Zentrale Paritätische Kontrollstelle, ZPK
ActiveUID / VAT
CHE-111.757.579 MWST
Commercial Register Number
CH-280-6007751-0
Seat
Pratteln
Purpose
Die ZPK bezweckt die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des GAV, der unterstellten Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden und den Vollzug des GAV in den vom GAV erfassten Branchen des Ausbaugewerbes im Kanton Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn (Art. 3.2.2 GAV). Die Aufgaben der ZPK sind in Art. 7.5 GAV detailliert aufgelistet. Die entsprechenden Kompetenzen werden direkt aus dem GAV abgeleitet. Der ZPK steht ausdrücklich das Recht zu, sämtliche Massnahmen im Sinne einer konsequenten Durchführung und Umsetzung der GAV- und AVE-Bestimmungen (AVE = vom Bundesrat im Sinne des Bundesgesetzes über die AllgemeinverbindIicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen allgemeinverbindlich erklärte Artikel des GAV, nachstehend AVE genannt) anzuwenden. Die ZPK kann im Auftrag von Paritätischen Kommissionen von Gesamtarbeitsverträgen - auch solchen, die nicht Vertragspartner des GAV gemäss Art. 2.1 dieser Statuten sind - sowie im Auftrag von staaflichen Stellen weitere, insbesondere arbeitsmarktliche Kontroll- und Durchführungsaufgaben übernehmen und dafür auch Vereinbarungen über die Zusammenarbeit abschliessen. Die ZPK tritt per 1. Februar 2017 dem Verein Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe, AMKB (nachstehend AMKB genannt), bei. Die ZPK übernimmt die Funktion einer Fachkommission entsprechend Ziff. 10 der Statuten der AMKB. Für die Übertragung von relevanten Aktiven und Passiven der Vereins gilt Ziff. 6.4 lit. j dieser Statuten. Für die jährliche Beschlussfassung betreffend Übertragung von Einnahmen der ZPK gilt Ziff. 5.3 lit. k dieser Statuten.
Management
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Publications
04/30/2024
12/13/2021
10/18/2021
09/30/2019
01/16/2019
10/23/2018
06/27/2018
05/18/2018
06/12/2017
05/15/2017
01/12/2017
09/26/2016
03/22/2016
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Zentrale Paritätische Kontrollstelle, ZPK?
Zentrale Paritätische Kontrollstelle, ZPK is Active in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Zentrale Paritätische Kontrollstelle, ZPK?
The UID (VAT) number of Zentrale Paritätische Kontrollstelle, ZPK is CHE-111.757.579.
Where is Zentrale Paritätische Kontrollstelle, ZPK located?
Zentrale Paritätische Kontrollstelle, ZPK is located in Pratteln with its registered address at Schlossstrasse 3, 4133 Pratteln.
What is the legal form of Zentrale Paritätische Kontrollstelle, ZPK?
Zentrale Paritätische Kontrollstelle, ZPK is registered as a Association (Asso) in Switzerland.
What is the purpose of Zentrale Paritätische Kontrollstelle, ZPK?
Die ZPK bezweckt die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des GAV, der unterstellten Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden und den Vollzug des GAV in den vom GAV erfassten Branchen des Ausbaugewerbes im Kanton Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn (Art. 3.2.2 GAV). Die Aufgaben der ZPK sind in Art. 7.5 GAV detailliert aufgelistet. Die entsprechenden Kompetenzen werden direkt aus dem GAV abgeleitet. Der ZPK steht ausdrücklich das Recht zu, sämtliche Massnahmen im Sinne einer konsequenten Durchführung und Umsetzung der GAV- und AVE-Bestimmungen (AVE = vom Bundesrat im Sinne des Bundesgesetzes über die AllgemeinverbindIicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen allgemeinverbindlich erklärte Artikel des GAV, nachstehend AVE genannt) anzuwenden. Die ZPK kann im Auftrag von Paritätischen Kommissionen von Gesamtarbeitsverträgen - auch solchen, die nicht Vertragspartner des GAV gemäss Art. 2.1 dieser Statuten sind - sowie im Auftrag von staaflichen Stellen weitere, insbesondere arbeitsmarktliche Kontroll- und Durchführungsaufgaben übernehmen und dafür auch Vereinbarungen über die Zusammenarbeit abschliessen. Die ZPK tritt per 1. Februar 2017 dem Verein Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe, AMKB (nachstehend AMKB genannt), bei. Die ZPK übernimmt die Funktion einer Fachkommission entsprechend Ziff. 10 der Statuten der AMKB. Für die Übertragung von relevanten Aktiven und Passiven der Vereins gilt Ziff. 6.4 lit. j dieser Statuten. Für die jährliche Beschlussfassung betreffend Übertragung von Einnahmen der ZPK gilt Ziff. 5.3 lit. k dieser Statuten.