Unterstützungsfonds der JVA Pöschwies
ActiveUID / VAT
CHE-113.347.471 MWST
Commercial Register Number
CH-020-7001404-3
Seat
Regensdorf
Purpose
Die Stiftung unterstützt die familiäre, soziale und berufliche Eingliederung oder Wiedereingliederung und die seelsorgerische Betreuung von Gefangenen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies und der von ihr gestützt auf die Justizvollzugsverordnung betriebenen Einrichtungen. Hierzu kann sie aus dem Stiftungsvermögen Leistungen an einzelne Gefangene, an Gefangenengruppen oder an Dritte ausrichten, sofern für die Deckung der Bedürfnisse keine oder keine ausreichenden staatlichen oder anderweitigen Mittel zur Verfügung stehen. Die Stiftung kann auch entlassenen Insassen der genannten Einrichtungen Beiträge ausrichten.
Management
AI-generated contentJoin Our Beta Program
We are actively developing the platform. Sign up for beta access to get exclusive early access to new features.
Publications
12/14/2023
03/31/2021
08/21/2020
06/23/2017
12/15/2016
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Unterstützungsfonds der JVA Pöschwies?
Unterstützungsfonds der JVA Pöschwies is Active in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Unterstützungsfonds der JVA Pöschwies?
The UID (VAT) number of Unterstützungsfonds der JVA Pöschwies is CHE-113.347.471.
Where is Unterstützungsfonds der JVA Pöschwies located?
Unterstützungsfonds der JVA Pöschwies is located in Regensdorf with its registered address at Roosstrasse 49, 8105 Regensdorf.
What is the legal form of Unterstützungsfonds der JVA Pöschwies?
Unterstützungsfonds der JVA Pöschwies is registered as a Foundation (Found) in Switzerland.
What is the purpose of Unterstützungsfonds der JVA Pöschwies?
Die Stiftung unterstützt die familiäre, soziale und berufliche Eingliederung oder Wiedereingliederung und die seelsorgerische Betreuung von Gefangenen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies und der von ihr gestützt auf die Justizvollzugsverordnung betriebenen Einrichtungen. Hierzu kann sie aus dem Stiftungsvermögen Leistungen an einzelne Gefangene, an Gefangenengruppen oder an Dritte ausrichten, sofern für die Deckung der Bedürfnisse keine oder keine ausreichenden staatlichen oder anderweitigen Mittel zur Verfügung stehen. Die Stiftung kann auch entlassenen Insassen der genannten Einrichtungen Beiträge ausrichten.