Familien-Unterstützungsfond der Familie Beck im Beckenhofe zu Sursee

Active

Adresse

Münsterplatz 1, 6210 Sursee

Forme juridique

Fondation (Fond)

IDE / TVA

CHE-165.447.536 MWST

Numéro du registre du commerce

CH-100-7811862-6

Siège

Sursee

Münsterplatz 1, 6210 Sursee

But

Die Stiftung bezweckt die Verwendung allfälliger Zinsen nach Bedürfnis in folgender Rangordnung: a. Zur Unterstützung dürftiger ehelicher Nachkommen des Stifters, wobei sich die Unterstützungsberechtigung der weiblichen Nachkommen nur auf dieselben und ihre ehelichen Kinder erstreckt. b. Zur Unterstützung dürftiger ehelicher Nachkommen des Bruders Herrn Franz Josef Beck, wobei sich die Unterstützungsberechtigung der weiblichen Nachkommen nur auf dieselben und ihre ehelichen Kinder erstreckt. c. Zur Unterstützung der übrigen Geschwister und deren ehelichen Kindern, wenn solche der Unterstützung bedürftig werden sollten, wobei die Unterstützungsberechtigung aber noch auf ihre ehelichen Kindeskinder ausgedehnt werden kann. d. Die Unterstützungsberechtigung weiblicher Blutsverwandten erstreckt sich auf dieselben und noch auf ihre legitimen Kinder, kann aber noch auf ihre ehelichen Kindeskinder ausgedehnt werden, hört aber alsdann auf. Die Unterstützung kann unter Anderem auch bestehen in Form von Stipendien zur wirtschaftlichen, technischen oder gewerblichen Ausbildung von Unterstützungsberechtigten; zur Ermöglichung eines Geschäftsanfangs oder dessen Fortsetzung u.s.f. Nach dem Aussterben der ehelichen, männlichen Nachkommen des Stifters tritt die weibliche Linie der Nachkommen, jedoch mit Annahme des Familiennamens des Stifters in die Rechte der Stiftung ein.

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Publications

26.09.2022

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Familien-Unterstützungsfond der Familie Beck im Beckenhofe zu Sursee, in Kriens, CHE-165.447.536, Stiftung (SHAB Nr. 72 vom 15.04.2021, Publ. 1005149905). Sitz neu: Sursee. Domizil neu: Münsterplatz 1, 6210 Sursee.
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Beck, Paul, von Sursee, in Kriens, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Beck, Felix, von Sursee, in Zug, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Beck, Sabin, von Sursee, in Luzern, Mitglied und Sekretärin des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung;

15.04.2021

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Familien-Unterstützungsfond der Familie Beck im Beckenhofe zu Sursee, in Kriens, CHE-165.447.536, Oberhusrain 28, 6010 Kriens, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 13.10.1864. 01.12.1857.
Zweck:
Die Stiftung bezweckt die Verwendung allfälliger Zinsen nach Bedürfnis in folgender Rangordnung: a. Zur Unterstützung dürftiger ehelicher Nachkommen des Stifters, wobei sich die Unterstützungsberechtigung der weiblichen Nachkommen nur auf dieselben und ihre ehelichen Kinder erstreckt. b. Zur Unterstützung dürftiger ehelicher Nachkommen des Bruders Herrn Franz Josef Beck, wobei sich die Unterstützungsberechtigung der weiblichen Nachkommen nur auf dieselben und ihre ehelichen Kinder erstreckt. c. Zur Unterstützung der übrigen Geschwister und deren ehelichen Kindern, wenn solche der Unterstützung bedürftig werden sollten, wobei die Unterstützungsberechtigung aber noch auf ihre ehelichen Kindeskinder ausgedehnt werden kann. d. Die Unterstützungsberechtigung weiblicher Blutsverwandten erstreckt sich auf dieselben und noch auf ihre legitimen Kinder, kann aber noch auf ihre ehelichen Kindeskinder ausgedehnt werden, hört aber alsdann auf. Die Unterstützung kann unter Anderem auch bestehen in Form von Stipendien zur wirtschaftlichen, technischen oder gewerblichen Ausbildung von Unterstützungsberechtigten; zur Ermöglichung eines Geschäftsanfangs oder dessen Fortsetzung u.s.f. Nach dem Aussterben der ehelichen, männlichen Nachkommen des Stifters tritt die weibliche Linie der Nachkommen, jedoch mit Annahme des Familiennamens des Stifters in die Rechte der Stiftung ein. Die Stiftung ist eine Familienstiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und keine Revisionsstelle bezeichnen muss.
Eingetragene Personen:
Beck, Paul, von Sursee, in Kriens, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Beck, Franziska, genannt Franzisca, von Sursee, in Risch, Mitglied des Stiftungsrates, Verwalterin, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Beck Bertschmann, Bettina, von Sursee, in Horw, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;

Frequently Asked Questions

What is the legal status of Familien-Unterstützungsfond der Familie Beck im Beckenhofe zu Sursee?

Familien-Unterstützungsfond der Familie Beck im Beckenhofe zu Sursee is Active in the Swiss Commercial Register.

What is the UID (VAT) number of Familien-Unterstützungsfond der Familie Beck im Beckenhofe zu Sursee?

The UID (VAT) number of Familien-Unterstützungsfond der Familie Beck im Beckenhofe zu Sursee is CHE-165.447.536.

Where is Familien-Unterstützungsfond der Familie Beck im Beckenhofe zu Sursee located?

Familien-Unterstützungsfond der Familie Beck im Beckenhofe zu Sursee is located in Sursee with its registered address at Münsterplatz 1, 6210 Sursee.

What is the legal form of Familien-Unterstützungsfond der Familie Beck im Beckenhofe zu Sursee?

Familien-Unterstützungsfond der Familie Beck im Beckenhofe zu Sursee is registered as a Fondation (Fond) in Switzerland.

What is the purpose of Familien-Unterstützungsfond der Familie Beck im Beckenhofe zu Sursee?

Die Stiftung bezweckt die Verwendung allfälliger Zinsen nach Bedürfnis in folgender Rangordnung: a. Zur Unterstützung dürftiger ehelicher Nachkommen des Stifters, wobei sich die Unterstützungsberechtigung der weiblichen Nachkommen nur auf dieselben und ihre ehelichen Kinder erstreckt. b. Zur Unterstützung dürftiger ehelicher Nachkommen des Bruders Herrn Franz Josef Beck, wobei sich die Unterstützungsberechtigung der weiblichen Nachkommen nur auf dieselben und ihre ehelichen Kinder erstreckt. c. Zur Unterstützung der übrigen Geschwister und deren ehelichen Kindern, wenn solche der Unterstützung bedürftig werden sollten, wobei die Unterstützungsberechtigung aber noch auf ihre ehelichen Kindeskinder ausgedehnt werden kann. d. Die Unterstützungsberechtigung weiblicher Blutsverwandten erstreckt sich auf dieselben und noch auf ihre legitimen Kinder, kann aber noch auf ihre ehelichen Kindeskinder ausgedehnt werden, hört aber alsdann auf. Die Unterstützung kann unter Anderem auch bestehen in Form von Stipendien zur wirtschaftlichen, technischen oder gewerblichen Ausbildung von Unterstützungsberechtigten; zur Ermöglichung eines Geschäftsanfangs oder dessen Fortsetzung u.s.f. Nach dem Aussterben der ehelichen, männlichen Nachkommen des Stifters tritt die weibliche Linie der Nachkommen, jedoch mit Annahme des Familiennamens des Stifters in die Rechte der Stiftung ein.