Hitachi Group Ergänzungsversicherung
ActiveForme juridique
Fondation (Fond)
IDE / TVA
CHE-440.390.123 MWST
Numéro du registre du commerce
CH-400-7447440-5
Siège
Baden
But
Die Stiftung bezweckt die Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod und zwar ausschliesslich im Einkommensbereich gemäss Art. 1e BVV2. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von der mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Management
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Publications
20.09.2024
17.04.2023
28.03.2022
28.12.2021
09.02.2021
20.05.2020
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Hitachi Group Ergänzungsversicherung?
Hitachi Group Ergänzungsversicherung is Active in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Hitachi Group Ergänzungsversicherung?
The UID (VAT) number of Hitachi Group Ergänzungsversicherung is CHE-440.390.123.
Where is Hitachi Group Ergänzungsversicherung located?
Hitachi Group Ergänzungsversicherung is located in Baden with its registered address at c/o Hitachi Energy Switzerland AG, Bruggerstrasse 72, 5400 Baden.
What is the legal form of Hitachi Group Ergänzungsversicherung?
Hitachi Group Ergänzungsversicherung is registered as a Fondation (Fond) in Switzerland.
What is the purpose of Hitachi Group Ergänzungsversicherung?
Die Stiftung bezweckt die Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod und zwar ausschliesslich im Einkommensbereich gemäss Art. 1e BVV2. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von der mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.