Dreyfus-Neumann Familien Stiftung

Active

Adresse

Aeschenvorstadt 16, 4051 Basel

Forme juridique

Fondation (Fond)

IDE / TVA

CHE-110.549.297 MWST

Numéro du registre du commerce

CH-270-7000199-5

Siège

Basel

Aeschenvorstadt 16, 4051 Basel

But

Der Zweck der Stiftung ist in erster Linie die Unterstützung bedürftiger Angehöriger der beiden Familien Dreyfus und Neumann, wobei zunächst etwaige bedürftige Nachkommen der Stifter zu berücksichtigen sind. In zweiter Linie können nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen bedürftige Menschen jüdischen Glaubens überhaupt unterstützt werden. Der Stiftungsrat entscheidet vorbehalten der nachfolgenden Vorschriften nach vollständig freiem Ermessen sowohl darüber, welche Personen unterstützt werden sollen, als darüber, wie die zur Unterstützung bestimmten Erträge und Kapitalgewinne verteilt werden sollen. Doch ist hierbei festgesetzt, dass keine Unterstützungen unter Einhundert Franken ausgeschüttet werden sollen.

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Publications

25.05.2023

0, 0
Dreyfus-Neumann Familien Stiftung, in Basel, CHE-110.549.297, Stiftung (SHAB Nr. 16 vom 24.01.2022, Publ. 1005387845). Urkundenänderung: 25.04.2023. Zweck neu: Der Zweck der Stiftung ist in erster Linie die Unterstützung bedürftiger Angehöriger der beiden Familien Dreyfus und Neumann, wobei zunächst etwaige bedürftige Nachkommen der Stifter zu berücksichtigen sind. In zweiter Linie können nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen bedürftige Menschen jüdischen Glaubens überhaupt unterstützt werden. Der Stiftungsrat entscheidet vorbehalten der nachfolgenden Vorschriften nach vollständig freiem Ermessen sowohl darüber, welche Personen unterstützt werden sollen, als darüber, wie die zur Unterstützung bestimmten Erträge und Kapitalgewinne verteilt werden sollen. Doch ist hierbei festgesetzt, dass keine Unterstützungen unter Einhundert Franken ausgeschüttet werden sollen.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Guth, G;
Andreas, von Basel und Zürich, in Basel, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Präsident des Curatoriums, mit Kollektivunterschrift zu zweien];
Blum, Philippe, von Basel, in Basel, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Curatoriums, mit Kollektivunterschrift zu zweien];
Kaufmann, Dr;
Claudia Sybille, von Basel, in Zürich, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Bern, Mitglied des Curatoriums, mit Kollektivunterschrift zu zweien];

24.01.2022

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Dreyfus-Neumann Familien Stiftung, in Basel, CHE-110.549.297, Stiftung (SHAB Nr. 186 vom 25.09.2012, S.0, Publ. 6862596).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Guth-Dreyfus, Dr;
Rosa Katharina, von Zürich, in Basel, Mitglied des Curatoriums, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Blum, Philippe, von Basel, in Basel, Mitglied des Curatoriums, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Balconsult AG (CHE-109.576.867), in Basel, Revisionsstelle [bisher: Balconsult AG (CH-270.3.013.025-9)];

Frequently Asked Questions

What is the legal status of Dreyfus-Neumann Familien Stiftung?

Dreyfus-Neumann Familien Stiftung is Active in the Swiss Commercial Register.

What is the UID (VAT) number of Dreyfus-Neumann Familien Stiftung?

The UID (VAT) number of Dreyfus-Neumann Familien Stiftung is CHE-110.549.297.

Where is Dreyfus-Neumann Familien Stiftung located?

Dreyfus-Neumann Familien Stiftung is located in Basel with its registered address at Aeschenvorstadt 16, 4051 Basel.

What is the legal form of Dreyfus-Neumann Familien Stiftung?

Dreyfus-Neumann Familien Stiftung is registered as a Fondation (Fond) in Switzerland.

What is the purpose of Dreyfus-Neumann Familien Stiftung?

Der Zweck der Stiftung ist in erster Linie die Unterstützung bedürftiger Angehöriger der beiden Familien Dreyfus und Neumann, wobei zunächst etwaige bedürftige Nachkommen der Stifter zu berücksichtigen sind. In zweiter Linie können nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen bedürftige Menschen jüdischen Glaubens überhaupt unterstützt werden. Der Stiftungsrat entscheidet vorbehalten der nachfolgenden Vorschriften nach vollständig freiem Ermessen sowohl darüber, welche Personen unterstützt werden sollen, als darüber, wie die zur Unterstützung bestimmten Erträge und Kapitalgewinne verteilt werden sollen. Doch ist hierbei festgesetzt, dass keine Unterstützungen unter Einhundert Franken ausgeschüttet werden sollen.