif anticipé aux nouvelles fonctionnalités.

Publications

22.07.2020

0, 0
Keller-Huguenin'sche Familienstiftung, in Zug, CHE-401.608.407, Stiftung (SHAB Nr. 187 vom 27.09.2019, Publ. 1004725413).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Keller, Stefan, von Kradolf-Schönenberg, in Zürich, Präsident des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien];

27.09.2019

0, 0
Keller-Huguenin'sche Familienstiftung, in Zug, CHE-401.608.407, c/o Bohnet & Schlatter Treuhand AG, Gartenstrasse 2, 6300 Zug, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 31.12.1917. 09.08.2019.
Zweck:
Zweck der Stiftung sind: a) In erster Linie die Unterstützung der Benefiziare, wenn sie in eine Notlage geraten, die ihnen eine bescheidene, aber ihrer gesellschaftlichen Stellung angemessene Lebenshaltung nicht mehr erlaubt. Ist die Notlage durch unsolide Lebensführung selbst verschuldet, so sollen diese Unterstützungen auf das Nötigste beschränkt werden. b) In zweiter Linie sollen Benefiziaren, die an irgend einem körperlichen oder psychischen Gebrechen leiden, dessen Heilung oder Besserung so grosse Mittel erheischen würde, dass sie ohne Störung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Benefiziars (bzw. seiner Ernährer) nicht aufgebracht werden könnten, diese Mittel zur Verfügung gestellt werden. Derartige Zuwendungen sollen in ausgedehntem Masse vor allem betagten Benefiziaren zufliessen, die nicht in der Lage sind, sich aus eigenen Mitteln die Beschwerden des Alters zu erleichtern. c) In dritter Linie soll die Stiftung, besonders wenn ihre Mittel nicht durch die in lit. a) und b) genannten Zwecke erheblich in Anspruch genommen werden, in weitgehendstem Masse die Kosten der beruflichen Ausbildung und Weiterbildung von Benefiziaren tragen, und zwar ganz ohne Rücksicht auf deren finanzielle Bedürftigkeit. Nötigenfalls kann die Stiftung Benefiziaren auch Beiträge an die Ausstattung (im Zusammenhang mit der Heirat, der Eröffnung einer Praxis etc.) gewähren; vollständige Zweckumschreibung gemäss Stiftungsurkunde. Die Stiftung ist eine Familienstiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und keine Revisionsstelle bezeichnen muss.
Eingetragene Personen:
Keller, Stefan, von Kradolf-Schönenberg, in Zürich, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Bruhin, Dr;
Roland, von Wangen (SZ), in Zug, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Keller, Mathis, von Kradolf-Schönenberg, in Winterthur, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Stockar, Felix, von Zürich, in Zürich, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;

Frequently Asked Questions

What is the legal status of Keller-Huguenin'sche Familienstiftung?

Keller-Huguenin'sche Familienstiftung is Active in the Swiss Commercial Register.

What is the UID (VAT) number of Keller-Huguenin'sche Familienstiftung?

The UID (VAT) number of Keller-Huguenin'sche Familienstiftung is CHE-401.608.407.

Where is Keller-Huguenin'sche Familienstiftung located?

Keller-Huguenin'sche Familienstiftung is located in Zug with its registered address at c/o Bohnet & Schlatter Treuhand AG, Gartenstrasse 2, 6300 Zug.

What is the legal form of Keller-Huguenin'sche Familienstiftung?

Keller-Huguenin'sche Familienstiftung is registered as a Fondation (Fond) in Switzerland.

What is the purpose of Keller-Huguenin'sche Familienstiftung?

Zweck der Stiftung sind: a) In erster Linie die Unterstützung der Benefiziare, wenn sie in eine Notlage geraten, die ihnen eine bescheidene, aber ihrer gesellschaftlichen Stellung angemessene Lebenshaltung nicht mehr erlaubt. Ist die Notlage durch unsolide Lebensführung selbst verschuldet, so sollen diese Unterstützungen auf das Nötigste beschränkt werden. b) In zweiter Linie sollen Benefiziaren, die an irgend einem körperlichen oder psychischen Gebrechen leiden, dessen Heilung oder Besserung so grosse Mittel erheischen würde, dass sie ohne Störung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Benefiziars (bzw. seiner Ernährer) nicht aufgebracht werden könnten, diese Mittel zur Verfügung gestellt werden. Derartige Zuwendungen sollen in ausgedehntem Masse vor allem betagten Benefiziaren zufliessen, die nicht in der Lage sind, sich aus eigenen Mitteln die Beschwerden des Alters zu erleichtern. c) In dritter Linie soll die Stiftung, besonders wenn ihre Mittel nicht durch die in lit. a) und b) genannten Zwecke erheblich in Anspruch genommen werden, in weitgehendstem Masse die Kosten der beruflichen Ausbildung und Weiterbildung von Benefiziaren tragen, und zwar ganz ohne Rücksicht auf deren finanzielle Bedürftigkeit. Nötigenfalls kann die Stiftung Benefiziaren auch Beiträge an die Ausstattung (im Zusammenhang mit der Heirat, der Eröffnung einer Praxis etc.) gewähren; vollständige Zweckumschreibung gemäss Stiftungsurkunde