v. Segesser - Familienstiftung
ActiveUID / VAT
CHE-175.641.666 MWST
Commercial Register Number
CH-100-7810842-2
Seat
Luzern
Purpose
Die Stiftung bezweckt die Förderung von Familienzusammenhalt sowie die Unterstützung in besonderen Lebenslagen nach Massgabe der Statuten und untergeordneten Reglementen. Der Zusammenhalt kann insbesondere durch Unterstützung von Zusammenkünften und erzieherisch durch Verwahrung und Erschliessung von Familienarchiven sowie anderen Zeichen des Lebens und Wirkens von Familienmitgliedern gefördert werden. Die Unterstützung in besonderen Bedarfssituationen kann insbesondere bei Ausbildung, Heirat, wirtschaftlicher oder gesundheitlicher Notlage sowie bezüglich letzter Ruhestätten erfolgen. Eine Auszahlung von Geldern, die lediglich der Erhöhung des Lebensstandards dienen, ist ausgeschlossen (Art. 335 ZGB).
Management
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Publications
11/19/2020
Frequently Asked Questions
What is the legal status of v. Segesser - Familienstiftung?
v. Segesser - Familienstiftung is Active in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of v. Segesser - Familienstiftung?
The UID (VAT) number of v. Segesser - Familienstiftung is CHE-175.641.666.
Where is v. Segesser - Familienstiftung located?
v. Segesser - Familienstiftung is located in Luzern with its registered address at c/o Dr. Stephan v. Segesser, Pfistergasse 15, 6003 Luzern.
What is the legal form of v. Segesser - Familienstiftung?
v. Segesser - Familienstiftung is registered as a Foundation (Found) in Switzerland.
What is the purpose of v. Segesser - Familienstiftung?
Die Stiftung bezweckt die Förderung von Familienzusammenhalt sowie die Unterstützung in besonderen Lebenslagen nach Massgabe der Statuten und untergeordneten Reglementen. Der Zusammenhalt kann insbesondere durch Unterstützung von Zusammenkünften und erzieherisch durch Verwahrung und Erschliessung von Familienarchiven sowie anderen Zeichen des Lebens und Wirkens von Familienmitgliedern gefördert werden. Die Unterstützung in besonderen Bedarfssituationen kann insbesondere bei Ausbildung, Heirat, wirtschaftlicher oder gesundheitlicher Notlage sowie bezüglich letzter Ruhestätten erfolgen. Eine Auszahlung von Geldern, die lediglich der Erhöhung des Lebensstandards dienen, ist ausgeschlossen (Art. 335 ZGB).