Verein DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben

Active

Address

Aeschstrasse 1, 8127 Forch

Legal Form

Association (Asso)

UID / VAT

CHE-109.238.672 MWST

Commercial Register Number

CH-020-6001074-1

Seat

Maur

Aeschstrasse 1, 8127 Forch

Purpose

Der Verein bezweckt seinen Destinatär-Mitgliedern ein menschenwürdiges Leben wie auch ein menschenwürdiges Sterben zu sichern, auch weiteren Personen bei der Durchsetzung dieses Menschenrechts behilflich zu sein und für dessen weltweite Verwirklichung zu kämpfen. Der Verein verfolgt diesen Zweck, indem er insbesondere a) seinen Destinatär-Mitgliedern überall dort im Rahmen seiner Möglichkeiten durch Rat und Tat dem Einzelfall angepasste Hilfe leistet, wo deren Anspruch auf Beachtung ihrer Menschenwürde, insbesondere ihrer Menschenrechte und Grundfreiheiten, im Leben und im Sterben als bedroht betrachtet werden muss; b) die Interessen seiner Destinatär-Mitglieder bezüglich der Durchsetzung ihres Selbstbestimmungsrechts gegenüber der Öffentlichkeit sowie Behörden im In- und Ausland vertritt; c) im Rahmen seiner Möglichkeiten jedermann, der sich an ihn wendet, entsprechende Beratung angedeihen lässt; d) Rechtsverfahren im In- und Ausland unterstützt, sofern sie der Durchsetzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere im Leben und im Sterben, dienen; e) weitere Bemühungen auch Dritter fördert oder unterstützt, die nach Auffassung der Vereinsorgane der Verwirklichung der Ziele des Vereins dienen können. Im Hinblick auf die Phase ihres Ablebens leistet er seinen Destinatär-Mitgliedern insbesondere die folgenden Dienste: a) er verschafft ihnen eine für die Dauer ihrer Mitgliedschaft rechtlich wirksame Patientenverfügung, welche von Ärzten und Krankenhäusern beachtet werden muss und zu deren Durchsetzung der Verein seinen Destinatär-Mitgliedern, wo notwendig, direkte Hilfe durch einen Rechtsanwalt zukommen lässt; und b) er verschafft ihnen bei einem frei gewählten Tod eine menschenwürdige Freitodbegleitung durch geschultes Personal, wenn auf Verlangen des Destinatär-Mitglieds auf diese Weise einem unerträglich gewordenen Leiden und einer sinnlosen Lebensverlängerung ein Ende gesetzt werden soll. Der Verein kann zur Verwirklichung dieser Ziele natürliche oder juristische Personen unterstützen, sich an juristischen Personen beteiligen oder selber juristische Personen gründen. Der Verein verfolgt selber weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Sofern er selber juristische Personen gründet, dürfen diese ebenfalls keine Erwerbszwecke verfolgen.

Management

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Publications

12/23/2025

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Verein DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben, in Maur, CHE-109.238.672, Verein (SHAB Nr. 142 vom 25.07.2023, Publ. 1005803099). Domizil neu: Aeschstrasse 1, 8127 Forch.
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Minelli, Ludwig A., von Küsnacht ZH, in Maur, Mitglied des Vorstandes, mit Einzelunterschrift;
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Luley, Silvan, von Bülach, in Maur, Mitglied des Vorstandes, mit Einzelunterschrift [bisher: ohne eingetragene Funktion, mit Einzelunterschrift];

07/25/2023

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Verein DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben, in Maur, CHE-109.238.672, Verein (SHAB Nr. 11 vom 17.01.2019, Publ. 1004543746).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Erismann, Veronika, von Beinwil am See, in Bassersdorf, mit Einzelunterschrift;
Luley, Silvan, von Bülach, in Maur, mit Einzelunterschrift;
Martino, Sandra, von Faido, in Winterthur, mit Einzelunterschrift;

01/17/2019

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Verein DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben, in Maur, CHE-109.238.672, Verein (SHAB Nr. 17 vom 25.01.2007, Publ. 3741892). Statutenänderung: 03.12.2018. Zweck neu: Der Verein bezweckt seinen Destinatär-Mitgliedern ein menschenwürdiges Leben wie auch ein menschenwürdiges Sterben zu sichern, auch weiteren Personen bei der Durchsetzung dieses Menschenrechts behilflich zu sein und für dessen weltweite Verwirklichung zu kämpfen. Der Verein verfolgt diesen Zweck, indem er insbesondere a) seinen Destinatär-Mitgliedern überall dort im Rahmen seiner Möglichkeiten durch Rat und Tat dem Einzelfall angepasste Hilfe leistet, wo deren Anspruch auf Beachtung ihrer Menschenwürde, insbesondere ihrer Menschenrechte und Grundfreiheiten, im Leben und im Sterben als bedroht betrachtet werden muss; b) die Interessen seiner Destinatär-Mitglieder bezüglich der Durchsetzung ihres Selbstbestimmungsrechts gegenüber der Öffentlichkeit sowie Behörden im In- und Ausland vertritt; c) im Rahmen seiner Möglichkeiten jedermann, der sich an ihn wendet, entsprechende Beratung angedeihen lässt; d) Rechtsverfahren im In- und Ausland unterstützt, sofern sie der Durchsetzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere im Leben und im Sterben, dienen; e) weitere Bemühungen auch Dritter fördert oder unterstützt, die nach Auffassung der Vereinsorgane der Verwirklichung der Ziele des Vereins dienen können. Im Hinblick auf die Phase ihres Ablebens leistet er seinen Destinatär-Mitgliedern insbesondere die folgenden Dienste: a) er verschafft ihnen eine für die Dauer ihrer Mitgliedschaft rechtlich wirksame Patientenverfügung, welche von Ärzten und Krankenhäusern beachtet werden muss und zu deren Durchsetzung der Verein seinen Destinatär-Mitgliedern, wo notwendig, direkte Hilfe durch einen Rechtsanwalt zukommen lässt; und b) er verschafft ihnen bei einem frei gewählten Tod eine menschenwürdige Freitodbegleitung durch geschultes Personal, wenn auf Verlangen des Destinatär-Mitglieds auf diese Weise einem unerträglich gewordenen Leiden und einer sinnlosen Lebensverlängerung ein Ende gesetzt werden soll. Der Verein kann zur Verwirklichung dieser Ziele natürliche oder juristische Personen unterstützen, sich an juristischen Personen beteiligen oder selber juristische Personen gründen. Der Verein verfolgt selber weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Sofern er selber juristische Personen gründet, dürfen diese ebenfalls keine Erwerbszwecke verfolgen. Mittel neu: Beiträge der Mitglieder, Zuwendungen von Todes wegen und Spenden [bisher: Mittel: Mitgliederbeiträge, Legate, Spenden Dritter, Eintrittsgebühren.]. Organisation neu: [Gestrichene Angaben über die Organisation aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften gemäss Art. 92 HRegV.].
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
BDO AG (CHE-105.952.747), in Zürich, Revisionsstelle;

Frequently Asked Questions

What is the legal status of Verein DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben?

Verein DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben is Active in the Swiss Commercial Register.

What is the UID (VAT) number of Verein DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben?

The UID (VAT) number of Verein DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben is CHE-109.238.672.

Where is Verein DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben located?

Verein DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben is located in Maur with its registered address at Aeschstrasse 1, 8127 Forch.

What is the legal form of Verein DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben?

Verein DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben is registered as a Association (Asso) in Switzerland.

What is the purpose of Verein DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben?

Der Verein bezweckt seinen Destinatär-Mitgliedern ein menschenwürdiges Leben wie auch ein menschenwürdiges Sterben zu sichern, auch weiteren Personen bei der Durchsetzung dieses Menschenrechts behilflich zu sein und für dessen weltweite Verwirklichung zu kämpfen. Der Verein verfolgt diesen Zweck, indem er insbesondere a) seinen Destinatär-Mitgliedern überall dort im Rahmen seiner Möglichkeiten durch Rat und Tat dem Einzelfall angepasste Hilfe leistet, wo deren Anspruch auf Beachtung ihrer Menschenwürde, insbesondere ihrer Menschenrechte und Grundfreiheiten, im Leben und im Sterben als bedroht betrachtet werden muss; b) die Interessen seiner Destinatär-Mitglieder bezüglich der Durchsetzung ihres Selbstbestimmungsrechts gegenüber der Öffentlichkeit sowie Behörden im In- und Ausland vertritt; c) im Rahmen seiner Möglichkeiten jedermann, der sich an ihn wendet, entsprechende Beratung angedeihen lässt; d) Rechtsverfahren im In- und Ausland unterstützt, sofern sie der Durchsetzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere im Leben und im Sterben, dienen; e) weitere Bemühungen auch Dritter fördert oder unterstützt, die nach Auffassung der Vereinsorgane der Verwirklichung der Ziele des Vereins dienen können. Im Hinblick auf die Phase ihres Ablebens leistet er seinen Destinatär-Mitgliedern insbesondere die folgenden Dienste: a) er verschafft ihnen eine für die Dauer ihrer Mitgliedschaft rechtlich wirksame Patientenverfügung, welche von Ärzten und Krankenhäusern beachtet werden muss und zu deren Durchsetzung der Verein seinen Destinatär-Mitgliedern, wo notwendig, direkte Hilfe durch einen Rechtsanwalt zukommen lässt; und b) er verschafft ihnen bei einem frei gewählten Tod eine menschenwürdige Freitodbegleitung durch geschultes Personal, wenn auf Verlangen des Destinatär-Mitglieds auf diese Weise einem unerträglich gewordenen Leiden und einer sinnlosen Lebensverlängerung ein Ende gesetzt werden soll. Der Verein kann zur Verwirklichung dieser Ziele natürliche oder juristische Personen unterstützen, sich an juristischen Personen beteiligen oder selber juristische Personen gründen. Der Verein verfolgt selber weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Sofern er selber juristische Personen gründet, dürfen diese ebenfalls keine Erwerbszwecke verfolgen.