Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau
ActiveUID / VAT
CHE-113.736.192 MWST
Commercial Register Number
CH-020-6001111-4
Seat
Zürich
Purpose
Der Verein bezweckt: a. die gemeinsame Umsetzung, Durchführung und Durchsetzung der Bestimmungen des GAV Holzbau; b. die Führung des Vollzugsfonds Holzbau; c. die Durchführung weiterer von Sozialpartnern oder dem Staat übertragener Aufgaben. Zu diesem Zweck trifft er sämtliche Massnahmen, die nötig sind. Dazu gehört auch die Durchführung von Zivilprozessen und Verwaltungsverfahren, namentlich zur Durchsetzung des GAV Holzbau im Namen und mit Vollmacht der Vertragsparteien des GAV. Im Falle eines gesamtarbeitsvertragslosen Zustandes trifft er sichernde und interimistische Massnahmen, mit Blick auf die Weiterführung der Hauptfunktionen nach Beseitigung des vertragslosen Zustandes. Dazu nutzt er den ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Rahmen mit Rücksicht auf alle Betroffenen.
Management
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Publications
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10/13/2016
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau?
Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau is Active in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau?
The UID (VAT) number of Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau is CHE-113.736.192.
Where is Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau located?
Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau is located in Zürich with its registered address at Schaffhauserstrasse 315, 8050 Zürich.
What is the legal form of Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau?
Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau is registered as a Association (Asso) in Switzerland.
What is the purpose of Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau?
Der Verein bezweckt: a. die gemeinsame Umsetzung, Durchführung und Durchsetzung der Bestimmungen des GAV Holzbau; b. die Führung des Vollzugsfonds Holzbau; c. die Durchführung weiterer von Sozialpartnern oder dem Staat übertragener Aufgaben. Zu diesem Zweck trifft er sämtliche Massnahmen, die nötig sind. Dazu gehört auch die Durchführung von Zivilprozessen und Verwaltungsverfahren, namentlich zur Durchsetzung des GAV Holzbau im Namen und mit Vollmacht der Vertragsparteien des GAV. Im Falle eines gesamtarbeitsvertragslosen Zustandes trifft er sichernde und interimistische Massnahmen, mit Blick auf die Weiterführung der Hauptfunktionen nach Beseitigung des vertragslosen Zustandes. Dazu nutzt er den ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Rahmen mit Rücksicht auf alle Betroffenen.