Bertha Ingold - Stiftung
ActiveIDE / TVA
CHE-110.399.075 MWST
Numéro du registre du commerce
CH-260-7000191-4
Siège
Solothurn
But
Die Erträge aus dem Barvermögen und aus den Wertschriften sollen den Bewohnerinnen und Bewohnern des Alterszentrums Wengistein zu Gute kommen. Reichen diese Erträgnisse für die jährlichen Zuwendungen zur Zweckerfüllung nicht aus, kann auch das Barvermögen selbst angezehrt werden. Dabei ist zu beachten, dass den Bewohnerinnen und Bewohnern kein Bargeld ausgerichtet werden darf. Der Stiftungsrat hat mit dem zur Verfügung stehenden Betrag kulturelle Anlässe im Alterszentrum zu organisieren. Die Beträge dürfen auch zum Besuch solcher Veranstaltungen ausserhalb des Alterszentrums verwendet werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Alterszentrums Wengistein gemeinsame Ausflüge zu organisieren. Bei finanziellen Notlagen ist der Stiftungsrat berechtigt, einzelnen Bewohnerinnen und Bewohnern Unterstützung zu gewähren. Die Unterstützung kann aber auch in der Anschaffung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs geleistet werden.
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Publications
15.01.2025
23.12.2022
23.09.2022
01.09.2021
13.12.2017
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Bertha Ingold - Stiftung?
Bertha Ingold - Stiftung is Active in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Bertha Ingold - Stiftung?
The UID (VAT) number of Bertha Ingold - Stiftung is CHE-110.399.075.
Where is Bertha Ingold - Stiftung located?
Bertha Ingold - Stiftung is located in Solothurn with its registered address at Amthausplatz 4, 4500 Solothurn.
What is the legal form of Bertha Ingold - Stiftung?
Bertha Ingold - Stiftung is registered as a Fondation (Fond) in Switzerland.
What is the purpose of Bertha Ingold - Stiftung?
Die Erträge aus dem Barvermögen und aus den Wertschriften sollen den Bewohnerinnen und Bewohnern des Alterszentrums Wengistein zu Gute kommen. Reichen diese Erträgnisse für die jährlichen Zuwendungen zur Zweckerfüllung nicht aus, kann auch das Barvermögen selbst angezehrt werden. Dabei ist zu beachten, dass den Bewohnerinnen und Bewohnern kein Bargeld ausgerichtet werden darf. Der Stiftungsrat hat mit dem zur Verfügung stehenden Betrag kulturelle Anlässe im Alterszentrum zu organisieren. Die Beträge dürfen auch zum Besuch solcher Veranstaltungen ausserhalb des Alterszentrums verwendet werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Alterszentrums Wengistein gemeinsame Ausflüge zu organisieren. Bei finanziellen Notlagen ist der Stiftungsrat berechtigt, einzelnen Bewohnerinnen und Bewohnern Unterstützung zu gewähren. Die Unterstützung kann aber auch in der Anschaffung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs geleistet werden.